Begründung: I. 1. Die klagende Gesellschaft begehrt aus dem Titel der Staatshaftung, das beklagte Land Salzburg zur Zahlung von Euro 14.640,02 samt Zinsen und Kosten zu verurteilen, weil der Salzburger Landtag ein Landes-Vergabegesetz verspätet beschlossen und damit die Richtlinie 89/665/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge, Abl. 1989, L 395, S 33, v... mehr lesen...
Index: L7 WirtschaftsrechtL7200 Beschaffung, Vergabe
Norm: B-VG Art137 / ord RechtswegRichtlinie des Rates vom 21.12.89. 89/665/EWG, zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentl Liefer- und Bauaufträge (Rechtsmittelrichtlinie)Sbg LandesvergabeG §1 Abs1 Z1Sbg VergabekontrollG 2002 §32VfGG §19 Abs3 Z2 litaVfGG §41
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage geg... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit einer auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt die Stadtgemeinde Neunkirchen/NÖ als klagende Partei von den beklagten Parteien Bund und Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds (im Folgenden: KRAZAF) zur ungeteilten Hand die Zahlung von € 6,000.818,15 samt 4 vH Zinsen ab 1. Jänner 1996. In eventu möge der Verfassungsgerichtshof erkennen, die zuvor genannten beklagten Parteien seien zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei "eine (End-)Abrechnung d... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/06 Krankenanstalten, Kurorte
Norm: B-VG Art137 / AllgB-VG Art15aKRAZAF-ErrichtungsG, BGBl 700/1991 idF BGBl 473/1995 und BGBl 853/1995 §1 Abs1, §5 Z1, §6 Abs2, §22KRAZAF-Vereinbarung, BGBl 863/1992 idF BGBl 20/1996 und BGBl 639/1996 VfGG §41
Leitsatz: Zurückweisung der Klage einer Stadtgemeinde als Rechtsträger einerKrankenanstalt gegen den Bund und den Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds (KRAZAF) auf Zahl... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit der auf Art137 B-VG gestützten und gegen die "Republik Österreich (Bund), vertreten durch den Bundesminister für Inneres" gerichteten Klage begehren die Kläger, ihnen jeweils für Mietentgelt bei individueller Unterbringung für den Zeitraum vom 1. September 2005 bis 28. Februar 2006 den Betrag von € 660,-- sowie ab 1. März 2006 monatlich € 220,--, den Erst- und Zweitklägern ab 1. April 2006 einen Betrag von je € 180,-- und den Dritt- und Viertklägern ab 1... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art137 / BescheidGrundversorgungsG-Bund 2005 §2, §3, §9VfGG §41
Leitsatz: Zurückweisung der Klagen von Asylwerbern wegen
Grundversorgungsleistungen; Möglichkeit der Erwirkung eines
Bescheides über die Verweigerung der Grundversorgung; kein
Kostenzuspruch an den beklagten Bund mangels Notwendigkeit der
Vertretung durch die Finanzprokura... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Kläger ist Rechtsanwalt in Mödling. Mit Anonymverfügung vom 6. Juni 2005 wurde über ihn eine Geldstrafe in Höhe von € 35,- verhängt, weil er als Zulassungsbesitzer am 26. März 2005 um 11.50 Uhr auf der B 98 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Ortsgebiet überschritten habe. Dieser Betrag wurde am 7. Juli 2005 - sohin nach Ablauf der vierwöchigen Frist gemäß §49a Abs6 VStG - während der Kanzleiabwesenheit des Klägers von d... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenVfGG §41VStG §49a
Leitsatz: Abweisung einer Klage gegen das Land Kärnten auf Rückzahlung eines
bereits einbezahlten Strafbetrages nach Erlassung einer
Anonymverfügung betreffend eine Geschwindigkeitsüberschreitung; keine
Rückzahlung auch bei Einzahlung durch eine andere Person Rech... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die "Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ) Landesgruppe Kärnten[,] vertreten durch den geschäftsführenden Landesparteiobmann DI Karlheinz Klement" (im Folgenden: klagende Partei) begehrt mit ihrer am 19.8.2005 im Verfassungsgerichtshof eingelangten, auf §[gemeint wohl: Art.] 137 B-VG gestützten, gegen das "Land Kärnten[,] vertreten durch den Landeshauptmann Dr. Jörg Haider" (im Folgenden: beklagtes Land) gerichteten Klage, der Verfassungsgerichtshof möge fol... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0301 Parteienförderung
Norm: B-VG Art137 / BescheidB-VG Art137 / LiquidierungsklageKrnt KlubfinanzierungsGKrnt Landtags-GeschäftsO §7, §8Krnt ParteienförderungsG §1, §2VfGG §41
Leitsatz: Zurückweisung der Klage der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ)
Kärnten gegen den Kärntner Landeshauptmann auf Auszahlung von Geldern
aus der Parteienförderung des Landes Kärnten mangels Zuständigkeit
de... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der (nunmehrige) Kläger leistete vom 3. Juni 2002 bis 31. Mai 2003 seinen ordentlichen Zivildienst. Mit Schreiben an die Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H. vom 13. Dezember 2003 stellte er die Anträge, das Rote Kreuz, Landesverband Tirol, als Rechtsträger der Zivildiensteinrichtung zum Ersatz der im Zeitraum der Leistung seines ordentlichen Zivildienstes entstandenen Reinigungskosten für Dienstbekleidung iHv € 1000,-- zu verhalten, in eventu festzustellen, da... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art137 / BescheidB-VG Art137 / LiquidierungsklageB-VG Art137 / ord RechtswegVfGG §41ZivildienstG §25a, §28
Leitsatz: Zurückweisung der Klage eines Zivildieners gegen den Bund auf Ersatz
von Reinigungskosten für die zur Leistung des Zivildienstes
erforderliche Bekleidung; keine Liquidierungsklage in Folge
Möglichkeit der Erwirkung eines Feststellungsbescheides; kein
Kostenzuspruch an den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Die klagende Partei beantragt mit der vorliegenden, auf Art137 B-VG gestützten, gegen das Land Oberösterreich gerichteten Klage folgendes Urteil: "Die beklagte Partei ist schuldig, binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang der klagenden Partei den Betrag von € 1.000.000,- zu bezahlen und die Verfahrenskosten im verzeichneten Ausmaß zu ersetzen." 1.2. Die Klage wird wie folgt begründet: Auf Basis des Oberösterreichisch... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3200 Landesumlage
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art137 / Klage zw GebietskF-VG 1948 §3, §4FAG 1967 §21FAG 2001 §6, §12 Abs4Oö LandesumlageG 2001 §2VfGG §41
Leitsatz: Abweisung einer Klage der Stadt Linz gegen das Land Oberösterreich
betreffend die Landesumlage; keine Verletzung des
finanzverfassungsrechtlichen Sachlichkeitsgebotes durch die
Festlegung der Landesumlage aufgrund der durch Heranziehung der
Grundst... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Dr. DI L hatte den Fruchtgenuss an einer zum Genossenschaftsjagdgebiet "Kasten" gehörenden Liegenschaft. Mit mehreren an den Obmann des Jagdausschusses und die Gemeinde 3072 Kasten bei Böheimkirchen gerichteten Schreiben beantragte Dr. DI L die Bekanntgabe und Überweisung der Jagdpachtschillinge für die Jahre 2000, 2001, 2002 und 2003. Dieses Begehren wurde mit Schreiben der Gemeinde Kasten vom 24. Juni 2003 mit der
Begründung: abgelehnt, dass es sich beim Ja... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegenden, auf Art137 B-VG gestützten Klagen begehren, das Land Wien schuldig zu erkennen, dem Kläger auf Grund des Wiener Sozialhilfegesetzes - WSHG bescheidmäßig zuerkannte Geldleistungen in Höhe von EUR 505,95, EUR 517,38 bzw. EUR 250,66, jeweils samt 4 vH Zinsen, sowie die mit EUR 929,52, EUR 929,52 bzw. EUR 701,28 bezifferten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen. (Die verzeichneten Kosten enthalten jeweils auch d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Wiener Landesregierung hatte dem Kläger mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 7. Dezember 2004, MA 15-II-2-11131/2004, nach dem Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG eine Geldaushilfe in Höhe von EUR 2313,50 gewährt. 2. Die vorliegende, auf Art137 B-VG gestützte Klage - beim Verfassungsgerichtshof am 19. Jänner 2005 eingelangt - begehrt, das Land Wien schuldig zu erkennen, dem Kläger den (im genannten Betrag enthaltenen) Betrag von... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VG Art137 / ord RechtswegNö JagdG 1974 §37RechtsanwaltstarifG §23. TP2VfGG §41
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage einer Verlassenschaft nach dem mittlerweile
verstorbenen Fruchtgenussberechtigten an einer zu einem
Genossenschaftsjagdgebiet gehörenden Liegenschaft auf Auszahlung
eines nicht rechtzeitig ausgefolgten und daher zu Gunsten der
Gemeindekassa verfallenen Pachtschilli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Wiener Landesregierung hatte dem Kläger mit dem im Devolutionsweg ergangenen Bescheid vom 8. September 2004, MA 15-II-2-5085/2004, nach §13 Abs6 des Wiener Sozialhilfegesetzes - WSHG, LGBl. Nr. 11/1973 idgF, eine Geldaushilfe in Höhe von EUR 201,30 gewährt. 2. Die vorliegende, auf Art137 B-VG gestützte Klage - beim Verfassungsgerichtshof am 12. Oktober 2004 eingelangt - begehrt, das Land Wien schuldig zu erkennen, dem Kläger den Betrag... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9200 Altenheime, Pflegeheime, Sozialhilfe
Norm: B-VG Art137 / VerzugB-VG Art137 / ZinsenRechtsanwaltstarifG §12VfGG §41ZPO §41 Abs2, §45
Leitsatz: Stattgabe einer auf Ersatz der Prozesskosten eingeschränkten Klage
auf Auszahlung einer Geldaushilfe nach dem Wiener Sozialhilfegesetz
nach Zahlung des Kapitalbetrages und der Verzugszinsen
