Norm
VBG §32Rechtssatz
So wie Kündigungsgründe, die in der schriftlichen Kündigung nach § 32 VBG 1948 nicht enthalten sind, nicht nachträglich zur Rechtfertigung der Kündigung herangezogen werden können, so können auch Entlassungsgründe, die im Entlassungsschreiben nicht enthalten sind, nicht nachträglich als Kündigungsgründe geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0082181Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.02.2017