Norm
RAO §9Rechtssatz
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, einen Prozeß auf der Basis aufzubauen, auf der ihn der Klient aufgebaut wissen will. Wenn der Klient der Meinung ist, daß ein "listiges Vorgehen" seines Vertragspartners oder dessen Vertreters vorliegt, so ist der Rechtsanwalt verpflichtet, dies vorzubringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0072172Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.08.2012