Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9.Dezember 1951 geborene Mietwagenchauffeur Erich A des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 2 (dritter Deliktsfall) StGB. schuldig erkannt, weil er am 26.Juni 1979 vor dem Exekutionsgericht Wien anläßlich der Leistung des Offenbarungseides in der dort zum AZ. 4 E 2474/79 gegen ihn als Verpflichteten (Betreibende Partei: Norbert B wegen 23.330 S brutto) anhängigen Exekutionssache, durch die eidlichen Anga... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.Jänner 1954 geborene Fleischhauergeselle Wolfgang A I. des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB., II. des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB. und III. des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs. 2, 224 StGB. schuldig erkannt, weil er (zu I.) jeweils mit Bereicherungsvorsatz nachgenannte Personen durch Täuschung über Tatsachen, nämlich ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.März 1929 geborene Kraftfahrer Gustav A des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt. Nach den Urteilsannahmen hat der Angeklagte am 8.Juni 1979 im Exekutionsverfahren E 157/79 des Bezirksgerichtes Hopfgarten durch die - als richtig und vollständig beschworenen - Angaben im Vermögensverzeichnis, daß er von der Firma B, Malerei in Kirchberg, ein Diensteinkommen von 5.000 S, hingege... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19. Februar 1945 geborene Vertreter und Holzfäller Josef A des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht (durch Meineid) nach § 288 Abs. (1 und) 2 StGB. schuldig erkannt. Nach den wesentlichen Feststellungen des Erstgerichtes wurde der Angeklagte als verpflichtete Partei im Exekutionsverfahren E 1400/77 des Bezirksgerichtes Ried im Oberinntal am 5. Dezember 1977 zur Ablegung des Offenbarungseides verhalten. Er beantwortete b... mehr lesen...
Norm: EO §47EO §49
Rechtssatz: Eine unvollständige Vermögensangabe berechtigt nur dann zur Ergänzung des Vermögensverzeichnisses, wenn dem betreibenden Gläubiger daran kein Mitverschulden, etwa durch Unterlassung des entsprechenden Fragerechtes, trifft, sondern darauf zurückzuführen ist, daß das Gericht nicht auf die Vollständigkeit der Angaben gedrungen hat. Entscheidungstexte 3 Ob 77/79 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Jänner 1942 geborene Angestellte Wolf Dieter A des Verbrechens des Meineids nach dem § 288 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Den Urteilsannahmen zufolge hat der Angeklagte am 7.März 1977 im Exekutionsverfahren E 3167/76 (nunmehr E 3206/77) des Bezirksgerichts Schwaz durch die - als richtig und vollständig beschworenen - Angaben im Vermögensverzeichnis, wonach er als Isolierer bei der Firma Rudo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.Juli 1930 geborene Vertreter Johann A des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 5.Februar 1975 vor dem Bezirksgericht Telfs dadurch, daß er wahrheitswidrig angab, von den Einkünften seiner Frau zu leben und selbst keinem Erwerb nachzugehen, den Offenbarungseid falsch geschworen hat. Nach den Urteilsfeststellungen hat der Angeklagte Johann A bis zum März 1977 in Zi... mehr lesen...
Norm: EO §47StGB §288 Abs2
Rechtssatz: Auch schwer verwertbare (nicht aber unverwertbare und damit wertlose) Gegenstände sind beim Offenbarungseid anzugeben. Entscheidungstexte 13 Os 78/76 Entscheidungstext OGH 18.11.1976 13 Os 78/76 10 Os 181/77 Entscheidungstext OGH 18.01.1978 10 Os 181/77 ... mehr lesen...
Norm: EO §47StGB §288 Abs2
Rechtssatz: Der Offenbarungseid besteht aus zwei Akten: erstens in der Abgabe des Vermögensverzeichnisses, dessen Zweck die Information des betreibenden Gläubigers ist und zweitens der eidlichen Bekräftigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der geleisteten Angaben. Entscheidungstexte 12 Os 83/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 12 Os 83/76 ... mehr lesen...
Norm: EO §37 PEO §47
Rechtssatz: Die Klärung der Frage, ob in Ansehung gepfändeter Fahrnisse Eigentumsansprüche dritter Personen (§ 37 EO) berechtigt sind oder nicht, ist nicht Aufgabe des Eidesverfahrens gem §§ 47 f EO. Entscheidungstexte 3 Ob 77/76 Entscheidungstext OGH 06.07.1976 3 Ob 77/76 EvBl 1977/5 S 17 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: EO §47EO §49
Rechtssatz: Nur dann, wenn die Unvollständigkeit des Vermögensverzeichnisses darauf zurückzuführen ist, daß ein anwesender Gläubiger entsprechende Fragen unterlassen hat oder bei Nichtanwesenheit der betreibenden Partei die Unvollständigkeit nicht auf Gerichtsfehler zurückzuführen ist, erscheint eine Ergänzung des Offenbarungseides gerechtfertigt; auch der abwesende Gläubiger muß sich darauf verlassen können, daß alle Spalten... mehr lesen...
