Entscheidungsgründe: I. 1. In seiner auf Art137 B-VG gestützten, durch den nur für die Klagseinbringung bestellten Verfahrenshelfer verfaßten Klage gegen den Bund vom 6. Februar 1998 begehrte der Kläger die Erlassung folgenden Urteils: "Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger den Betrag von S 25.493,20 samt 4 % Zinsen aus S 4.692,- vom 1. 10. 1997 bis 31. 10. 1997, aus S 9.540,40 vom 1. 11. 1997 bis 30. 11. 1997, aus S 14.232,20 vom 1. 2. 1997 bis 31. 12. 1997, aus... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art137 / LiquidierungsklageB-VG Art137 / BescheidAlVG §47 Abs1, §49 Abs2VfGG §41
Rechtssatz: Abweisung des - zulässigen - Liquidierungsbegehrens hinsichtlich zuerkannter Notstandshilfe infolge bereits erfolgter Auszahlung; Zurückweisung der Klage für Zeiträume bescheidmäßig erfolgter Aberkennung des Anspruches wegen Versäumung von Kontrollmeldungen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Kläger begehrte mit einer beim Verfassungsgerichtshof am 16. Juli 1998 eingelangten, auf Art137 B-VG gestützten Klage vom Bundesland Wien zunächst die Rückzahlung einer zu Unrecht entrichteten Geldstrafe samt Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt ATS 1.300,- zuzüglich 4 % Zinsen seit dem 22. Mai 1997 sowie den Ersatz der Kosten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens. Diese Klage wurde damit begründet, daß der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntni... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §41ZPO §41 Abs2
Leitsatz: Stattgabe einer auf Prozeßkosten eingeschränkten Klage
Rechtssatz: Die dem Kläger zustehenden Prozeßkosten waren gemäß §41 iVm §35 VfGG und §41 Abs2 ZPO anhand des Rechtsanwaltstarifes auszumessen. Für die Abfassung der Klage steht dem Kläger bei einem Streitwert von ATS 1.300,- der einfach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Wirtschaftskammer Österreich (im folgenden: WKÖ) begehrt mit ihrer zunächst auf Feststellung einer Leistungsverpflichtung in der Höhe von S 4,646.141,40 gerichteten Klage vom 28. Oktober 1996, die mit Schriftsatz vom 29. November 1996 auf ein Leistungsbegehren umgestellt wurde, der Verfassungsgerichtshof wolle erkennen, daß der Bund schuldig sei, ihr den Betrag von S 4,532.632,17 samt 4 % Zinsen ab 1. Dezember 1996 zu bezahlen und die Kosten des Verfah... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: B-VG Art137 / AllgB-VG Art137 / sonstige KlagenAußenhandelsförderungs-BeitragsG 1984 §5RechtsanwaltstarifG §21VfGG §41HandelskammerG §57, §57e
Leitsatz: Stattgabe einer Klage der Wirtschaftskammer Österreich gegen den Bund
auf Auszahlung in Aufrechnung gegen dem Bund gebührende Anteile an
Außenhandelsförderungsbeiträgen einbehaltener Kammerumlage; keine
Berechtigung d... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafens Linz-Hörsching verkauften die Kläger im Jahr 1983 in ihrem Eigentum stehende Grundstücke in der Gemeinde Hörsching an die Republik Österreich. Im Gegenzug verkaufte das Land Oberösterreich an die Kläger mehrere Grundstücke, unter anderem die Grundstücke Nr. 1700 und 1701, KG Pasching. Dem im Kaufvertrag zwischen dem Land Oberösterreich und den Klägern vom 28. November 1983 festgesetzten Kaufpreis lag ein "Gutachten über... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art137 / ord RechtswegOö RaumOG 1994 §38VfGG §41
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen eine Gemeinde auf Entschädigung
infolge Wertminderung von Grundstücken aufgrund einer
Flächenwidmungsplanänderung; Schadenersatzansprüche als im
ordentlichen Rechtsweg geltend zu machende Privatrechte anzusehen;
kein Kostenzuspruch
Rechtssatz: Für Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. In seiner auf Art137 B-VG gestützten, zunächst gegen den Bundesminister für Arbeit und Soziales gerichteten Klage vom 13.2.1995 begehrt der Kläger, der mit Schriftsatz vom 9.3.1995 die Bezeichnung der beklagten Partei auf Bund präzisiert hat, die Fällung des Urteiles, die beklagte Partei sei schuldig, ihm den Betrag von S 80.000,-- samt 4 % Zinsen seit dem 13.2.1995 sowie die Kosten dieses Rechtsstreites binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art137 / AllgB-VG Art137 / sonstige KlagenArbeitsmarktserviceG §1ArbeitsmarktserviceG §62 Abs1VfGG §41ZPO §43 Abs1
Leitsatz: Passive Klagslegitimation des Bundes im Fall einer Klage auf
Rückforderung des infolge Bestrafung wegen Übertretung des AuslBG
entrichteten Strafbetrags nach Aufhebung des Strafbescheides durch
den Verwaltungsgerichtshof gegeben; keine Beseiti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Mit der vorliegenden, vom Gemeinderat am 1. Juni 1995 beschlossenen, auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt die Gemeinde Velden am Wörther See vom Land Kärnten - offenbar gestützt auf §8 Abs2 Z3 lita des Finanzausgleichsgesetzes 1993 (FAG 1993) in der Stammfassung sowie §8 Abs2 Z3 FAG 1993 i. d.F. BGBl. 297/1995 - für die Jahre 1993 bis 1995 die Auszahlung von zu wenig überwiesenen Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben, nämlich an Grunder... mehr lesen...
