RS OGH 1952/5/28 2Ob400/52

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Veröffentlicht am 28.05.1952
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Norm

EO §47
EO §49 Abs1

Rechtssatz

Auch nach Ablauf der dreijährigen Frist des § 49 Abs 1 EO hat dem Antrage auf Leistung eines Offenbarungseides ein neuerlicher Exekutionsvollzug vorauszugehen; dies selbst dann, wenn schon nach Ablauf der Frist ein anderer Gläubiger erfolglose Exekutionsschritte unternommen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0001726

Dokumentnummer

JJR_19520528_OGH0002_0020OB00400_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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