Norm: EO §47EO §49
Rechtssatz: Eine Ergänzung des Offenbarungseides hat zur Voraussetzung, daß das Vermögensverzeichnis unvollständig ist, bzw - hier in Analogie zu § 49 EO - bescheinigt wird, daß hinsichtlich einzelner Vermögensbestandteile eine Änderung eingetreten ist. Entscheidungstexte 3 Ob 77/76 Entscheidungstext OGH 06.07.1976 3 Ob 77/76 EvBl 1977/5 S 17 ... mehr lesen...
Norm: EO §47StGB §288 Abs2
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob der vom Verpflichteten abgelegte Offenbarungseid in objektiver Einsicht falsch ist, kommt es darauf an, ob dieser im Vermögensverzeichnis alles das an vermögensrechtlichen Werten angegeben hat, was zufolge einer ihm zustehenden Verfügungsmöglichkeit wirtschaftlich zu seinem Vermögen gehört und allenfalls für die Befriedigung des betreibenden Gläubigers von Bedeutung sein kann.... mehr lesen...
Norm: EO §47StGB §288 Abs2
Rechtssatz: Die Strafbarkeit des Meineides ist nicht nur dann gegeben, wenn im Offenbarungseid Vermögenswerte verschwiegen werden, sondern auch dann, wenn wahrheitswidrig nicht bestehende Werte behauptet werden (hier: Verschweigen einer Entlassung). Entscheidungstexte 11 Os 173/75 Entscheidungstext OGH 17.02.1976 11 Os 173/75 ... mehr lesen...
Norm: EO §47StGB §288 Abs2
Rechtssatz: Die bloße Tatsache, daß ein Offenbarungseid bewußt falsch geschworen wird, macht diesen bereits iS des § 288 Abs 2 StGB strafbar. Entscheidungstexte 11 Os 173/75 Entscheidungstext OGH 17.02.1976 11 Os 173/75 12 Os 43/77 Entscheidungstext OGH 28.04.1977 12 Os 43/77 Beisatz: Schädigun... mehr lesen...
Norm: EO §47StGB §288 Abs2
Rechtssatz: Der Tatbestand nach § 288 Abs 2 StGB durch Ablegung eines falschen Offenbarungseides setzt in subjektiver Hinsicht voraus, daß der Verpflichtete mit dem Vorsatz handelt, das Vorhandensein einer Sache, die (zumindest wirtschaftlich) zu seinem Vermögen gehört, zu verschweigen (hier: "Sicherungseigentum" an PKW). Entscheidungstexte 11 Os 162/75 Entsc... mehr lesen...
Am 27. September 1971 starb Maria K, geborene B. Sie war in erster Ehe mit Ludwig R (vorverstorben) verheiratet. Dieser Ehe entstammte der am 18. Juli 1948 verstorbene Sohn Gottfried R; dessen Sohn, also ein Enkel der Erblasserin, ist Ludwig R. In zweiter Ehe war die Erblasserin mit dem gleichfalls vorverstorbenen Otto K verheiratet. Aus dieser Ehe stammt ebenfalls ein Sohn, nämlich der Kläger. In einem eigenhändigen Testament vom 5. April 1966 setzte die Erblasserin ihren Enkel Lud... mehr lesen...
Norm: EO §47EO §49
Rechtssatz: Hat der Verpflichtete in seinem gemäß § 47 Abs 2 EO überreichten Vermögensverzeichnis irrtümlich eine falsche Person als Schuldner bezeichnet, so kann er dazu verhalten werden, das Verzeichnis durch Angabe des richtigen Schuldners zu ergänzen. Entscheidungstexte 3 Ob 47/66 Entscheidungstext OGH 13.04.1966 3 Ob 47/66 EvBl 1966/384 S 492 ... mehr lesen...
Norm: EO §47StG §199aStG §204
Rechtssatz: Da es sich bei der Ablegung eines falschen Offenbarungseides durch Erdichtung von Vermögen, wie schon der Wortlaut des § 47 EO zeigt, um Ausnahmsfälle handelt, bedarf es in diesen Fällen einer besonders sorgfältigen Prüfung der objektiven und noch mehr der subjektiven Tatseite, insbesondere auch einer Erforschung des Tatmotivs. Entscheidungstexte 11 O... mehr lesen...
Norm: EO §47
Rechtssatz: Grundsatz ist, daß die Exekution in das gesamte bewegliche Vermögen erfolglos geblieben sein muß. Wenn nun die Pfändung eines Gegenstandes erfolgte, dessen Bleistiftwert volle Deckung für die Forderung des betreibenden Gläubigers bietet und sich in der Folge herausstellt, daß dieser Gegenstand nicht verkäuflich sein sollte, dann muß der betreibende Gläubiger dem neuerlichen Vollzug der Fahrnisexekution beantragen. ... mehr lesen...
