Norm
UWG §9aRechtssatz
Hat ein Zeitungsunternehmen vor dem 03.04.1993 ein Schreiben abgesendet, in welchem es jemandem eine Zugabe neben der periodischen Druckschrift angeboten hat, dann hat es nicht rechtswidrig gehandelt, auch wenn beim Zugehen der Werbeantwortkarte das darin enthaltene Angebot schon im Widerspruch zu der mittlerweile (mit 03.04.1993) in Kraft getretenen UWG-Nov 1993, gestanden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079300Dokumentnummer
JJR_19940111_OGH0002_0040OB00164_9300000_001