Norm
EO §47Rechtssatz
Die Strafbarkeit des Meineides ist nicht nur dann gegeben, wenn im Offenbarungseid Vermögenswerte verschwiegen werden, sondern auch dann, wenn wahrheitswidrig nicht bestehende Werte behauptet werden (hier: Verschweigen einer Entlassung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0001702Dokumentnummer
JJR_19760217_OGH0002_0110OS00173_7500000_002