RS OGH 1963/9/4 1Ob115/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.1963
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Norm

ABGB §1299 C
ABGB §1489
RAO §9
RAO §11 Abs1

Rechtssatz

Ein Rechtsanwalt, der die Wahrung der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1489 ABGB bei Vertretung seiner Partei in einer Betriebshaftpflichtsache versäumte, kann sich nicht damit entschuldigen, er habe der Meinung sein können, daß für den Beginn der Verjährung von Schadenersatzansprüchen volle Kenntnis der Schadenshöhe erforderlich sei. (Es handelte sich um die Betriebshaftpflicht eines Landwirts; Unfall mit Pferdefuhrwerk).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 115/63
    Entscheidungstext OGH 04.09.1963 1 Ob 115/63
    Veröff: EvBl 1963/482 S 659

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0038769

Dokumentnummer

JJR_19630904_OGH0002_0010OB00115_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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