Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §82 Abs1Leitsatz
Keine Verlängerung oder Hemmung der Beschwerdefrist im Fall der Beschwerdeeinbringung bei einer unzuständigen StelleRechtssatz
Zurückweisung der Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist.
Der Umstand, daß die Beschwerdeführerin die Beschwerde noch innerhalb der Beschwerdefrist (beim Bundesministerium für Finanzen) eingebracht hat, bewirkte keine Verlängerung oder Hemmung der Beschwerdefrist, weil sie bei einer hiefür unzuständigen Stelle eingebracht wurde (vgl. hiezu zB VfGH 29.11.1988 B1690/88).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / FristenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1989:B313.1989Dokumentnummer
JFR_10109379_89B00313_01