RS OGH 1976/9/7 3Ob122/76, 3Ob87/91, 3Ob255/05d, 3Ob104/12h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.1976
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Norm

EO §44 B4
EO §65 E

Rechtssatz

Fehlendes Rechtsschutzinteresse, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung über ein Rechtsmittel über die Aufschiebung die Räumungsmaßnahme - sei es zwangsweise oder freiwillig,- schon vollzogen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0001773

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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