Begründung: 1.1. Mit Beschluß vom 24. Oktober 1989, B1188/89-2, wies der Verfassungsgerichtshof den von G C am 9. Oktober 1989 zur Post gegebenen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe - zur Erhebung einer Beschwerde nach Art144 B-VG gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 24. August 1989, ZVI/2-1273/1-1989 - als unbegründet ab. Diese verfassungsgerichtliche Entscheidung wurde dem Einschreiter am 3. November 1989 nachweislich zugestellt. 1.2. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §82 Abs1
Leitsatz: Keine Verlängerung oder Hemmung der Beschwerdefrist im Fall der
Beschwerdeeinbringung bei einer unzuständigen Stelle
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist. Der Umstand, daß die Beschwerdeführerin die Beschwerde noch innerhalb der Beschwerdefrist (beim Bund... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 20. September 1988, Zl. J-317, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung einer Entschädigung nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Entschädigung bestimmter Vermögensverluste in Jugoslawien, BGBl. 500/1980, zurückgewiesen. Der dagegen von der Beschwerdeführerin erhobenen Berufung gab der Bundesminister für Finanzen mit Bescheid vom 28. Oktober 1988, ... mehr lesen...
Begründung: I. Mit dem am 19. Dezember 1988 zur Post gegebenen Antrag begehrt der Einschreiter die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde gegen den Bescheid der Zivildienstoberkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 26. August 1988 und verbindet damit die auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde gegen diese Entscheidung. Der Antragsteller bringt - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, ... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Beschluß vom 26. Februar 1988 wies der Verfassungsgerichtshof den Antrag des G D auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung vom 12. August 1987, Z204.790/59-2.2/87, wegen nicht behobenen Mangels formeller Erfordernisse als unzulässig zurück. Begründend wurde hiezu ausgeführt, daß es der Einschreiter u.a. verabsäumt hatte, ein Vermögensbekenntnis beizubringen. Dieser Beschluß wurd... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §19 Abs3 Z2 litbZPO §73 Abs2VfGG §82 Abs1ZPO §84ZPO §85
Leitsatz: Wiederholte Unterlassung der Vorlage eines Vermögensbekenntnisses -
zum Zweck der Verschleppung mit verbesserungsfähigen Mängeln
eingebrachte Schriftsätze sind nicht zum Gegenstand eines
Verbesserungsverfahrens zu machen; sofortige Zurückweisung des
Verfahrenshilfeantrages als unzulä... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZustellG §7ZustellG §17VfGG §19 Abs3 Z2 litbVfGG §33VfGG §82 Abs1ZPO §146 Abs1
Leitsatz: Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages; Zustellung durch
Hinterlegung wegen eines Auslandsaufenthaltes nicht rechtswirksam;
der Beschwerdeführer war innerhalb der - ab dem Tag der Ausfolgung
des Schriftstückes - zu berechnenden Frist an der rechtzeitigen
Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Spruchsenat des Hauptzollamtes Feldkirch erkannte den Bf. mit Bescheid vom 30. Juni 1987 schuldig, dadurch das Finanzvergehen des versuchten Schmuggels nach §35 Abs1 des Finanzstrafgesetzes, BGBl. 129/1958, idF der Nov. 532/1984 (FinStrG) iVm §13 FinStrG begangen zu haben, daß er am 13. Juni 1985 anläßlich seiner Einreise in das österreichische Zollgebiet beim Zollamt Höchst Schmuck und Textilien im Gesamtwert von 84.176 S vorsätzlich unter Ver... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs1 / Sachentscheidung WirkungMRK Art6 Abs1FinStrG §§62 ffVfGG §82 Abs1
Leitsatz: Beginn des Laufes der Beschwerdefrist mit Zustellung der
Bescheidausfertigung; Zulässigkeit der Beschwerdeerhebung nach
mündlicher Verkündung des Bescheides; Zurückweisung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit ihren am 9. Dezember 1986 beim VfGH überreichten Schriftsätzen beantragten die Bf. die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist und erhoben gleichzeitig Beschwerde gegen Bescheide der Finanzlandesdirektion für Steiermark, mit denen ihnen aus Anlaß des Abschlusses eines Anwartschaftsvertrags auf Übereignung einer von einer Gemeinde errichteten Eigentumswohnung Grunderwerbsteuer gemäß §1 Abs1 Z1 GrEStG 1955 vorge... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzVfGG §82 Abs1ZPO §146 Abs1ZPO §150 Abs1
Leitsatz: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung
der Beschwerdefrist rechtzeitig und begründet - minderer Grad des
Versehens
Einem Anlaßfall gleichzuhaltender Fall; Aufhebung des
angefochtenen Bescheides wegen Anwendung eines verfassungswidrigen
Gesetzes (na... mehr lesen...