Index: 30 Finanzverfassung, Finanzausgleich30/02 Finanzausgleich
Norm: B-VG Art137 / Klage zw GebietskB-VG Art137 / AllgFAG 1993 §8 Abs2 Z3FAG 1993 §10 Abs1, Abs2VfGG §41ZPO §54 Abs1ZPO §226
Leitsatz: Abweisung einer Klage der Marktgemeinde Velden gegen das Land Kärnten
auf Bezahlung von zu wenig überwiesenen Ertragsanteilen an
gemeinschaftlichen Bundesabgaben, nämlich an Grunderwerbsteuer und
Bodenwertabgabe für die Jahre 1993 bis 1995... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. In der am 26.9.1995 beim Verfassungsgerichtshof eingelangten, auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt der Kläger von der Republik Österreich (richtig: dem Bund) die Bezahlung von S 1.538,-- samt 4 % Zinsen seit dem 20.5.1995 "sowie die Kosten dieses Rechtsstreites", welche jedoch nicht ziffernmäßig verzeichnet werden. Begründend wird im wesentlichen vorgebracht, daß eine den Kläger betreffende Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Graz mangels ordnung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / VerzugB-VG Art137 / ZinsenVfGG §27VfGG §41
Leitsatz: Teilweise Stattgabe einer auf Zinsen und Kosten eingeschränkten Klage
gegen den Bund; Einhebung des Strafbetrages mangels ordnungsgemäßer
Zustellung der Strafverfügung ohne Rechtsgrund erfolgt; Verzug erst
ab dem Ende der vom Kläger gesetzten Zahlungsfrist; kein Zuspruch der
nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Organstrafverfügung vom 8. September 1992 wurde gegen den Kläger wegen Übertretung des §4 des Wiener Parkometergesetzes, LGBl. Nr. 47/1974 idgF, eine Geldstrafe in Höhe von S 200,-- verhängt, da er sein Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt habe, ohne einen Parkschein auszufüllen. Diesen Betrag hat der Kläger am 23. September 1992 eingezahlt. 1.2. Mit Schreiben vom 23. Dezember 1993 stellte der Kläger beim Magis... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenVStG §50 Abs7VfGG §41
Leitsatz: Abweisung einer Klage auf Rückerstattung einer mit
Organstrafverfügung verhängten, nach Ablauf der zweiwöchigen
Zahlungsfrist eingezahlten Geldstrafe
Rechtssatz: Aus §50 Abs7 VStG ergibt sich einerseits, daß eine nach Ablauf der in Abs6 bezeic... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Bund hat im Jahre 1990 gegen mehrere Gemeinden - darunter die Gemeinde Lesachtal - beim Verfassungsgerichtshof zu Zl. A 1376-1472/90 gemäß Art137 B-VG Klagen auf Rückzahlung bestimmter Ertragsanteile und Finanzzuweisungen iS des FAG eingebracht. Die Gemeinde Lesachtal erstattete eine Gegenschrift und verzeichnete Kosten. In der Folge zog der Bund - nachdem das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Juni 1992, G158-162/92, ergangen war - die... mehr lesen...
