Norm: ABGB §879 Abs1 BIIhB-VG Art21VBG §32
Rechtssatz: Die Ausnützung einer durch die Säumigkeit des Landesgesetzgebers mit der Wahrnehmung der Regelungskompetenz bezüglich der Gemeindevertragsbediensteten entstandenen Regelungslücke zum Nachteil der Dienstnehmer ist sittenwidrig. Sieht der öffentlichrechtliche Dienstgeber überhaupt keine Kündigungschutzbestimmungen vor, ist § 32 Abs 1 VBG 1948 analog anzuwenden. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: B-VG Art21 Abs1VBG §32
Rechtssatz: Wohl gebietet Art 21 Abs 1 zweiter Satz B-VG nicht, daß der Landesgesetzgeber im Bereich des Dienstrechtes (soweit ihm in diesem Bereich gemäß Art 21 Abs 2 die Kompetenz zukommt) in allen Details den Regelungen des Bundesrechtes zu folgen und diese praktisch nachzuvollziehen hätte. Grundsätze des Bundesrechtes sind jedoch mit dem im Art 21 Abs 1 zweiter Satz festgelegten Ziel zu beachten. Bei der dem § 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die rechtliche Beurteilung durch das Berufungsgericht und die von diesem gemäß § 500a Abs 2 ZPO übernommene rechtliche Beurteilung durch das Erstgericht zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird den Revisionsausführungen folgendes entgegengehalten: Der Kläger wurde mit schriftlichem Dienstvertrag (Sondervertrag) vom 12.1.1976 ab 1.1.1976 als ständiger Konsiliarfacharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrank... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit dem Jahre 1971 Sekretariatsleiterin beim B*****institut (B*****). Seit dem Schuljahr 1985/86 wurde bei diesem Institut ein Schulversuch für Handelsakademien und Handelsschulen für Berufstätige unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts geführt. Die Klägerin war beim Aufbau und der Vorentwicklung dieses Schulversuchs beteiligt und als andragogische Betreuerin für diesen Schulversuch vorgesehen. Es handelt sich dabei nicht um eine Unte... mehr lesen...
Norm: nö GdBDO 1976 §93 Abs1nö GdVBG §32
Rechtssatz: Aus dem klaren Wortlaut dieser Gesetzesstellen ergibt sich, daß sich die im § 93 Abs 1 nö GdBDO vorgesehene Ermächtigung nur auf die Bewilligung von Sonderurlaub in einem bestimmten Einzelfall aufgrund eines begründeten Ersuchens erstreckt. Diese Ermächtigung des Bürgermeisters umfaßt jedoch nicht die bindende Zusage eines über die Bestimmungen des nö GdVBG hinausgehenden Jahresurlaubes für d... mehr lesen...
Norm: PVG §9PVG §10PVG §12VBG §32
Rechtssatz: Wendet der Arbeitnehmer ein, die Kündigung nach § 32 VBG sei nicht rechtzeitig erfolgt, ist es Sache des Arbeitgebers, die Verzögerung sachlich rechtfertigende
Gründe: zu behaupten und zu beweisen. Entscheidungstexte 9 ObA 150/89 Entscheidungstext OGH 28.06.1989 9 ObA 150/89 European Case... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist noch folgendes auszuführen: Wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat, ist eine Kündigung gemäß § 32 VBG unverzüglich auszusprechen, nachdem dem Arbeitgeber der Kündigungsgrund bekannt geworden ist, um zu verhindern, daß der Vertragsbedienstete aus der Unterlassung der sofortige... mehr lesen...
Norm: AngG §25AngG §27VBG §32
Rechtssatz: Eine Kündigung nach dem VBG ist vom Arbeitgeber unverzüglich auszusprechen, nachdem ihm der Kündigungsgrund bekannt geworden ist. Ein nicht durch die Einschaltung vom zum Arbeitnehmerschutz berufenen Organen der Personalvertretung veranlasstes Zuwarten von zehn Wochen, während derer dem Arbeitnehmer trotz eines den dienstlichen Bereich betreffenden Fehlverhaltens der bisherige Aufgabenbereich belassen w... mehr lesen...
