Norm
DSt 1872 §2 BRechtssatz
Der Anwalt, der in einer Verlassenschaftssache von den von ihm vertretenen Erben den Auftrag erhält, die Forderung der Leichenbestattungsunternehmung zu bezahlen, macht sich einer unzulässigen Doppelvertretung schuldig, wenn er in der Folge, selbst nach Beendigung dieser Vertretung, die Vertretung der Leichenbestattungsunternehmung in deren Streite gegen die Erben wegen dieser Forderung übernimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0055287Dokumentnummer
JJR_19211117_OGH0002_0000DS00008_2100000_001