Norm
VBG §32Rechtssatz
Bei andauernder Verwirklichung des Kündigungstatbestandes kann nicht auf einen bestimmten Vorfall abgestellt und deswegen unverzügliche Kündigung bei sonstigem Verluste des Kündigungsrechtes verlangt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0082189Dokumentnummer
JJR_19640303_OGH0002_0040OB00004_6400000_001