Norm
RAO §9Rechtssatz
Es verstößt gegen § 9 RAO und begründet eine Berufspflichtenverletzung, die Errichtung von Rechtsurkunden einem mit gar keiner oder doch nur sehr mangelhafter juristischer Bildung ausgestatteten Hilfsarbeiter zu überlassen oder auch nur einen solchen Mißbrauch zu dulden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0072033Dokumentnummer
JJR_19220223_OGH0002_0000DS00032_2000000_001