Index
L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §10;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/07/0198 2005/07/0129 2005/07/0017 2005/07/0016Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/07/0144 E 14. Mai 1997 RS 1Stammrechtssatz
Kommassierungsverfahren sind nach ständiger Rechtsprechung durch einen stufenförmigen Aufbau gekennzeichnet, welcher es grundsätzlich nicht zuläßt, Fragen eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrensabschnittes in einem späteren Abschnitt des Verfahrens neu oder erstmalig aufzurollen. Der rechtskräftige Abschluß etwa des Bewertungsverfahrens ist einerseits Voraussetzung für die Durchführung des nächstfolgenden Stadiums des Verfahrens, muß andererseits aber der Durchführung des weiteren Verfahrens zugrunde gelegt werden, sodaß im Zusammenlegungsplan (Flurbereinigungsplan) auf der letzten Stufe des Kommassierungsverfahrens Fragen der Bewertung nicht mehr erörtert werden können (Hinweis E 5.7.1983, 82/07/0220; E 16.11.1995, 93/07/0139).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004070147.X05Im RIS seit
16.03.2006Zuletzt aktualisiert am
29.01.2015