Norm
PVG §9Rechtssatz
Wendet der Arbeitnehmer ein, die Kündigung nach § 32 VBG sei nicht rechtzeitig erfolgt, ist es Sache des Arbeitgebers, die Verzögerung sachlich rechtfertigende Gründe zu behaupten und zu beweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0052993Dokumentnummer
JJR_19890628_OGH0002_009OBA00150_8900000_001