Im Zuge des Zusammenlegungsverfahrens G wandte sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) mit Schreiben vom 1. Juni 1999 an die Gemeinde G, übermittelte Ausfertigungen der Verständigung über die Auflage des Besitzstandsausweises und des Bewertungsplanes sowie des Planes der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen für die in das Verfahren einbezogenen Parteien, und ersuchte die Gemeinde, jeder in der beigeschlossenen Zustellliste aufscheinenden Partei ... mehr lesen...
Mit Verordnung vom 11. September 1990 leitete die Agrarbezirksbehörde Gmunden (ABB) gemäß § 3 Abs. 1 Oberösterreichisches Flurverfassungs-Landesgesetz 1979, LGBl. Nr. 73/1979 (FLG), das Zusammenlegungsverfahren A ein. § 2 dieser Verordnung lautet: "Für die Dauer des Zusammenlegungsverfahrens dürfen a) in das Verfahren einbezogene Grundstücke, von Änderungen im Zuge des Fruchtwechsels abgesehen, nur mit agrarbehördlicher Zustimmung anders als bisher genutzt werden... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §3;FlVfGG §50;FlVfLG OÖ 1979 §12;FlVfLG OÖ 1979 §13;FlVfLG OÖ 1979 §21;FlVfLG OÖ 1979 §29; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/07/0198 2005/07/0129 2005/07/0017 2005/07/0016 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0144 E 14. Mai 1997 RS 1 ... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §3;FlVfLG Bgld 1970 §14;FlVfLG Bgld 1970 §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0144 E 14. Mai 1997 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Kommassierungsverfahren sind nach ständiger Rechtsprechung durch einen stufenförmigen Aufbau gekennzeichnet, welcher es grundsätzlich nicht... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Antragsteller gegen den Zusammenlegungsplan G als unbegründet abgewiesen. Ihren mit der Beschwerde gegen diesen Bescheid verbundenen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung begründen die Beschwerdeführer damit, dass "gemäß § 26 des Burgenländischen FLG das Eigentum an den Grundabfindungen auf den Übernehmer unter der auflösenden Bedingung übergeht, dass es mit der Rechtskraft des Zusammenlegungsplanes erlischt, ... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §68 Abs1;FlVfGG §10;FlVfGG §4;FlVfLG Bgld 1970 §25;FlVfLG Bgld 1970 §26 Abs2;VwGG §30 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zusammenlegungsplan - Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der gegen den Zusamme... mehr lesen...
I. Mit Bescheid vom 22. August 2002 ordnete die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (AB) im Zusammenlegungsverfahren G gemäß § 27 Abs. 1 des NÖ Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975 (FLG) die Übernahme der Grundabfindungen (Inkrafttreten mit 1. Oktober 2002) an (Spruchpunkt A) und erließ dazu gemäß § 113 Abs. 7 leg. cit. eine Reihe von Überleitungsbestimmungen, von denen nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem vorläufigen Eigentümer und dem endgültigen Eigentümer des... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer brachte als Alleinerbe nach dem am 16. Februar 1998 verstorbenen Johann S. gemeinsam mit der Zweitbeschwerdeführerin, der Witwe nach Johann S., zahlreiche ihnen gemeinsam je zur Hälfte gehörige Grundstücke in das Zusammenlegungsverfahren G ein. Ebenso wurden in diesem Verfahren weitere Grundstücke der Zusammenlegung unterzogen, die zum Teil im Eigentum von Walter S. und Elisabeth S., zum Teil in jenem von Eleonore W. stehen. Die belangte Behörde erließ gegenüb... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §8;FlVfGG §10;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs8;VwGG §34 Abs1 impl;VwRallg impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0178 E 3. Juli 2003 RS 2 Stammrechtssatz Ein Re... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren M wurde mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) vom 2. Oktober 2000 der Zusammenlegungsplan erlassen. Gegen diesen Zusammenlegungsplan erhob der Beschwerdeführer Berufung. Unter Punkt 1. der Berufung machte er geltend, das Bauland sei nicht gesetzeskonform aufgeteilt worden. Unter Punkt 2. brachte der Beschwerdeführer vor, zum Gutsbestand der in seinem Eigentum stehenden Liegenschaft EZ 90104, GB M, gehöre unt... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §20;FlVfGG §4;FlVfLG Tir 1996 §20 Abs5;FlVfLG Tir 1996 §20 Abs6;
Rechtssatz: Sowohl auf die Aufteilung des Abfindungsanspruches von Miteigentümern als auch auf die Auflösung von materiell getrenntem Eigentum besteht neben anderen Voraussetzungen ein Anspruch nur dann, wenn ein entsprechender ... mehr lesen...
