Norm
EO §47Rechtssatz
Auch nach Ablauf der dreijährigen Frist des § 49 Abs 1 EO hat dem Antrage auf Leistung eines Offenbarungseides ein neuerlicher Exekutionsvollzug vorauszugehen; dies selbst dann, wenn schon nach Ablauf der Frist ein anderer Gläubiger erfolglose Exekutionsschritte unternommen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0001726Dokumentnummer
JJR_19520528_OGH0002_0020OB00400_5200000_001