Norm
EO §44 A1Rechtssatz
Die Gefahr des schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles wird bei einer Fahrnisexekution als offenbar bestehend angenommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0001745Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.08.2013