RS OGH 1978/6/27 3Ob76/78, 3Ob18/83, 3Ob125/87, 3Ob146/98m, 3Ob212/08k, 3Ob139/10b, 3Ob73/13a

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Veröffentlicht am 27.06.1978
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Norm

EO §44 A1

Rechtssatz

Die Gefahr des schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles wird bei einer Fahrnisexekution als offenbar bestehend angenommen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0001745

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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