Norm: RAO §9
Rechtssatz: Eine Mitteilung des Rechtsanwaltes an den Dienstgeber des Gegners seines Klienten über angebliche Verletzungen seines Dienstvertrages ist kein dem Gesetze entsprechendes Vertretungsmittel. Diese Vorgangsweise verstößt gegen § 9 RAO. Entscheidungstexte Bkd 18/72 Entscheidungstext OGH 06.11.1972 Bkd 18/72 Veröff: AnwBl 1974,297 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ARAO §9
Rechtssatz: Wenn ein Anwalt aus beruflichem Eifer die Grenzen des § 9 RAO überschreitet, so kann nicht jede solche Überschreitung, schon als Disziplinarvergehen der Verletzung der Berufspflichten "im engeren Sinne" qualifiziert werden, weil sonst für die Qualifikation von Ehre oder das Ansehens des Standes überhaupt kein Raum mehr bliebe. Es muß vielmehr in jedem Einzelfall geprüft werden, ob eine solche Überschreitung... mehr lesen...
Norm: RAO §9
Rechtssatz: Der Begriff der Vertretung im Sinne des § 9 RAO umfaßt nicht nur die Tätigkeit als Bevollmächtigter, sondern auch die Beratung durch den Anwalt. Entscheidungstexte 5 Ob 261/70 Entscheidungstext OGH 18.11.1970 5 Ob 261/70 Veröff: NZ 1973,177 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS00... mehr lesen...
Norm: RAO §9
Rechtssatz: Wenn der Rechtsanwalt eine Kriegskameradschaft ausnützt, vertrauliche Informationen zum Nachteil des Vorgesetzten dieses Informanten zu erhalten, um diese skrupellos im Ehestörungsverfahren zu verwerten, zu verstößt er gegen § 9 RAO, da diese Art der Vertretung mit dem Gewissen nicht vereinbar ist. Dies begründet ein schweres Disziplinarvergehen. Entscheidungstexte Bkd... mehr lesen...
Norm: RAO §9
Rechtssatz: Eine Äußerung eines Rechtsanwaltes, die geeignet ist, den Eindruck einer Einschüchterung des Zeugen hervorzurufen, verstößt gegen § 9 RAO und begründet das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Bkd 31/69 Entscheidungstext OGH 20.10.1969 Bkd 31/69 Veröff: AnwBl 1972,152 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 DRAO §9
Rechtssatz: Die in dem Brief des Rechtsanwaltes an die Gegenseite gebrauchte Wendung: "Etwas Stolz sollte man sich in solchen Situationen doch erhalten, denn ich kann mit nichts Schlimmeres vorstellen, als wenn ich mich als Mann in der Früh beim Rasieren nicht in den Spiegel schauen kann, weil ich mir eigentlich eingestehen muß, daß meine Handlungsweise meiner Familie gegenüber - um kein härteres Wort zu gebrauchen - v... mehr lesen...
Norm: RAO §9
Rechtssatz: Ein Vorbringen in einem Schriftsatz durch einen Parteienvertreter stellt nur dann den Tatbestand einer Ehrenbeleidigung dar, wenn es nicht durch eine dem Parteienvertreter glaubwürdig erscheinende Information gedeckt ist, insbesondere aber, wenn es wieder besseres Wissen erfolgt. Entscheidungstexte 10 Os 106/69 Entscheidungstext OGH 17.06.1969 10 Os 106/69 Ve... mehr lesen...
Norm: RAO §9
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt darf nicht schrankenlos Aufträge seiner Mandantschaft durchführen, sondern ist hiebei nicht nur an die gesetzlichen Schranken, sondern auch an die Schranken gebunden, die ihm Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltsstandes gebieten. VfGH vom 16.03.1966, B 306/65; Veröff: Slg 5238 Entscheidungstexte Bkd 45/68 Entscheidungstext OGH 21.04.1969 Bkd ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ADSt 1990 §1 ARAO §9
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt als qualifizierter Jurist hat sich stets in Wort und Schrift einer sachlichen Ausdrucksweise zu bedienen und jede unsachlichen und beleidigenden Äußerungen zu unterlassen. Entscheidungstexte Bkd 53/68 Entscheidungstext OGH 27.01.1969 Bkd 53/68 Bkd 1/70 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 GRAO §9
Rechtssatz: Die in einer Aufsichtsbeschwerde verwendete Schreibweise "es liegt nur nahe, daß der betreffende Gerichtsbeamte, dessen Namen ich nicht kenne, seinen Fehler damit rechtfertigen wird, das Vorhandensein der Unterschrift abzuleugnen" bildet als weit über den Rahmen einer sachlichen und zulässigen Kritik hinausgehend das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. ... mehr lesen...
