Norm
EO §47Rechtssatz
Nach Ablauf eines länger als ein Jahr währenden Zeitraumes seit der letzten erfolglosen Fahrnisexekution ist der Antrag auf Leistung eines Offenbarungseides abzuweisen, da vorher ein neuerlicher Vollzug der Fahrnisexekution zu beantragen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0001721Dokumentnummer
JJR_19531126_OGH0002_0010OB00883_5300000_001