Norm: EO §42 C2EO §47
Rechtssatz: Auch bei einem Antrag auf Aufschiebung des Offenbarungseidverfahrens muß die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles behauptet werden. Allgemeines zur Zulässigkeit der Aufschiebung eines Offenbarungseidverfahrens: (vgl auch zu § 42 EO C 2). Entscheidungstexte 2 Ob 791/50 Entscheidungstext OGH 15.12.1950 2 Ob 7... mehr lesen...
Norm: AO §38EO §47 ff
Rechtssatz: Der nach § 38 AO geleistete Offenbarungseid steht in dem etwa nachfolgenden Exekutionsverfahren dem Eide nach §§ 47 ff EO gleich. Entscheidungstexte 1 Ob 553/57 Entscheidungstext OGH 09.10.1957 1 Ob 553/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0001648 Doku... mehr lesen...
Norm: EO §47
Rechtssatz: Nach der Konkurseröffnung ist die Auferlegung eines Offenbarungseides gemäß § 47 EO für den Gemeinschuldner unzulässig. Er kann nur zur Eidesleistung nach § 100 KO verhalten werden. Entscheidungstexte 1 Ob 387/57 Entscheidungstext OGH 11.09.1957 1 Ob 387/57 EvBl 1957/420 S 660 3 Ob 50/62 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EO §47GmbHG §18
Rechtssatz: Ist die verpflichtete Partei eine juristische Person, so sind zur Ablegung des Offenbarungseides ihre Organe verpflichtet. Die Bezeichnung der eidespflichtigen Person kommt der betreibenden Partei zu. Bei einer GmbH sind die Geschäftsführer zur Abgabe dieser Wissenserklärung verpflichtet, ohne daß es auf die Vertretungsbefugnis ankommt (Eidesleistung durch zwei von drei Geschäftsführern). Neben der juristischen... mehr lesen...
Norm: EO §47
Rechtssatz: Nach Ablauf eines länger als ein Jahr währenden Zeitraumes seit der letzten erfolglosen Fahrnisexekution ist der Antrag auf Leistung eines Offenbarungseides abzuweisen, da vorher ein neuerlicher Vollzug der Fahrnisexekution zu beantragen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 883/53 Entscheidungstext OGH 26.11.1953 1 Ob 883/53 ... mehr lesen...
Gemäß § 18 Z. 4 EO. hatte in einer Exekutionssache das Bezirksgericht Aigen als Exekutionsgericht einzuschreiten, weil in dem Exekutionsantrag behauptet wurde, daß die verpflichtete Partei im Sprengel des Bezirksgerichtes Aigen ihren Wohnsitz habe und sich dort die Fahrnisse befänden, deren Pfändung, Verwahrung und Verkauf von der betreibenden Partei begehrt wurde. Das Bezirksgericht Linz, an das das Bezirksgericht Aigen den Antrag der betreibenden Partei auf Leistung des Offenbarungs... mehr lesen...
Norm: EO §47EO §49 Abs1
Rechtssatz: Auch nach Ablauf der dreijährigen Frist des § 49 Abs 1 EO hat dem Antrage auf Leistung eines Offenbarungseides ein neuerlicher Exekutionsvollzug vorauszugehen; dies selbst dann, wenn schon nach Ablauf der Frist ein anderer Gläubiger erfolglose Exekutionsschritte unternommen hat. Entscheidungstexte 2 Ob 400/52 Entscheidungstext OGH 28.05.1952 2 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den Antrag des für die Kläger einschreitenden Abwesenheitskurators (§ 276 ABGB.) auf Anordnung einer Tagsatzung zur eidlichen Bekräftigung der Unfähigkeit der Kläger zum Erlag der aufgetragenen aktorischen Kaution mit der Begründung: abgewiesen, daß der Abwesenheitskurator nicht berechtigt sei, an Stelle der von ihm vertretenen Prozeßpartei den Eid nach § 60 ZPO. zu leisten. Das Rekursgericht gab dem gegen diesen Beschluß erhobenen Rekurs Folge und trug dem Erstge... mehr lesen...
Norm: EO §47KO §47KO §124
Rechtssatz: Gegen den Masseverwalter kann nicht das Offenbarungsverfahren behufs Hereinbringung einer Masseforderung eingeleitet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 313/34 Entscheidungstext OGH 26.07.1934 4 Ob 313/34 SZ 16/152 2 Ob 433/35 Entscheidungstext OGH 05.06.1935 2 Ob 433/35 SZ 17/101 ... mehr lesen...
Norm: EO §47
Rechtssatz: Offenbarungseid durch Atheisten. Entscheidungstexte 2 Ob 218/31 Entscheidungstext OGH 11.03.1931 2 Ob 218/31 SZ 13/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0001744 Dokumentnummer JJR_19310311_OGH0002_0020OB00218_3100000_001 mehr lesen...