Norm
EO §47Rechtssatz
Der Tatbestand nach § 288 Abs 2 StGB durch Ablegung eines falschen Offenbarungseides setzt in subjektiver Hinsicht voraus, daß der Verpflichtete mit dem Vorsatz handelt, das Vorhandensein einer Sache, die (zumindest wirtschaftlich) zu seinem Vermögen gehört, zu verschweigen (hier: "Sicherungseigentum" an PKW).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0001651Dokumentnummer
JJR_19751212_OGH0002_0110OS00162_7500000_001