Norm
UWG §14 A2Rechtssatz
Die Vermutung, ein Beklagter werde einen bestimmten Verstoß in dieser oder ähnlicher Weise abermals begehen, kann durch ein Vergleichsangebot durchaus auch dann entkräftet werden, wenn der selbe Beklagte einem anderen in der selben Klage erhobenen Begehren nur den Antrag auf Abweisung entgegenhält, weil er diesen Anspruch für nicht berechtigt erachtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037676Dokumentnummer
JJR_19940412_OGH0002_0040OB00028_9400000_001