Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras und die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gleitsmann und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei R***** R*****, Diplomkrankenschwester, *****, vertreten durch Dr. Anton Dierigl, Rechtsanwalt in Rum, gegen die b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 26. 1. 1952 geborene Klägerin war seit 1. 3. 1998 als Vertragsbedienstete (Hilfskraft im Hol- und Bringdienst im A.ö. Krankenhaus W*****) im Dienstzweig 15 (Hilfsdienst mit einschlägigen Vorkenntnissen) bei der beklagten Partei vollzeitbeschäftigt. Auf dieses Dienstverhältnis finden die Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976, LGBl 2420 (NÖ GVBG) Anwendung. Mit Schreiben vom 29. 3. 2005 wurde das Dienstverhältnis der Klägerin zum 30... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Jovica M*****, vertreten durch Dr. Andreas Löw, Rechtsan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Mag. Michael Zawodksy als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Werner S*****, vertreten durch Dr. Hans Böck, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Parte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. Georg G*****, vertreten durch die BMA Brandstätter Rechtsanwälte GmbH in Wien, gege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 45-jährige Kläger war nach Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachschule seit 1979 in der Bundesversuchswirtschaft Fuchsenbigl beschäftigt. Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Gründung der Landwirtschaftlichen Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft mbH (BVWG-Gesetz) wurde 1997 die beklagte Partei gegründet, die als Gesamtrechtsnachfolgerin der Bundesversuchswirtschaften Fuchsenbigl, Königshof und Wieselburg in alle bestehenden Rechte und Pflich... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist auf der Grundlage eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags die beherrschte Tochtergesellschaft der Österreichischen V***** AG (Ö*****AG), die 65 % der Aktien der Beklagten hält. Die Beklagte besorgt das Emissionsgeschäft der Ö*****AG. Mit Wirksamkeit vom 2. 7. 1998 wurde der Kläger, vorerst befristet auf drei Jahre, zum Mitglied des Vorstands der Beklagten bestellt. Weiters wurde zwischen den Parteien am 1. 7. 1998 ein Anstellungsvertrag, gl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kuras und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Ingeborg Bauer-Manhart und Dr. Andrea Eisler als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Hildegard P*****, vertreten durch Dr. Manfred ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Zivojin V*****, Arbeiter, *****, vertreten durch Freimüller/Noll/Obereder/Pilz und Partner Rechtsanwälte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Josef Sinzinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache des Klägers Univ. Prof. Primar Dr. Franz S*****, vertreten durch Dr. Thom... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Glawischnig sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und Rudolf Vyziblo als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Anette V*****, vertreten durch Dr. Bertram Grass, Mag. Christop Dorner, Rechtsanwälte in Bregenz, gegen die beklagte Partei Stadt D*****, vertre... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von der Klägerin geltend gemachte angebliche Aktenwidrigkeit liegt schon deshalb nicht vor, weil das Berufungsgericht nicht vom Akteninhalt abgewichen ist, sondern lediglich eine Wertung dahin getroffen hat, inwieweit in Parteienerklärungen Außerstreitstellungen oder deren Zurücknahme zu erkennen sind. Derartige Wertungen erfüllen aber nicht den Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit (RIS-Justiz RS0043277 ua). Ohne Verwi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Lovrek sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Schenk und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Heinz S*****, vertreten durch Dr. Thomas Stampfer, Dr. Christoph Orgler, Rechtsa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat das aufrechte Bestehen eines Dienstverhältnisses zwischen den Parteien über den 31. 7. 2000 hinaus zufolge gerechtfertigter Dienstgeberkündigung zurecht verneint, sodass auf dessen
Begründung: verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend und zusammenfassend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat das aufrechte Bestehen eines Dienstverhältnisses zwischen den Parteien über... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat zutreffend die Berechtigung der Kündigung des Klägerin nach § 37 des nö Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (nö GVBG) wegen Verspätung verneint, sodass es grundsätzlich ausreicht auf dessen
Begründung: zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegen zu halten: Das Berufungsgericht hat zutreffend die Berechtigung der Kündigung des Klägerin nach Paragraph 37, des nö Gemeinde-Vertragsbedien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 15. 4. 1994 bis 31. 8. 2000 als Vertragsbedienstete in einem Pflegeheim der beklagten Partei beschäftigt. Im Jahr 1997 besuchte sie freiwillig eine Schulung für Pflegehelfer/innen. Damals fiel sie von einem Sessel und erlitt eine Verschiebung des fünften und sechsten Lebenwirbels. Nach dieser Verletzung traten bei der Klägerin neben physischen Schmerzen verstärkt psychische Probleme auf, welche eine pflichtgemäße Erfüllung der Arbeiten beein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 502 Z 3 ZPO) liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO); auf den Vorwurf, das Berufungsgericht habe eine "Überraschungsentscheidung" getroffen, wird jedoch noch einzugehen sein. Im Übrigen hat das Berufungsgericht die Rechtfertigung der Entlassung des Widerklägers zutreffend bejaht, sodass auf die Richtigkeit der
Begründung: d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Museum - die nunmehrige Beklagte - wurde am 17. Juni 1999 nach mehrjähriger Schließung für die Besucher wieder eröffnet. Mit 1. Jänner 2000 erlangte die Beklagte als wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes Rechtspersönlichkeit. Die drei Kläger schlossen mit der Republik Österreich, Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, gemäß § 4 VBG 1948 Dienstverträge ab. Das Dienstverhältnis des Erstklägers begann auf Grun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob ein "konkludenter" Sondervertrag "konkludent" genehmigt worden ist, zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob ein "konkludenter" Sondervertrag "konkludent" genehmigt worden ist, zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Rechtzeitigkeit des Ausspruches der Entlassung zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der Entscheidung der Vorinstanzen hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Rechtzeitigkeit des Ausspruches der Entlassung zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der Entscheidung der Vorinstanzen hinzuweis... mehr lesen...
