Norm
VBG §30Rechtssatz
Die Umdeutung einer Entlassung in eine Kündigung (§ 30 Abs 3 VBG) ist allerdings bei einem auf bestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnis eines Vertragsbediensteten schon deshalb ausgeschlossen, weil § 30 Abs 1 Satz 2 VBG die Vertragsauflösung durch Kündigung (§ 32 VBG) nur bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen zuläßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0082106Dokumentnummer
JJR_19850604_OGH0002_0040OB00012_8400000_004