Norm: UWG §14 A2ZPO §226 IIB12ZPO §266 BZPO §503 E4c23
Rechtssatz: Die bei Unterlassungsklagen erforderliche Begehungsgefahr, also eine ausreichende Wahrscheinlichkeit künftigen Eingriffsverhaltens, ist vom Anspruchswerber zu behaupten und gegebenenfalls auch zu beweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 74/94 Entscheidungstext OGH 28.06.1994 4 Ob 74/94 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 C2cAußStrG idF WGN 1989 §14 C2d4AußStrG idF WGN 1989 §230EheG §85EheG §86EheG §89EheG §93
Rechtssatz: Wenn ein Erstgericht in dem vom Rekursgericht bestätigten Beschluß nur ganz allgemein ausführte, die einzelnen Vermögenswerte würden jeweils dem Teil zugewiesen, in dessen tatsächlicher Verfügungsgewalt sie sich befinden, und andererseits im
Spruch: der Entscheidung "weitere Aufteilungsanordnungen nicht trifft", da... mehr lesen...
Norm: UWG §14 C
Rechtssatz: Die (materielle) Beistandspflicht nach § 90 ABGB betrifft (ua) die Mitwirkung beim Erwerb des anderen; sie begründet keine Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß der Ehegatte bei seiner Erwerbstätigkeit nicht gegen das Gesetz verstoße. Den Ehegatten der Gemeinschuldnerin und Geschäftsinhaberin trifft daher keine Rechtspflicht gegenüber der Allgemeinheit, eine beanstandete Ankündigung zu entfernen; dadurch, daß er Plakat... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C6UWG §1 C13UWG §14 C
Rechtssatz: Das wettbewerbswidrige Handeln kann auch in einem Unterlassen bestehen, allerdings nur dann, wenn den untätig Gebliebenen eine Rechtspflicht zum Handeln trifft. Entscheidungstexte 4 Ob 68/94 Entscheidungstext OGH 14.06.1994 4 Ob 68/94 4 Ob 234/07a Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: UWG §14 CUWG §18
Rechtssatz: Hat die beklagte Vertriebsgesellschaft vom deutschen Medieninhaber erreicht, daß keine Gewinnspiele mehr auf den Titelseiten angekündigt werden, reicht es zur Annahme einer bewußten Förderung fremden Wettbewerbsverstoßes nicht aus, wenn in den weiteren vertriebenen Zeitschriften im Blattinneren unzulässige Gewinnspiele enthalten waren. Entscheidungstexte 4 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 CUWG §18
Rechtssatz: Ein reines Zeitungsvertriebsunternehmen ist nicht verpflichtet, die von ihm vertretenen Zeitschriften - gleichsam als Zensor - auf allfällige Rechtsverletzungen hin zu prüfen. Entscheidungstexte 4 Ob 54/94 Entscheidungstext OGH 10.05.1994 4 Ob 54/94 4 Ob 1035/95 Entscheidungstext OGH 18.09.... mehr lesen...
Norm: UWG §14 CUWG §18
Rechtssatz: Auch ein Zeitungsanzeigerunternehmen kann durch die Entgegennahme und Einschaltung von Zeitungsanzeigen für Zeitschriften, welche verbotene Gewinnspiele enthalten, einen Beitrag zu einem Verstoß des Verlegers dieser Zeitschriften gegen § 9 a UWG leisten, wenn diese Anzeigen Hinweise auf verbotene Gewinnspiele enthalten. Eine Pflicht, - über den Inhalt der Gestaltung der Anzeige hinaus - auch den (übrigen) Inha... mehr lesen...
Norm: UWG §14 CUWG §18
Rechtssatz: Das für die Gehilfenschaft erforderliche Bewußtsein der Förderung des unmittelbaren Täters liegt nicht schon darin, daß der Vertrieb der Zeitschrift bewußt vorgenommen wird; der Gehilfe muß vielmehr auch das Bewußtsein haben, daß die Zeitschrift Wettbewerbsverstöße enthielt. Dieses Bewußtsein fehlt aber, wenn jemand die Werbemaßnahme, deren Förderung ihm vorgeworfen wird, nicht einmal in tatsächlicher Hinsicht... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Daraus, daß die Beklagten dem zweiten Unterlassungsanspruch - zu Unrecht - entgegengetreten sind, läßt sich nicht darauf schließen, sie würden trotz des von ihnen gemachten Vergleichsangebotes (zum ersten Unterlassungsanspruch a)) auch in Zukunft geneigt sein, objektiv unrichtige Angaben über im Sinne des Sicherungsbegehrens zu a) machen. Den Beklagten könnte ja nicht einmal schaden, wenn sie das Vergleichsangebot z... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Nur dann, wenn ein Beklagter mit seinem Vergleichsangebot ein weiterreichendes Begehren des Klägers bereinigen, diesen also zu einem teilweisen Nachgeben gewinnen will, kann davon gesprochen werden, daß dem Kläger nicht all das geboten wird, was er bei einem Obsiegen im gerichtlichen Verfahren erreichen könnte. Anders liegt jedoch der Fall, wenn der beklagte einen Teilvergleich anbietet und zum Ausdruc... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Die Vermutung, ein Beklagter werde einen bestimmten Verstoß in dieser oder ähnlicher Weise abermals begehen, kann durch ein Vergleichsangebot durchaus auch dann entkräftet werden, wenn der selbe Beklagte einem anderen in der selben Klage erhobenen Begehren nur den Antrag auf Abweisung entgegenhält, weil er diesen Anspruch für nicht berechtigt erachtet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird, ähnlich wie das Anbot eines vollstreckbaren Vergleiches, als Indiz dafür gewertet, daß der Beklagte seinen Sinn geändert hat und in Zukunft nicht mehr wettbewerbswidrig handeln wird. Sie verschafft dem Kläger nur eine geringere Sicherheit als ein vollstreckbarer Unterlassungsvergleich und muß daher zumindest jenen Voraussetzungen genügen, denen nach herrschender Ansich... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1UWG §14 C
Rechtssatz: Unlauterer Wettbewerb eines Konkurrenten gibt den davon Betroffenen nicht das Recht, selbst unlautere Mittel anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 1130/93 Entscheidungstext OGH 11.01.1994 4 Ob 1130/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079205 Dokumentn... mehr lesen...
Norm: UWG §9aUWG §14 A1
Rechtssatz: Hat ein Zeitungsunternehmen vor dem 03.04.1993 ein Schreiben abgesendet, in welchem es jemandem eine Zugabe neben der periodischen Druckschrift angeboten hat, dann hat es nicht rechtswidrig gehandelt, auch wenn beim Zugehen der Werbeantwortkarte das darin enthaltene Angebot schon im Widerspruch zu der mittlerweile (mit 03.04.1993) in Kraft getretenen UWG-Nov 1993, gestanden ist. Entscheidu... mehr lesen...