Norm
EO §44 ARechtssatz
Besonders bei Einbringung einer die Aufhebung des Exekutionstitels bezweckenden Wiederaufnahmsklage sind, um einer mißbräuchlichen Erhebung von Wiederaufnahmsklagen zwecks Exekutionsvereitlung entgegenzuwirken, an die Voraussetzungen für eine Exekutionsaufschiebung strenge Anforderungen zu stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0001616Dokumentnummer
JJR_19720706_OGH0002_0030OB00072_7200000_001