Rechtssatz: Kein Fall des §45 Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem mündlich verkündeten Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - damals MA 15A - vom 8. März 2004 wurden dem Kläger nach dem Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG, LGBl. Nr. 11/1973 idgF, für den Zeitraum 5. März bis 3. April 2004 folgende Geldleistungen zuerkannt: Richtsatz EUR 788,93 Mietbeihilfe EUR 256,65 sowie Mehrbedarf Gaskosten EUR 112,80, sodass sich - nach Abzug der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem mündlich verkündeten Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - damals MA 15A - vom 6. April 2004 wurden dem Kläger nach dem Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG, LGBl. Nr. 11/1973 idgF, für den Zeitraum 4. April bis 3. Mai 2004 folgende Geldleistungen zuerkannt: Richtsatz EUR 788,93 Mietbeihilfe EUR 256,65 Mehrbedarf Miete EUR 256,65 sonstiger Mehrbedarf EU... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem mündlich verkündeten Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - damals MA 15A - vom 4. Mai 2004 wurden dem Kläger nach dem Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG, LGBl. Nr. 11/1973 idgF, für den Zeitraum 4. Mai bis 2. Juni 2004 folgende Geldleistungen zuerkannt: Richtsatz EUR 788,93 Mietbeihilfe EUR 256,65 sowie Mehrbedarf Gaskosten EUR 206,27, sodass sich - nach Abzug der vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem mündlich verkündeten Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - damals MA 15A - vom 8. Jänner 2004 wurden dem Kläger nach dem Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG, LGBl. Nr. 11/1973 idgF, für den Zeitraum 2.-31. Jänner 2004 folgende Geldleistungen zuerkannt: Richtsatz EUR 788,93 Mietbeihilfe EUR 256,65 Mehrbedarf Miete EUR 171,48 sowie Mehrbedarf Gaskosten E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem mündlich verkündeten Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - damals MA 15A - vom 5. Februar 2004 wurden dem Kläger nach dem Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG, LGBl. Nr. 11/1973 idgF, für den Zeitraum 5. Februar bis 4. März 2004 folgende Geldleistungen zuerkannt: Richtsatz EUR 788,93 und Mietbeihilfe EUR 256,65, sodass sich eine Geldaushilfe in Höhe von EUR 1045,60 (gerundet) ergab. ... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9200 Altenheime, Pflegeheime, Sozialhilfe
Norm: B-VG Art137 / AllgB-VG Art137 / LiquidierungsklageB-VG Art137 / VerzugB-VG Art137 / ZinsenABGB §1431VfGG §41Wr SozialhilfeG §11, §13ZPO §41 Abs2, §43 Abs1ZPO §233 Abs1
Leitsatz: Stattgabe der Klage auf Auszahlung einer zuerkannten, zur Begleichung
eines offenen Mietzinses jedoch nicht ausbezahlten Geldleistung zur
Sicherung des Lebensunterhaltes nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft Bregenz reg. GenmbH (im Folgenden kurz: Genossenschaft) ist zu 89/2177 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaften in EZ 1622, Grundbuch 91119 Rieden, mit dem das Wohnungseigentum an der Wohnung ... im Hause ... in 6900 Bregenz untrennbar verbunden ist. Mit Nutzungsvertrag vom 29. Mai 1985 wurde die vorgenannte Wohnung der klagenden Partei zur Nutzung nach den Bestimmungen des Wohnungsgemei... mehr lesen...
Index: 20 Privatrecht allgemein20/05 Wohn- und Mietrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art137 / sonstige zulässige KlagenB-VG Art137 / sonstige KlagenEMRK Art8EG Art39MietrechtsG §30 Abs2 Z6VfGG §41
Leitsatz: Abweisung einer Staatshaftungsklage auf Ersatz der Verfahrenskosten
im Zusammenhang mit mietrechtlichen Kündigungsverfahren wegen
Nichtvorlage einer Frage der Auslegung des Gemeinschaftsrechtes an
den EuGH durch die Gerichte; Zuständig... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Mit der vorliegenden, auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt der Kläger vom Kuratorium der Wohlfahrtseinrichtungen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten die Rückzahlung der für den Zeitraum vom 24. April 2001 bis 31. März 2002 von ihm entrichteten Beiträge zum Pensionsfonds in der Höhe von insgesamt 3.800,57 Euro zuzüglich 4% Zinsen seit 6. März 2004. Begründend führt er aus, die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wie... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art137 / AllgStatut der Wohlfahrtseinrichtungen 2000 der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten vom 15.06.00VfGG §41ZiviltechnikerkammerG 1993 §29, §30
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen das Kuratorium der
Wohlfahrtseinrichtungen der Bundeskammer der Architekten und
Ingenieurkonsulenten auf Rückzahlung von Beiträgen zum Pensionsfonds
mangels passiver Klagslegitimatio... mehr lesen...