Mit Verordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung als AB erster Instanz (AB) vom 17. Juli 1980 wurde das Verfahren zur Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Grundstücke in H eingeleitet. Das Zusammenlegungsgebiet umfasst Grundstücke in den Katastralgemeinden H und B. Nach Kundmachung vom 3. Mai 1982 wurde der Besitzstandsausweis und der Bewertungsplan durch Auflage beim Gemeindeamt ab dem 12. Juli 1982 erlassen. Diese Bescheide wurden rechtskräftig. 1987 fand die vorläu... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §11;FlVfGG §12;FlVfGG §3;FlVfGG §4;FlVfGG §50;FlVfLG Tir 1996 §12;FlVfLG Tir 1996 §14;FlVfLG Tir 1996 §17;FlVfLG Tir 1996 §23;FlVfLG Tir 1996 §29;FlVfLG Tir 1996 §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/07/0154 E 22. Juni 1993 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Judikatur von VfGH und VwGH ist das K... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren G erließ die Agrarbezirksbehörde Klagenfurt (ABB) mit Bescheid vom 30. Juni 2000 den Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen. Dieser sah unter anderem die Auflassung der öffentlichen Wegparzelle 1443/1 der KG G (im Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen als Weg Nr. 38 bezeichnet) und die Errichtung eines neuen Weges (Weg Nr. 12) vor. Dieser neue Weg Nr. 12 war mit der Anmerkung "Stichweg (privat)" versehen. Gegen diesen Bescheid (Plan der gemein... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren W informierte das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) mit Schreiben vom 26. Juni 2002 die beschwerdeführende Partei von der geplanten Erlassung des Planes der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen. Mit Schreiben vom 6. August 2002 stellte die beschwerdeführende Partei den Antrag, die AB möge feststellen, ob für das beantragte Vorhaben (Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen) eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des § 17a ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §59 Abs1;FlVfGG §10;FlVfLG Tir 1996 §17 Abs5;FlVfLG Tir 1996 §17;FlVfLG Tir 1996 §17a;
Rechtssatz: § 17 Tir FlVfLG 1996, der Regelungen über gemeinsame Maßnahmen und Anlagen enthält, bestimmt in seinem Abs 5 letzter Satz, dass dann, wenn das generelle Projekt (des Planes der gemei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Eigentümer von Grundstücken, die der Zusammenlegung Tristach unterzogen wurden. Zur besonderen Geschichte des Zusammenlegungsverfahrens Tristach wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das u.a. auch den Erst- bis Fünftbeschwerdeführern und dem Rechtsvorgänger des Sechstbeschwerdeführers gegenüber ergangene hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 1994, 92/07/0118, 0119, verwiesen. Mit im Wesentlichen gleich lautenden Anbringen vom 13., 14. und 20. März 1995 so... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung vom 20. Juni 1995, mit dem die Abfindung der Beschwerdeführerin für die von ihrem Rechtsvorgänger in das Zusammenlegungsverfahren Gerasdorf eingebrachten Grundstücke abgeändert worden war, als unbegründet ab. Die Beschwerdeführerin hatte in ihrer Berufung geltend gemacht, näher bezeichnete Altgru... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. September 1997 änderte der Landesagrarsenat beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung auf Grund einer Berufung der Parteien Walter, Erich und Stephanie S. den "hinsichtlich der Abfindung" dieser Parteien von der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde im Juni 1996 neu erlassenen Zusammenlegungsplan Gerasdorf unter Eingriff in die Abfindung des Beschwerdeführers dahin ab, dass diesen Parteien das zuvor dem Beschwerdeführer als Abfindung zugewiesene Abf... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer ist Alleinerbe nach dem am 16. Februar 1998 verstorbenen Johann S., der Hälfteeigentümer zahlreicher Grundstücke war, die der Zusammenlegung Gerasdorf unterzogen wurden. Die Zweitbeschwerdeführerin ist die Witwe nach Johann S. und Eigentümerin des anderen Hälfteanteils dieser Grundstücke. Die Gesetzmäßigkeit der dem Erstbeschwerdeführer und der Zweitbeschwerdeführerin für diese Grundstücke zugewiesenen Abfindung bildet den Streitpunkt des von diesen Beschwerde... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §3;FlVfGG §50;FlVfLG NÖ 1975 §12;FlVfLG NÖ 1975 §21;FlVfLG NÖ 1975 §41; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0144 E 14. Mai 1997 RS 1 Stammrechtssatz Kommassierungsverfahren sind nach ständiger Rechtsprechung durch einen stufenförmigen Aufbau gekennzeichnet, welcher es grundsätzl... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §37 Abs1 Z1;FlVfLG Tir 1978 §12;FlVfLG Tir 1978 §14;FlVfLG Tir 1996 §87 Abs1 idF 1998/077; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/07/0129 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/07/0118 E 20. Dezember 1994 RS 5
(Hier: Ein mit Kundmachung vom 26.4.1974 aufge... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §8;FlVfGG §10;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs8;VwGG §34 Abs1 impl;VwRallg impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/07/0179
99/07/0180
99/07/0181
... mehr lesen...
