RS OGH 1976/2/17 11Os173/75, 12Os43/77, 10Os54/78, 10Os128/78, 12Os94/80, 12Os161/80, 10Os42/81

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Veröffentlicht am 17.02.1976
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Norm

EO §47
StGB §288 Abs2

Rechtssatz

Die Strafbarkeit des Meineides ist nicht nur dann gegeben, wenn im Offenbarungseid Vermögenswerte verschwiegen werden, sondern auch dann, wenn wahrheitswidrig nicht bestehende Werte behauptet werden (hier: Verschweigen einer Entlassung).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0001702

Dokumentnummer

JJR_19760217_OGH0002_0110OS00173_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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