Norm
VBG §30 Abs1 litbRechtssatz
Das Ersuchen des Vertragsbediensteten, eine wegen bestimmter dienstlicher Verfehlungen erfolgte Entlassung in eine Kündigung umzuwandeln, enthält nicht auch den Antrag auf einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses nach § 30 Abs 1 lit b VBG. Ein solches Begehren hätte eines besonderen Antrags bedurft, in dem die Bereitwilligkeit zu einer einverständlichen Auflösung des Dienstverhältnisses ausdrücklich erklärt worden wäre.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0082117Dokumentnummer
JJR_19720111_OGH0002_0040OB00070_7100000_001