Index
L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §10;Rechtssatz
Die Frage, ob eine Dienstbarkeit vor Entscheidung der Agrarbehörde zivilrechtlich schon bestanden hat oder nicht, tritt für die im Kommassierungsverfahren zu treffende Entscheidung dementsprechend an Bedeutung zurück, weil sie ohnehin zu begründen wäre, wenn sie im öffentlichen Interesse oder aus wirtschaftlichen Gründen notwendig wäre, während ohne eine solche Notwendigkeit eine zivilrechtlich bestehende Dienstbarkeit nicht aufrecht zu erhalten wäre (Hinweis E 21. November 1996, 95/07/0006).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998070099.X03Im RIS seit
25.06.2003