Norm
VBG §32Rechtssatz
Die einmal erklärte Kündigung kann nicht - Irrtum und unverzüglichen Widerruf ausgenommen - wirksam widerrufen oder in eine Entlassung umgewandelt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0082186Dokumentnummer
JJR_19621113_OGH0002_0040OB00115_6200000_003