Norm
DSt 1872 §2 GRechtssatz
Die in sachlicher und nicht beleidigender Form durch einen Rechtsanwalt ausgesprochene Verweisung einer behördlichen Kommission aus den Räumen der durch ihn vertretenen Mietpartei ist durch § 9 RAO gedeckt, wenn der Leiter der Verhandlung den Grund der Kommissionierung trotz mehrmaliger Aufforderung nicht bekanntgibt und die Amtshandlung außerdem schon beendet erscheint.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0055385Dokumentnummer
JJR_19680520_OGH0002_000BKD00018_6800000_001