Begründung: I. Die Antragstellerin begehrt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde gegen die Bescheide der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich und zur Einbringung von Anträgen auf Bewilligung der Verfahrenshilfe unter gleichzeitiger Antragstellung auf Bewilligung der Verfahrenshilfe mit folgender
Begründung: "Da die Antragstellerin nicht in der Lage ist, die Kosten rechtsfreundli... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §19 Abs3 Z2 litbZPO §39ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitVfGG §82 Abs1ZPO §146 Abs1ZPO §149 Abs2ABGB §1324
Leitsatz: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;
auffallende Sorglosigkeit des Vertreten der ASt. bei Überprüfung
eines Schriftsatzes - keine Stattgebung; Abweisung des
Verfahrungshilfeantrages wegen Aussichtslosigkeit ... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1030 Gemeindestruktur
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs5B-VG Art144 Abs1 / LegitimationNö KStVG 1971 AllgNö KStVG 1973 §3 Abs16 Z3VfGG §82 Abs1
Leitsatz: Nicht die Beschwerde nach Art144 B-VG,
sondern der Individualantrag nach Art139, 140 B-VG ist der
subsidiäre Rechtsbehelf; Bestellung provisorischer Gemeindeorgane
für die neu geschaffene Gemeinde - implizite Festste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) §3 Abs16 des NÖ Kommunalstrukturverbesserungsgesetzes 1971, LGBl. 264, (KStrVG) lautet auszugsweise: "(16) Im politischen Bezirk St. Pölten werden folgende Gemeinden zu einer neuen Gemeinde vereinigt: 1. . . . ; 3. die Gemeinden Kasten bei Böheimkirchen und Stössing zur Gemeinde Kasten bei Böheimkirchen; 4. . . ." Die von der Vereinigung betroffenen Gemeinden haben gemäß §5 Abs1 KStrVG mit dem Tag d... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: VfGG §82 Abs1
Leitsatz: Bei der Aufforderung nach §53 Abs1 VStG 1950 zum Antritt der
Ersatzfreiheitsstrafe handelt es sich um keinen, mit Beschwerde
nach Art144 B-VG vor dem VfGH bekämpfbaren Verwaltungsakt (vgl.
VfGH 29.9.1986 B72/86) Schlagworte VfGH / Fristen European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §82 Abs1
Leitsatz: Gemäß §82 Abs1 VerfGG ist die Beschwerde
nach Art144 B-VG innerhalb einer Frist von 6 Wochen zu erheben,
wobei die Frist mit dem Tage der Zustellung des bekämpften
Bescheides beginnt (vgl. VfSlg. 7810/1976, S 285) Schlagworte VfGH / Fristen European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §82 Abs1
Rechtssatz: Gemäß §82 Abs1 VerfGG ist die Beschwerde nach Art144 B-VG innerhalb einer Frist von 6 Wochen zu erheben, wobei die Frist mit dem Tage der Zustellung des bekämpften Bescheides beginnt (vgl. VfSlg. 7810/1976, S. 285) Entscheidungstexte B 1067/86 Entscheidungst... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: VfGG §82 Abs1
Leitsatz: Bei der Aufforderung nach §53 Abs1 VStG 1950 zum Antritt der
Ersatzfreiheitsstrafe handelt es sich um keinen, mit Beschwerde
nach Art144 B-VG vor dem VfGH bekämpfbaren Verwaltungsakt (vgl.
VfGH 29.9.1986 B72/86)
Rechtssatz: Keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §15 Abs1VfGG §82 Abs1
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Kraft §82 Abs1 iVm. §15 Abs1 VerfGG 1953 kann eine
Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG nur innerhalb von sechs Wochen nach
Zustellung des in letzter Instanz ergangenen Bescheides erhoben
werden, und zwar beim VfGH selbst, wobei bei richtiger Adressierung
die Tage des Postenlaufes in diese Frist nicht ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §15 Abs1VfGG §82 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Kraft §82 Abs1 iVm. §15 Abs1 VerfGG 1953 kann eine Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG nur innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung des in letzter Instanz ergangenen Bescheides erhoben werden, und zwar beim VfGH selbst, wobei bei richtiger Adressierung die Tage des Postenlaufes i... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §19 Abs3 Z2 litbVfGG §82 Abs1ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: VerfGG §82; nach ständiger Rechtsprechung gilt eine vom Bf. zwar
innerhalb der Beschwerdefrist zur Post gegebene, jedoch an eine
unzuständige Stelle adressierte und von dort erst nach Fristablauf -
wieder unter Zuhilfenahme des Postdienstes - richtig weitergeleitete
Beschwerde... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §19 Abs3 Z2 litbVfGG §82 Abs1ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: VerfGG §82; nach ständiger Rechtsprechung gilt eine vom Bf. zwar innerhalb der Beschwerdefrist zur Post gegebene, jedoch an eine unzuständige Stelle adressierte und von dort erst nach Fristablauf - wieder unter Zuhilfenahme des Postdienstes - richtig weiter... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §19 Abs3 Z2 litbVfGG §33 Abs1VfGG §82 Abs1ZPO §146 Abs1ZPO §149 Abs1
Leitsatz: ZPO; VerfGG; Bei einer durch Untätigkeit verschuldeten Versäumung der
Frist zur Beschwerdeerhebung kann von einem minderen Grad des
Versehens iS des §146 Abs1 ZPO (§35 Abs1 VerfGG) nicht die Rede sein Schlagworte VfGH / Fristen, Vf... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §19 Abs3 Z2 litbVfGG §33 Abs1VfGG §82 Abs1ZPO §146 Abs1ZPO §149 Abs1
Rechtssatz: ZPO; VerfGG; Bei einer durch Untätigkeit verschuldeten Versäumung der Frist zur Beschwerdeerhebung kann von einem minderen Grad des Versehens iS des §146 Abs1 ZPO (§35 Abs1 VerfGG) nicht die Rede sein Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: VfGG §19 Abs3 Z2 litaVfGG §19 Abs3 Z2 litbVfGG §82 Abs1
Leitsatz: B-VG; keine Bestimmung des B-VG räumt dem VfGH eine Aufsichtsbefugnis
über Rechtsanwälte ein Schlagworte VfGH / Zuständigkeit, Rechtsanwälte
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* Wie in der Amtlichen S... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachte, offenkundig auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ vom 6. September 1985. Dieser Bescheid wurde dem Bf. am 25. September 1985 zugestellt. Die (am 6. November 1985 zur Post gegebene) Beschwerdeschrift wurde an die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf adressiert und von dort an das Amt der nö. Landesregierung weitergeleitet. Dieses übermittelte die B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / FristenVfGG §19 Abs3 Z2 litbVfGG §35 Abs2VfGG §82 Abs1
Rechtssatz: VerfGG 1953 §§35 Abs2, 82 Abs1; Einrechnung der Tage des Postenlaufes vom Bf. an unzuständige Stelle sowie an weitere unzuständige Stelle in die Beschwerdefrist; Versäumung der Beschwerdefrist Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: VfGG §19 Abs3 Z2 litaVfGG §19 Abs3 Z2 litbVfGG §82 Abs1
Rechtssatz: B-VG; keine Bestimmung des B-VG räumt dem VfGH eine Aufsichtsbefugnis über Rechtsanwälte ein Entscheidungstexte B 725/85 Entscheidungstext VfGH Beschluss 03.03.1986 B 725/85 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachte, offenkundig auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen den Bescheid der Nö. Landesregierung vom 13. August 1985. Dieser Bescheid wurde dem Bf. am 3. September 1985 zugestellt. Die (am 11. Oktober 1985 zur Post gegebene) Beschwerdeschrift wurde an die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf adressiert und von dort an das Amt der Nö. Landesregierung weitergeleitet. Dieses übermittelte die Beschwerd... mehr lesen...