RS OGH 1994/5/10 4Ob54/94, 4Ob1035/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.1994
beobachten
merken

Norm

UWG §14 C
UWG §18

Rechtssatz

Auch ein Zeitungsanzeigerunternehmen kann durch die Entgegennahme und Einschaltung von Zeitungsanzeigen für Zeitschriften, welche verbotene Gewinnspiele enthalten, einen Beitrag zu einem Verstoß des Verlegers dieser Zeitschriften gegen § 9 a UWG leisten, wenn diese Anzeigen Hinweise auf verbotene Gewinnspiele enthalten. Eine Pflicht, - über den Inhalt der Gestaltung der Anzeige hinaus - auch den (übrigen) Inhalt jener Zeitschriften zu kontrollieren, für die sie Werbung betreibt, besteht nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079472

Dokumentnummer

JJR_19940510_OGH0002_0040OB00054_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten