Norm
Rechtssatz
Nach der Konkurseröffnung ist die Auferlegung eines Offenbarungseides gemäß § 47 EO für den Gemeinschuldner unzulässig. Er kann nur zur Eidesleistung nach § 100 KO verhalten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer