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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §10;Rechtssatz
Sowohl auf die Aufteilung des Abfindungsanspruches von Miteigentümern als auch auf die Auflösung von materiell getrenntem Eigentum besteht neben anderen Voraussetzungen ein Anspruch nur dann, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde (§ 20 Abs. 5 und 6 Tir FlVfLG 1996).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004070075.X02Im RIS seit
20.10.2004Zuletzt aktualisiert am
11.08.2015