RS Vwgh 2003/7/3 99/07/0178

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.2003
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §8;
FlVfGG §10;
FlVfGG §4 Abs2;
FlVfGG §4 Abs5;
FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs1;
FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs8;
VwGG §34 Abs1 impl;
VwRallg impl;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/07/0179 99/07/0180 99/07/0181 99/07/0182

Rechtssatz

Ein Rechtsanspruch auf probeweise Bearbeitung von Abfindungsgrundstücken ist den Parteien des Zusammenlegungsverfahrens im Gesetz nicht eingeräumt. Im Übrigen wäre der Umstand, dass keine Besichtigungsmöglichkei und keine Möglichkeit zur probeweisen Bearbeitung der betreffenden Abfindungsgrundstücke vom LAS eingeräumt wird, auch nichts anderes als die zwangsläufige Konsequenz des einem Rechtsmittel gegen einen Zusammenlegungsplan zu Grunde liegenden Begehrens auf Zuweisung einer anderen Abfindung als der bereits bekannten bisher erhaltenen.(Hier: Dass zur probeweisen Bearbeitung zugeteilter Abfindungsgrundstücke keine Möglichkeit bestanden hätte, ist für die zugewiesenen Abfindungsgrundstücke, bezogen auf den nunmehr angefochtenen Bescheid, nicht vorstellbar.)

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999070178.X02

Im RIS seit

25.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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