Norm: VBG §32VBG §34
Rechtssatz: Liegen alle Entscheidungsgrundlagen vor und ist die weitere Verzögerung des Ausspruches der Kündigung oder Entlassung (hier: rund ein Monat bis zur Zustellung der Entlassung, wobei in diesem Zeitraum die Weihnachtsfeiertage lagen) nur auf die Untätigkeit des zur Entscheidung berufenen Organs zurückzuführen, so ist die Kündigung bzw Entlassung nicht rechtzeitig ausgesprochen worden. Entscheidu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. Juni 1981 bis 22. Jänner 1987 bei der beklagten Partei, Bundesministerium für Landesverteidigung, als Heeresvertragsarzt (§ 61 Abs 3 ÄrzteG) beschäftigt und bezog zuletzt ein Gehalt von 20.900 S. Die Anstellung des Klägers erfolgte im Rahmen der Bestimmungen der zwischen der beklagten Partei und der Österreichischen Ärztekammer abgeschlossenen Gesamtvereinbarung. Diese Gesamtvereinbarung hat (auszugsweise) folgenden wesentlichen Inhalt: "... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Umformulierung des auf "Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung" gerichteten Klagebegehrens in ein solches auf Feststellung des aufrechten Bestandes des Dienstverhältnisses durch das Berufungsgericht begründet weder eine Nichtigkeit noch einen als Verfahrensmangel zu qualifizierenden Verstoß gegen § 405 ZPO. Das Klagebegehren ist so zu verstehen, wie es im Zusammenhalt mit der Klageerzählung vom Kläger geme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 4. September 1981 bis 30. Oktober 1985 bei der beklagten Partei als Angestellter mit einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt S 12.358,-- beschäftigt. Nach einer Einschulung übernahm er im ersten Halbjahr 1982 vom Prokuristen Wolfgang S*** die Haupt- und Valutenkasse. Der Kläger war hauptverantwortlich für den Ankauf von Valuten. Vor Übernahme der Hauptkasse wurde ihm die allgemeine Dienstanweisung, welche vom Geschäftsleiter Wolfgang F*** verfa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des angefochtenen Urteils durch das Berufungsgericht ist zutreffend. Es reicht daher aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Zu der in der Revision allein aufgeworfenen Frage der mangelnden Bestimmtheit der Kündigung ist ergänzend auszuführen, daß eine irrtümliche Unterstellung des angeführten Kündigungsgrundes unter eine andere Gesetzesstelle der Wirksamkeit der Kündigung dann nicht entge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 15. April 1979 als Vertreter für das Gebiet des westlichen Niederösterreichs mit einem monatlichen Fixum von netto S 15.145 und Provisionsanspruch angestellt. Nach dem Dienstvertrag konnte er die Reisepläne zwar selbst erstellen, war aber verpflichtet, sich bei seiner Arbeitseinteilung im Sinne und Interesse einer optimalen Geschäftsvermittlung an die durch die Kunden vorgegebenen Besuchszeiten zu orientieren. Die Erfüllun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei übernahm den Kläger, der vorher bei der Ö*** K*** Gesellschaft m.b.H. beschäftigt gewesen war, ab 1.3.1980 unter Wahrung aller aus diesem Dienstverhältnis erworbenen Rechte in ein Angestelltendienstverhältnis. Nachdem der Geschäftsführer der beklagten Partei, Dr. Edmund F***, im August oder Spetember 1981 eine vertrauliche Information erhalten hatte, daß der Kläger durch eine Tätigkeit für die Firma I*** das Konkurrenzverbot verletze, kündi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20. Juli 1913 geborene Kläger war vom 1. Dezember 1946 bis 31. Dezember 1978 als Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft Leoben in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis bei der Beklagten beschäftigt. Am 31. Dezember 1978 wurde er in den dauernden Ruhenstand versetzt. Da der Beklagten kein geeigneter Nachfolger zur Verfügung stand, wurde der Kläger von der Beklagten ab diesem Zeitpunkt mit jeweils auf längstens ein Jahr befristeten aufeinanderfolgend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. Juli 1977 bei der Beklagten als Schaffner, Wagenführer und zuletzt als Busfahrer beschäftigt. Mit Schreiben der Beklagten vom 27. Dezember 1983 wurde sein Dienstverhältnis im Sinn des § 58 Abs 3 lit a, c und d der Dienst- und Besoldungsordnung für die Angestellten Österreichischer Privatbahnunternehmungen (DBO) unter Wahrung der dreimonatigen Kündigungsfrist zum 31. März 1984 aufgekündigt. Der Kläger begehrt die Feststellung, sein Dienst... mehr lesen...
Norm: VBG §30VBG §32
Rechtssatz: Die Umdeutung einer Entlassung in eine Kündigung (§ 30 Abs 3 VBG) ist allerdings bei einem auf bestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnis eines Vertragsbediensteten schon deshalb ausgeschlossen, weil § 30 Abs 1 Satz 2 VBG die Vertragsauflösung durch Kündigung (§ 32 VBG) nur bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen zuläßt. Entscheidungstexte 4 Ob 12/84 ... mehr lesen...
Norm: VBG §32
Rechtssatz: Eine Verzögerung der Kündigung rechtfertigt die Annahme eines Verzichtes nicht, wenn sie in der Sachlage begründet war. Insbesonders ist darauf Bedacht zu nehmen, dass bei juristischen Personen die Willensbildung mehr Zeit erfordert als bei physischen Personen; ebenso sind der Aktenlauf, die Kompetenzverteilung und andere Umstände dieser Art bei Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen entsprechend zu ... mehr lesen...