Norm: RAO §9
Rechtssatz: Für die Frage, ob der Rechtsanwalt im Einzelfall sich innerhalb der Grenzen des § 9 RAO gehalten hat, kommt seine subjektive Meinung in Betracht, und zwar sowohl was den Glauben des Fürwahrhaltens, als auch was den Glauben der Erheblichkeit des Vorbringens anlangt. Entscheidungstexte Bkd 25/68 Entscheidungstext OGH 24.06.1968 Bkd 25/68 Veröff: AnwBl 1970,314 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 GRAO §9
Rechtssatz: Die in sachlicher und nicht beleidigender Form durch einen Rechtsanwalt ausgesprochene Verweisung einer behördlichen Kommission aus den Räumen der durch ihn vertretenen Mietpartei ist durch § 9 RAO gedeckt, wenn der Leiter der Verhandlung den Grund der Kommissionierung trotz mehrmaliger Aufforderung nicht bekanntgibt und die Amtshandlung außerdem schon beendet erscheint. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: RAO §9
Rechtssatz: Nicht einmal solche Äußerungen, die den Tatbestand einer Ehrenbeleidigung begründen, müssen disziplinär sein (AnwBl 1934,215). Bona fide vorgebrachte Beschuldigungen bilden, auch wenn sich hinterher ihre Unwahrheit und Grundlosigkeit herausstellen sollte, sofern sich der Rechtsanwalt innerhalb der Grenzen pflichtgemäßer Berufsausübung gehalten hat, keine Berufspflichtenverletzungen und machen ihn daher weder gerichtlich... mehr lesen...
Norm: RAO §9
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, einen Prozeß auf der Basis aufzubauen, auf der ihn der Klient aufgebaut wissen will. Wenn der Klient der Meinung ist, daß ein "listiges Vorgehen" seines Vertragspartners oder dessen Vertreters vorliegt, so ist der Rechtsanwalt verpflichtet, dies vorzubringen. Entscheidungstexte Bkd 18/67 Entscheidungstext OGH 22.05.1967 Bkd 18... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 FRAO §9
Rechtssatz: Die Vertretung des Rechtsstandpunktes des eigenen Klienten hat in sachlicher Form zu erfolgen und darf nicht in durch nichts gerechtfertigte Angriffe gegen die Person des Gegenanwaltes ausarten, die mit der Rechtsverfolgung oder Rechtsdurchsetzung nichts mehr gemein haben (Schriftsatz: ".....jemand gefunden wird, der auf diese Lobgesänge hineinfällt", "Die obige Wiedergabe ist nicht etwa ein Witz" ua). ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 FRAO §9
Rechtssatz: Wenn ein Rechtsanwalt in pflichtgemäßer Wahrung der Rechte und Interessen seiner Klienten Schritte gegen die Person eines Kollegen unternimmt, kann dies im Rahmen des § 9 RAO zu billigen sein. Entscheidungstexte Bkd 6/66 Entscheidungstext OGH 19.09.1966 Bkd 6/66 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 FRAO §9ZPO §86 Abs2
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Tätigkeit seines Rechtsanwaltsanwärters entsprechend zu beaufsichtigen. Daher haften beide für unsachliche Ausfälle und beleidigende Äußerungen in einem Schriftsatz, welchen der Rechtsanwaltsanwärter verfaßt und der Rechtsanwalt unterfertigt hat. Entscheidungstexte Bkd 1/66 Entscheidungstext OGH 16.... mehr lesen...
Norm: RAO §9
Rechtssatz: Die disziplinäre Ahndung der Schreibweise eines Rechtsanwaltes bildet keine Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Freiheit der Meinungsäußerung und auf Freiheit der Berufsausübung. VfGH vom 16.03.1966, B 306/65; AnwBl 1967,73 Entscheidungstexte Bkd 38/65 Entscheidungstext OGH 25.10.1965 Bkd 38/65 Veröff: AnwBl 1967,73 ... mehr lesen...
Norm: RAO §9ZPO §86
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt hat sein Vorbringen so einzurichten, daß damit nicht gegen § 86 ZPO verstoßen wird. Entscheidungstexte 8 Ob 11/64 Entscheidungstext OGH 21.01.1964 8 Ob 11/64 Teilweise Veröff: AnwBl 1965,156 Bkd 39/67 Entscheidungstext OGH 23.10.1967 Bkd 39/67 Beisatz: Herabsetzung der G... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 CABGB §1489RAO §9RAO §11 Abs1
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt, der die Wahrung der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1489 ABGB bei Vertretung seiner Partei in einer Betriebshaftpflichtsache versäumte, kann sich nicht damit entschuldigen, er habe der Meinung sein können, daß für den Beginn der Verjährung von Schadenersatzansprüchen volle Kenntnis der Schadenshöhe erforderlich sei. (Es handelte sich um die Betriebshaftpflicht eine... mehr lesen...
