Norm
RAO §9Rechtssatz
Eine Äußerung eines Rechtsanwaltes, die geeignet ist, den Eindruck einer Einschüchterung des Zeugen hervorzurufen, verstößt gegen § 9 RAO und begründet das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0072163Dokumentnummer
JJR_19691020_OGH0002_000BKD00031_6900000_002