Index
90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §24 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/02/28 94/11/0331 2 (hier ohne Klammerausdruck)Stammrechtssatz
Psychische Krankheiten und geistige Störungen iSd § 30 Abs 1 Z 1 KDV schließen nicht schlechthin die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen aus, sondern nur dann, wenn sie auf das Verhalten der betreffenden Person im Straßenverkehr, somit auf das Fahrverhalten, von Einfluß sein können (Hinweis E 12.6.1990, 89/11/0279, und E 9.10.1990, 89/11/0124, 0299; hier das überschießende und von gewissen Obsessionen geprägte Vertreten eines Standpunktes, das von der Sorge um die eigene Gesundheit beherrscht wird und agressive Elemente aufweist, entbehrt auf den ersten Blick des Zusammenhanges mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen; dieser Zusammenhang wäre von der belangten Behörde in der Begründung des angefochtenen Bescheides argumentativ herzustellen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999110149.X02Im RIS seit
21.02.2002