Norm: VBG §30 Abs3VBG §32
Rechtssatz: Auch ein im voraus erklärter Verzicht auf Anfechtung einer Kündigung gemäß § 32 VBG ist wirksam, wenngleich eine entgegen den Vorschriften des § 32 VBG ausgesprochene Kündigung an sich rechtsunwirksam ist (§ 30 Abs 3 VBG). Entscheidungstexte 4 Ob 70/71 Entscheidungstext OGH 11.01.1972 4 Ob 70/71 Veröff: SZ 45/2 = JBl 1973,100 = EvBl 19... mehr lesen...
Norm: VBG §30 Abs1 litbVBG §32VBG §34
Rechtssatz: Das Ersuchen des Vertragsbediensteten, eine wegen bestimmter dienstlicher Verfehlungen erfolgte Entlassung in eine Kündigung umzuwandeln, enthält nicht auch den Antrag auf einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses nach § 30 Abs 1 lit b VBG. Ein solches Begehren hätte eines besonderen Antrags bedurft, in dem die Bereitwilligkeit zu einer einverständlichen Auflösung des Dienstverhältnisses au... mehr lesen...
Der Kläger begehrt mit der am 15. 3. 1968 eingebrachten Klage die Feststellung, daß ein zur Republik Österreich bestehendes Dienstverhältnis ungeachtet der am 23. 2. 1968 erfolgten Kündigung über diesen Zeitpunkt hinaus weiterhin aufrecht fortbesteht. Der Kläger begrundete das Klagebegehren damit, daß er seit dem Jahre 1953 Vertragsbediensteter der beklagten Partei sei und daß auf sein Dienstverhältnis das Vertragsbedienstetengesetz 1948 Anwendung finde. Mit Schreiben des Landesschulr... mehr lesen...
Norm: VBG §32
Rechtssatz: Kündigung des Dienstvertrages mit Ehefrau, weil Ehemann versetzt wurde, wobei Dienstleistungen durch Ehepaar am selben Ort (hier im Ausland) zum Vertragsinhalt gemacht worden ist. Entscheidungstexte 4 Ob 24/70 Entscheidungstext OGH 14.04.1970 4 Ob 24/70 Veröff: Arb 8760 Schlagworte SW: Arbeitsvertrag, Arbe... mehr lesen...
Norm: VBG §32
Rechtssatz: Bindung des Gerichtes an den Kündigungsgrund, auf den sich der Dienstgeber eindeutig festgelegt hat. Entscheidungstexte 4 Ob 107/65 Entscheidungstext OGH 05.10.1965 4 Ob 107/65 Veröff: JBl 1966,483 = Arb 8148 = SozM ID,496 4 Ob 24/70 Entscheidungstext OGH 14.04.1970 4 Ob 24/70 Beisatz: Keine e... mehr lesen...
Norm: VBG §32
Rechtssatz: Bei andauernder Verwirklichung des Kündigungstatbestandes kann nicht auf einen bestimmten Vorfall abgestellt und deswegen unverzügliche Kündigung bei sonstigem Verluste des Kündigungsrechtes verlangt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 4/64 Entscheidungstext OGH 03.03.1964 4 Ob 4/64 Veröff: Arb 7908 = SozM ID,465 ... mehr lesen...
Norm: VBG §32§37 Abs1 Wr VBO, §73 Abs2 Tir LVBG
Rechtssatz: Es genügt, wenn dem Kündigungsschreiben deutlich entnommen werden kann, was als Kündigungsgrund geltend gemacht wird; ein Schreibfehler oder die irrtümliche Unterstellung des angeführten Kündigungsgrundes unter eine andere Gesetzesstelle schadet nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 40/63 Entscheidungstext OGH 04.06.1963 4 Ob 40/63 ... mehr lesen...
Norm: VBG §32VBG §34
Rechtssatz: So wie Kündigungsgründe, die in der schriftlichen Kündigung nach § 32 VBG 1948 nicht enthalten sind, nicht nachträglich zur Rechtfertigung der Kündigung herangezogen werden können, so können auch Entlassungsgründe, die im Entlassungsschreiben nicht enthalten sind, nicht nachträglich als Kündigungsgründe geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 4 Ob 115/62 ... mehr lesen...
Norm: VBG §32
Rechtssatz: Die einmal erklärte Kündigung kann nicht - Irrtum und unverzüglichen Widerruf ausgenommen - wirksam widerrufen oder in eine Entlassung umgewandelt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 115/62 Entscheidungstext OGH 13.11.1962 4 Ob 115/62 Veröff: SozM ID,377 9 ObA 114/91 Entscheidungstext OGH 19.06.1991 9 O... mehr lesen...