Norm: ABGB §1012RAO §9
Rechtssatz: Es gehört zur ordnungsgemäßen anwaltlichen Vertretung, den Klienten durch einen konkreten Vorschlag zur Klagseinschränkung um jenen Betrag zu veranlassen, von dem von vornherein klar ist, daß er sich nicht durchsetzen läßt. Wird die Klagseinschränkung aus Zweckmäßigkeitsgründen im Einvernehmen mit der Partei für einen späteren Zeitpunkt aufgeschoben, dann darf der Anwalt von seiner Partei für die Vertretungsha... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1004RAO §9RAO §10
Rechtssatz: Dem Rechtsanwalt steht kein Belohungsanspruch zu, wenn er einen Vertrag verfaßt, der nicht den ihm erteilten Aufträgen entspricht. Dies gilt auch für den Fall, daß er aus Gründen der Treuepflicht gegenüber früheren Klienten und zur Vermeidung einer Doppelvertretung versucht hat, einen Vertrag zustandezubringen, der mit den Interessen seiner früheren Auftraggeber nicht in Widerspruch steht. ... mehr lesen...
Norm: RAO §9
Rechtssatz: Eine Beleidigung wird nicht schon dadurch öffentlich begangen, daß sie in einem an den Rechtsanwalt des Beleidigten gerichteten Brief geäußert wird. Entscheidungstexte 6 Os 41/58 Entscheidungstext OGH 07.03.1958 6 Os 41/58 Veröff: JBl 1958,340 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958... mehr lesen...
Norm: RAO §9StPO §245 Abs3
Rechtssatz: Die Beratung mit dem Verteidiger über die Rechtsmittelerklärung vor Abgabe derselben ist zulässig. Entscheidungstexte 5 Os 797/51 Entscheidungstext OGH 08.10.1951 5 Os 797/51 Veröff: EvBl 1952/80 S 108 = SSt XXII/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0072080 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 CRAO §9
Rechtssatz: RG 7.9.1939, VIII 25 Selbst die Zustimmung oder der Auftrag der Partei zu einer zweckwidrigen Klageführung kann den Anwalt von seiner Verantwortung nur dann befreien, wenn er seiner Partei vorher die Folgen vorgestellt und den richtigen Weg empfohlen hat. Es kann aber einem Anwalt, zumal in einem kleineren Orte, nicht zugemutet werden, auf einem schwierigen Rechtsgebiet auf alle möglichen Rechtsanschauunge... mehr lesen...
Norm: RAO §9
Rechtssatz: Die Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwaltes ist nicht auf solche Tatsachen beschränkt, die ihm von seiner Partei selbst mitgeteilt worden sind, sie erstreckt sich vielmehr auf alles, was im Rahmen der dem Rechtsanwalte übertragenen Vertretung vorgeht, somit auch auf solche Angelegenheiten, die eine öffentliche Erörterung gefunden haben. Entscheidungstexte Ds 50/... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 DRAO §9
Rechtssatz: Zur Frage der Zulässigkeit der Einbringung eines Kostenrekurses durch einen Rechtsanwalt vom disziplinären Standpunkte. Entscheidungstexte Ds 1/22 Entscheidungstext OGH 23.03.1922 Ds 1/22 Veröff: SSt II/31 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0056148 ... mehr lesen...
Norm: RAO §9
Rechtssatz: Es verstößt gegen § 9 RAO und begründet eine Berufspflichtenverletzung, die Errichtung von Rechtsurkunden einem mit gar keiner oder doch nur sehr mangelhafter juristischer Bildung ausgestatteten Hilfsarbeiter zu überlassen oder auch nur einen solchen Mißbrauch zu dulden. Entscheidungstexte Ds 32/20 Entscheidungstext OGH 23.02.1922 Ds 32/20 Veröff: SSt I... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 DDSt 1990 §1 DRAO §9
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt, der fahrlässigerweise eine unbegründete Strafanzeige erstattet, beeinträchtigt Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Ds 14/20 Entscheidungstext OGH 17.11.1921 Ds 14/20 Veröff: SSt I/101 Bkd 70/64 Entscheidungstext OGH 08.02.1965 Bkd 70/64 Beisatz: Völlig... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 BRAO §9
Rechtssatz: Der Anwalt, der in einer Verlassenschaftssache von den von ihm vertretenen Erben den Auftrag erhält, die Forderung der Leichenbestattungsunternehmung zu bezahlen, macht sich einer unzulässigen Doppelvertretung schuldig, wenn er in der Folge, selbst nach Beendigung dieser Vertretung, die Vertretung der Leichenbestattungsunternehmung in deren Streite gegen die Erben wegen dieser Forderung übernimmt. ... mehr lesen...