Norm: VBG §32
Rechtssatz: Die Kündigung eines Vertragsbediensteten wegen Erreichung der Altersgrenze von fünfundsechzig Jahren kann nur zum Schluß des Jahres ausgesprochen werden, in dem der Bedienstete das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet hat (betrifft die Rechtslage vor der 3.VBGNov, BGBl 1961/165). Entscheidungstexte 4 Ob 123/61 Entscheidungstext OGH 07.11.1961 4 Ob 123/... mehr lesen...
Norm: AngG §27VBG 1948 §32
Rechtssatz: Der Dienstgeber ist gehalten, von seinem Kündigungsrecht bei sonstigem Verlust desselben unverzüglich nach Kenntnisnahme des die Kündigung rechtfertigenden Sachverhalt durch die für den Ausspruch der Kündigung zuständigen Organe Gebrauch zu machen (vgl Arb 6721 und die dort angeführten Entscheidungen). Verzögerungen im Ausspruch der Kündigung von Vertragsbediensteten können nur insoweit anerkannt werden, a... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAAngG §27 A6VBG §32
Rechtssatz: Das Dienstverhältnis ist ein personenrechtliches Gemeinschaftsverhältnis. Es geht daher nicht an, das Verhalten des Dienstnehmers für sich allein und losgelöst von jener des Dienstgebers und von der Beziehung zu beurteilen, wie es sich im konkreten Fall zwischen den Arbeitsvertragsparteien gestaltet hat. Es ist vielmehr eine Gesamtwürdigung vorzunehmen. Unterhält der Dienstgeber mit der Dienstne... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVBG §32
Rechtssatz: Die Kündigungsgründe müssen in dem Kündigungsschreiben angeführt werden; kein nachträgliches Unterschieben von anderen Kündigungsgründen. Entscheidungstexte 4 Ob 91/55 Entscheidungstext OGH 25.10.1955 4 Ob 91/55 Veröff: Arb 6328 4 Ob 102/57 Entscheidungstext OGH 15.10.1957 4 Ob 102/57 Veröff: Ar... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVBG §17VBG §32VBG §34
Rechtssatz: Eine fehlerhafte oder grundlose Kündigung nach dem VBG vermag das Dienstverhältnis nicht aufzulösen, sie ist vielmehr in ihren Auswirkungen so zu betrachten, als ob sie überhaupt nicht erfolgt wäre, sie ist mit einem Worte unwirksam (vgl auch 4 Ob 131/54). Entscheidungstexte 4 Ob 91/55 Entscheidungstext OGH 25.10.1955 4 Ob 91/55 Ver... mehr lesen...
Norm: VBG §32
Rechtssatz: Zum Kündigungsgrund wegen nebenberuflicher Tätigkeit während Krankenstand. Entscheidungstexte 4 Ob 72/55 Entscheidungstext OGH 14.06.1955 4 Ob 72/55 Veröff: JBl 1955,552 = Arb 6249 = SozM ID,91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0082202 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: VBG §32
Rechtssatz: Die Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres durch einen Vertragsbediensteten ist Kündigungsgrund. Entscheidungstexte 4 Ob 7/55 Entscheidungstext OGH 22.03.1955 4 Ob 7/55 Veröff: JBl 1955,419 = RZ 1955,111 = Arb 6197 = SozM ID,65 4 Ob 177/55 Entscheidungstext OGH 13.12.1955 4 Ob 177/55 ... mehr lesen...
Norm: VBG §32
Rechtssatz: Beispielsweise Aufzählung der Kündigungsgründe. Entscheidungstexte 4 Ob 7/55 Entscheidungstext OGH 22.03.1955 4 Ob 7/55 Veröff: JBl 1955,419 = RZ 1955,111 = Arb 6197 = SozM ID,65 4 Ob 24/70 Entscheidungstext OGH 14.04.1970 4 Ob 24/70 Veröff: Arb 8760 ... mehr lesen...
Norm: VBG §32
Rechtssatz: Kein ausdrückliches Verbot der Kündigung eines Vertragsbediensteten während seiner Krankheit. Entscheidungstexte 4 Ob 9/55 Entscheidungstext OGH 25.01.1955 4 Ob 9/55 Veröff: EvBl 1955/220 S 369 = SozM ID,67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0082200 Dokum... mehr lesen...