Im Flurbereinigungsverfahren Wolkersberg-Wielandsberg führte die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (AB) am 13. Mai 1992 eine Verhandlung mit dem Beschwerdeführer und den mitbeteiligten Parteien des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) durch. Nachdem der Verhandlungsleiter auf die Zuständigkeitsbestimmungen des § 97 des Niederösterreichischen Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975 (FLG), LGBl. 6650, hingewiesen hatte, wurde von den anwesenden Parteien übereins... mehr lesen...
Mit Verordnung der Agrarbezirksbehörde V (ABB) vom 11. Jänner 1973 wurde das Zusammenlegungsverfahren "Emmersdorf-Saak-Feistritz" eingeleitet. Das Zusammenlegungsgebiet umfasst ein Gesamtausmaß von ca. 1.300 ha und betrifft über 300 Parteien. Unter der Ordnungsnummer ("Beteiligten-Nr.") 334 ist auch die EZ 18 KG S in die Zusammenlegung einbezogen. Im Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens waren mehrere Personen (Mitglieder der Familie A bzw. B) Miteigentümer dieser Liegenschaft.... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §11;FlVfGG §12;FlVfGG §3;FlVfGG §4;FlVfGG §50;FlVfLG Krnt 1979 §29;FlVfLG Krnt 1979 §3;FlVfLG Krnt 1979 §36;FlVfLG Krnt 1979 §37; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/07/0154 E 22. Juni 1993 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Judikatur von VfGH und VwGH ist das Kommassierungsverfahren durch einen... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §3;FlVfGG §50;FlVfLG Krnt 1979 §16;FlVfLG Krnt 1979 §19;FlVfLG Krnt 1979 §29; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0144 E 14. Mai 1997 RS 1 Stammrechtssatz Kommassierungsverfahren sind nach ständiger Rechtsprechung durch einen stufenförmigen Aufbau gekennzeichnet, welcher es grundsätzlich... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §50;FlVfGG §6 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §21;FlVfLG NÖ 1975 §25 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §41;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Dienstbarkeit vor Entscheidung der Agrarbehörde zivilrechtlich schon bestanden hat oder nicht, tritt für die im Kommassierungsverfahren zu treffende Entscheidung dements... mehr lesen...
Das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) hat im Zusammenlegungsverfahren R mit Bescheid vom 10. März 2000 den Zusammenlegungsplan erlassen. Gegen diesen Plan erhoben die Beschwerdeführer Berufung. Darin wird ausgeführt, der Zweitbeschwerdeführer habe beabsichtigt, den Abfindungsausweis und die Anteilsberechnung von einem Fachmann kontrollieren zu lassen. Als er während der Auflagefrist in der Gemeinde Kopien verlangt habe, seien ihm ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Graz (ABB) vom 9. Mai 2001 wurde im Zusammenlegungsverfahren P der Zusammenlegungsplan erlassen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung. Darin brachte er vor, er habe durch die Neueinteilung 10 % des von ihm in das Zusammenlegungsverfahren eingebrachten Grundes verloren und es sei ihm eine Abfindung mit geringerer Bonität zugewiesen worden, welche eine Trapezform habe. Die belangte Behörde holte ein Gutachten eines... mehr lesen...