RS OGH 1921/11/17 Ds8/21, Bkd56/67

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Veröffentlicht am 17.11.1921
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Norm

DSt 1872 §2 B
RAO §9

Rechtssatz

Der Anwalt, der in einer Verlassenschaftssache von den von ihm vertretenen Erben den Auftrag erhält, die Forderung der Leichenbestattungsunternehmung zu bezahlen, macht sich einer unzulässigen Doppelvertretung schuldig, wenn er in der Folge, selbst nach Beendigung dieser Vertretung, die Vertretung der Leichenbestattungsunternehmung in deren Streite gegen die Erben wegen dieser Forderung übernimmt.

Entscheidungstexte

  • Ds 8/21
    Entscheidungstext OGH 17.11.1921 Ds 8/21
    Veröff: SSt I/100
  • Bkd 56/67
    Entscheidungstext OGH 29.04.1968 Bkd 56/67
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0055287

Dokumentnummer

JJR_19211117_OGH0002_0000DS00008_2100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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