Norm: PVG §10 Abs9Tir Gd-PVG §12Tir Gd-PVG §13VBG §32
Rechtssatz: Da im vorliegenden Fall der Vertragsbedienstete dem Kündigungsschutz des VBG kraft Vereinbarung untersteht, ist es überflüssig, ihm auch noch den allgemeinen Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG zuzubilligen oder eine gleichartige Regelung in das anzuwendende PVG aufzunehmen. Durch die Bindung des Dienstgebers an wichtige
Gründe: , wird ein Äquivalent zu den sonst der Belegschaftsvert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Vertragsbediensteter bei der beklagten Partei, einer Gemeinde in Tirol, seit 1. 9. 1992 beschäftigt und dort als Jugendbetreuer (Beratung, Betreuung, Beaufsichtigung von Jugendlichen, Durchführung von Jugendveranstaltungen) der Jugendstelle der beklagten Gemeinde mit zuletzt 25 Wochenstunden und einer Jahresarbeit von 12 Monaten tätig. Er bezog hiefür 14 mal jährlich brutto S 14.644,38 monatlich. Die Räumlichkeiten, in denen die Jugendst... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde von der Rechtsvorgängerin der nunmehrigen Beklagten, der P***** AG, am 7. 1. 1974 als Hilfsarbeiter zur Sozialversicherung angemeldet und am 14. 1. 1998 von der beklagten Partei abgemeldet, wobei als Abmeldungsgrund Kündigung durch den Dienstgeber aufscheint. Am 19. 12. 1994 wurde zwischen der P***** AG nachstehende Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die die folgenden wesentlichen Inhalte aufweist: "Betriebsvereinbarung gemäß § 97 Abs 1 Z 4 i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12. 6. 1951 geborene Klägerin leistete ab ihrem 14. Lebensjahr für die Beklagte Reinigungsarbeiten. Nachdem die Klägerin im Jahre 1967 bei der Sozialversicherung als Dienstnehmerin angemeldet worden war, schlossen die Parteien 1974 einen schriftlichen Dienstvertrag, auf Grund dessen die Klägerin täglich vier Stunden Reinigungsarbeiten zu erbringen hatte. Ab dem Jahr 1996 wurde diese Arbeitszeit derart aufgeteilt, daß die Klägerin täglich 1,5 Stunden i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 4. 10. 1989 als Musikschullehrer bei der beklagten Partei beschäftigt; auf dieses Dienstverhältnis finden die Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetztes 1976, LGBl 2420, Anwendung. Mit Schreiben des Bürgermeisters der beklagten Partei vom 27. 5. 1997 wurde das Dienstverhältnis des Klägers zum 31. 8. 1997 gekündigt. Der Kläger ist seit 4. 10. 1989 als Musikschullehrer bei der beklagten Partei beschäftigt; auf dieses Dienst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen haben das Verhalten des Beklagten zu Recht als beharrliche Pflichtverletzung gemäß § 121 Z 3 ArbVG beurteilt, sodaß es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die Richtigkeit des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben das Verhalten des Beklagten zu Recht als beharrliche Pflichtverletzung gemäß Paragraph 121, Ziffer 3, ArbVG beurteilt, sodaß es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 18. 6. 1984 bis zu seiner am 28. 5. 1996 erfolgten Entlassung - zuletzt als Leiter der EDV-Abteilung - bei der Beklagten beschäftigt. Bereits am 11. 3. 1996 hatten die Streitteile die einvernehmliche Beendigung des Dienstverhältnisses zum 30. 6. 1996 vereinbart. Seit diesem Zeitpunkt war der Kläger vom Dienst freigestellt. Kurze Zeit nach seinem Eintritt in den Betrieb installierte der Kläger auf der Computeranlage der Beklagten zwei von... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1983 Vertragsbediensteter der beklagten Partei, war während der 6 letzten Jahre in der Rechtsabteilung 1 als Hausarbeiter eingesetzt und wurde gelegentlich mit Aushilfsdiensten, wie jenem eines Nachtwächters, beauftragt. Einige Tage vor dem 15.5.1995 fragte ihn sein Kollege Rudolf F*****, ob er in der Zeit ab 15.5.1995 Nachtwächterdienst machen könne. Mit 15.5.1995, einem Montag, meldete sich der Kläger jedoch wegen Krankheit dienstunfähig. Nachde... mehr lesen...