RS OGH 1962/11/13 4Ob115/62, 9ObA114/91

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Veröffentlicht am 13.11.1962
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Norm

VBG §32

Rechtssatz

Die einmal erklärte Kündigung kann nicht - Irrtum und unverzüglichen Widerruf ausgenommen - wirksam widerrufen oder in eine Entlassung umgewandelt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0082186

Dokumentnummer

JJR_19621113_OGH0002_0040OB00115_6200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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