Norm
UWG §14 CRechtssatz
Auch ein Zeitungsanzeigerunternehmen kann durch die Entgegennahme und Einschaltung von Zeitungsanzeigen für Zeitschriften, welche verbotene Gewinnspiele enthalten, einen Beitrag zu einem Verstoß des Verlegers dieser Zeitschriften gegen § 9 a UWG leisten, wenn diese Anzeigen Hinweise auf verbotene Gewinnspiele enthalten. Eine Pflicht, - über den Inhalt der Gestaltung der Anzeige hinaus - auch den (übrigen) Inhalt jener Zeitschriften zu kontrollieren, für die sie Werbung betreibt, besteht nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079472Dokumentnummer
JJR_19940510_OGH0002_0040OB00054_9400000_001