RS Vwgh 2005/1/20 2003/07/0085

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.2005
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §8;
FlVfGG §10;
FlVfGG §4 Abs2;
FlVfGG §4 Abs5;
FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs1;
FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs8;
VwGG §34 Abs1 impl;
VwRallg impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0178 E 3. Juli 2003 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Rechtsanspruch auf probeweise Bearbeitung von Abfindungsgrundstücken ist den Parteien des Zusammenlegungsverfahrens im Gesetz nicht eingeräumt. Im Übrigen wäre der Umstand, dass keine Besichtigungsmöglichkei und keine Möglichkeit zur probeweisen Bearbeitung der betreffenden Abfindungsgrundstücke vom LAS eingeräumt wird, auch nichts anderes als die zwangsläufige Konsequenz des einem Rechtsmittel gegen einen Zusammenlegungsplan zu Grunde liegenden Begehrens auf Zuweisung einer anderen Abfindung als der bereits bekannten bisher erhaltenen.(Hier: Dass zur probeweisen Bearbeitung zugeteilter Abfindungsgrundstücke keine Möglichkeit bestanden hätte, ist für die zugewiesenen Abfindungsgrundstücke, bezogen auf den nunmehr angefochtenen Bescheid, nicht vorstellbar.)

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003070085.X02

Im RIS seit

12.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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