RS Vwgh 2004/9/23 2004/07/0075

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.2004
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §10;
FlVfGG §20;
FlVfGG §4;
FlVfLG Tir 1996 §20 Abs5;
FlVfLG Tir 1996 §20 Abs6;

Rechtssatz

Sowohl auf die Aufteilung des Abfindungsanspruches von Miteigentümern als auch auf die Auflösung von materiell getrenntem Eigentum besteht neben anderen Voraussetzungen ein Anspruch nur dann, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde (§ 20 Abs. 5 und 6 Tir FlVfLG 1996).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004070075.X02

Im RIS seit

20.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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