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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/07/0178 E 3. Juli 2003 RS 2Stammrechtssatz
Ein Rechtsanspruch auf probeweise Bearbeitung von Abfindungsgrundstücken ist den Parteien des Zusammenlegungsverfahrens im Gesetz nicht eingeräumt. Im Übrigen wäre der Umstand, dass keine Besichtigungsmöglichkei und keine Möglichkeit zur probeweisen Bearbeitung der betreffenden Abfindungsgrundstücke vom LAS eingeräumt wird, auch nichts anderes als die zwangsläufige Konsequenz des einem Rechtsmittel gegen einen Zusammenlegungsplan zu Grunde liegenden Begehrens auf Zuweisung einer anderen Abfindung als der bereits bekannten bisher erhaltenen.(Hier: Dass zur probeweisen Bearbeitung zugeteilter Abfindungsgrundstücke keine Möglichkeit bestanden hätte, ist für die zugewiesenen Abfindungsgrundstücke, bezogen auf den nunmehr angefochtenen Bescheid, nicht vorstellbar.)
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003070085.X02Im RIS seit
12.04.2005