Norm
EO §44 B4Rechtssatz
Fehlendes Rechtsschutzinteresse, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung über ein Rechtsmittel über die Aufschiebung die Räumungsmaßnahme - sei es zwangsweise oder freiwillig,- schon vollzogen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0001773Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012