Index: 30 Finanzverfassung, Finanzausgleich30/02 Finanzausgleich
Norm: FAG-Nov 1991 ArtII §3FAG-Nov 1991 siehe auch BG BGBl 693/1991 VfGG §41
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags auf Kostenersatz einer Gemeinde
hinsichtlich eines Verfahrens betreffend Klagen auf Rückzahlung
von Ertragsanteilen und Finanzzuweisungen gegen den Bund mangels
Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs zur Entscheidung über
solche Kostenersatzanträge aufgrund d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG erhobenen Klage bringt der Kläger im wesentlichen vor, daß mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 4. Februar 1991 über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von S 500,-- verhängt und ein Kostenbeitrag von insgesamt S 100,-- auferlegt worden seien. Gegen diesen Bescheid habe er am 26. März 1991 Beschwerde gemäß Art131 Abs1 Z1 B-VG an den Verwaltungsgerichtshof wegen Rechtswidrigkeit infolg... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / VerzugVfGG §41
Leitsatz: Abweisung einer Klage gem Art137 B-VG auf Rückzahlung einer zu
Unrecht eingehobenen Geldstrafe; unverzügliche Rückzahlung durch die
Behörde nach Kenntnis des erstmals in der Klage gestellten
Rückzahlungsbegehrens; kein Kostenzuspruch mangels zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendiger Kosten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Feldkirch erließ gegen den Kläger eine mit 13. Mai 1987 datierte Strafverfügung, in der ihm zur Last gelegt wurde, 1. am 22. April 1987 abends und 2. am 23. April 1987 um 15,00 Uhr in Höchst Übertretungen des §2 Abs1 Grenzkontrollgesetz in der Schuldform der Beihilfe (§7 VStG 1950) begangen zu haben. In beiden Fällen wurden gemäß §15 Abs1 Grenzkontrollgesetz je S 2.000,-- (Ersatzarreststrafe je 72 Stunden) Geldstrafe verhän... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenVfGG §41VStG 1950 §48
Leitsatz: Abweisung einer Klage auf Rückerstattung einer bezahlten
Geldstrafe
Rechtssatz: Die Strafverfügung vom 13.05.1987 ist ein rechtswirksamer Behördenakt. Der Bezahlung der Geldstrafe liegt somit eine Strafverfügung zugrunde, der Bescheidcharakter zukommt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Stadtgemeinde Krems besorgt als Stadt mit eigenem Statut (§1 Abs1 Kremser Stadtrecht 1977, Nö. LGBl. 1010-3) neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch jene der Bezirksverwaltung (Art116 Abs3 letzter Satz B-VG und §1 Abs2 Kremser Stadtrecht 1977). In Krems ist eine Bundespolizeibehörde nicht errichtet (s. V der Bundesregierung BGBl. 690/1976). Die Organe der Stadtgemeinde Krems besorgen - wie sich aus §15 Abs2 BehÜG, StGBl. 94/... mehr lesen...
Index: 30 Finanzverfassung, Finanzausgleich30/02 Finanzausgleich
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z7B-VG Art10 Abs1 Z9B-VG Art116 Abs3 letzter SatzB-VG Art137 / Klage zw GebietskABGB §§1041 ffABGB §§1293 ffABGB §§1431 ffABGB §§1478 ffVerordnung der Bundesregierung über den Wirkungsbereich der Bundespolizeibehörden, BGBl 690/1976 Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Einrichtung und den Wirkungsbereich der Sicherheitsdirektionen, BGBl 74/1946 §3Kremser Stad... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der - derzeit in Haft befindliche - Einschreiter beantragte beim Finanzamt Mistelbach die Durchführung des Lohnsteuerausgleiches für das Jahr 1986. Das Finanzamt stellte daraufhin mit Bescheid vom 3. März 1987 fest, daß die Berechnung des Jahresausgleiches für 1986 ein Guthaben von S 902,-- ergeben hätte. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, daß dieses Guthaben auf das Konto der Einbringungsstelle beim OLG 1016 Wien überwiesen werden würde. Diese hatte zuvor mit ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / BescheidVfGG §41BAO §215 Abs2BAO §239 Abs1BAO §276BAO §311ABGB §1438 und §1441
Leitsatz: Klage gegen die Republik Österreich wegen eines
Betrages aus einer amtswegigen Aufrechnung des
Lohnsteuerguthabens gegen die aushaftende Gerichtsgebührenschuld
durch das Finanzamt; gem. §239 Abs1 BAO kann die Rückzahlung
von (Steuer-)Guthaben ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit der auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt E K, der VfGH möge die Gemeinde ... schuldig erkennen, dem Kläger S 95.319,-- samt 4 Prozent Zinsen ab 1. Mai 1984 sowie die Kosten dieses Verfahrens zu bezahlen. 2. Der Kläger sei seit 1950 bis 30. April 1984 bei der beklagten Gemeinde als Beamter, und zwar seit 1. August 1950 als Leiter des Gemeindeamtes mit dem letzten Amtstitel Oberamtsrat, tätig gewesen. Auf das öffentlich-rechtliche Dienstver... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / AllgB-VG Art137 / BescheidB-VG Art137 / LiquidierungsklageB-VG Art137 / ord RechtswegBgld GBedG 1971 §§25 ffVfGG §41
Leitsatz: Klage eines Gemeindebediensteten gegen die Gemeinde wegen eines
Anspruches aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
Rechtssatz: Gemäß Art137 B-VG erkennt der Verfass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit einer auf Art137 B-VG gestützten - am 3. Juli 1986 beim VfGH eingelangten - Klage wird von der Klägerin im wesentlichen vorgebracht: Die Bundespolizeidirektion habe über sie mit Straferkenntnis vom 2. August 1985 eine Geldstrafe von S 2.000,-zuzüglich eines Verfahrenskostenbeitrages von S 200,-- verhängt. Sie habe die Zahlung dieser Beträge am 26. August 1985 vorgenommen, jedoch Berufung erhoben. Mit Berufungsentscheidung vom 24. A... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenVfGG §41
Leitsatz: Klage auf Rückerstattung einer für eine
Verwaltungsübertretung verhängten und bezahlten Geldstrafe nach
Aufhebung des erstinstanzlichen Bescheides durch die
Berufungsbehörde; Rückzahlung des Klagsbetrages (bis auf einen
Minimalbetrag von S 30,--) vor der Klagserstattung; kein Anspruch
auf Zinsen u... mehr lesen...