RS OGH 1922/2/23 Ds32/20

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1922
beobachten
merken

Norm

RAO §9

Rechtssatz

Es verstößt gegen § 9 RAO und begründet eine Berufspflichtenverletzung, die Errichtung von Rechtsurkunden einem mit gar keiner oder doch nur sehr mangelhafter juristischer Bildung ausgestatteten Hilfsarbeiter zu überlassen oder auch nur einen solchen Mißbrauch zu dulden.

Entscheidungstexte

  • Ds 32/20
    Entscheidungstext OGH 23.02.1922 Ds 32/20
    Veröff: SSt II/19

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0072033

Dokumentnummer

JJR_19220223_OGH0002_0000DS00032_2000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten