Begründung: Die Streitteile sind persönlich haftende Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaften "Josef F*****" mit dem Sitz in ***** Wien, K*****straße 44 (im folgenden nur mehr als Firma F***** bezeichnet) und "Johann P*****" mit dem Sitz in ***** Wien, S*****gasse 30 (in der Folge nur mehr als Firma P***** bezeichnet). Die Kläger haben die offene Handelsgesellschaft F***** zum 30.4.1985 aufgekündigt, diese befindet sich seither in Liquidation; dieser Umstand wurde im Firmenb... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdeten Parteien beantragten am 26.6.1991 beim Erstgericht die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der den Antragsgegnern bis zur rechtskräftigen Beendigung eines anzustrengenden Prozesses das Betreten des Hauses W*****weg ***** in M***** verboten werden solle, und brachten vor: Sie hätten gemeinsam mit Gertrude L***** vor einigen Jahren von Fernanda K***** dieses Haus gemietet und bewohnten dessen obere Stockwerke; Garage und Garten seien ihnen mitvermi... mehr lesen...
Norm: ABGB §440ABGB §1323 AEO §381 Z2 AEO §381 Z2 D
Rechtssatz: Beim Doppelverkauf einer Liegenschaft können von den gefährdeten Ersterwerbern Unterlassungsansprüche abgeleitet und zur Abwehr eines drohenden Angriffs gewährt werden, die den Schutz der von den Antragsgegnern voraussichtlich herauszugebenden Liegenschaft und dort befindlicher Fahrnisse der gefährdeten Parteien gegen rechtswidrige Veränderung ihrer Substanz oder gegen Beschädigung... mehr lesen...
Norm: ABGB §440ABGB §1323 AEO §381 Z2 AEO §381 Z2 D
Rechtssatz: Beim Doppelverkauf einer Liegenschaft können von den gefährdeten Ersterwerbern Unterlassungsansprüche abgeleitet und zur Abwehr eines drohenden Angriffs gewährt werden, die den Schutz der von den Antragsgegnern voraussichtlich herauszugebenden Liegenschaft und dort befindlicher Fahrnisse der gefährdeten Parteien gegen rechtswidrige Veränderung ihrer Substanz oder gegen Beschädigung... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Werbegraphiker und betreibt als solcher unter der Geschäftsbezeichnung "A*****-GRAFIK" ein Unternehmen in W*****. Er ließ im Anzeigenteil der "Kleinen Zeitung" vom 3.8.1990 ein Inserat veröffentlichen, dessen wesentlicher Text wie folgt lautete: "GRAFIK-EXPRESS-Service in W*****. Die Fa.A*****-GRAFIK aus W***** bietet ein neues und interessantes Produkt an: Das GRAFIK-EXPRESS-Service. Mit Hilfe einer speziellen Grafik-Computer-Anlage und der Erfahrung ... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §381 AEO §387 Abs2ZPO §405 DV
Rechtssatz: Ist aus der Formulierung des Sicherungsantrages nicht deutlich erkennbar, daß die Sicherung eines Anspruches außerhalb des schon abhängigen Rechtsstreites angestrebt wird, liegt ein während des Rechtsstreites erhobener Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Klagebegehrens vor, der im Sinne der bisherigen Rechtsprechung abzuweisen ist, wenn er den Rahmen de... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Klagebegehren, die beklagten Parteien seien zur ungeteilten Hand schuldig, "alle Maßnahmen zu unterlassen, die eine Beeinträchtigung der Wasserbenützungsrechte der Klägerin hinsichtlich der Quellen 3, 6 und 7 im Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 7.10.1971 herbeiführen", verband die klagende Partei den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, "zur Sicherung des Unterlassungsanspruches der klagenden und gefährdeten Partei wider die Beklagten und G... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Gesellschaft der S***** GmbH. Der Anteil des Klägers am Stammkapital beträgt 39 %, der der Erstbeklagten 36 %, der des Zweitbeklagten 5 %, der der Drittbeklagten 10 % und der des Viertbeklagten gleichfalls 10 %. Der Kläger und der Viertbeklagte wurden im Gesellschaftsvertrag auf die Dauer ihres Gesellschaftsverhältnisses zu Geschäftsführern mit gemeinsamer Vertretungsbefugnis bestellt. Der Kläger begehrt die Zustimmung der erst- bis drittbeklagten ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 AGmbHGnF §16
Rechtssatz: Wird jedoch die Zustimmungsklage mit der Abberufungsklage verbunden, besteht nach dem Zweck der einstweiligen Verfügung, wesentliche Nachteile zu verhindern, kein Grund, die Zulässigkeit der Sicherung des Abberufungsanspruchs vor der Entscheidung über den Zustimmungsanspruch zu versagen. Dem antragstellenden Gesellschafter obliegt nur die doppelte Bescheinigungspflicht. Er muß Umstände glaubhaft machen,... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 AGmbHGnF §16
Rechtssatz: Die mit Zustimmungsklage belangten übrigen Gesellschafter sind auch im Sicherungsverfahren Gegner der gefährdeten Partei, weil es sich auch bei einer bloß vorläufigen Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsmacht um einen Akt der Gestaltung gesellschaftlicher Rechtsverhältnisse handelt. Entscheidungstexte 7 Ob 559/91 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 AGmbHGnF §16
Rechtssatz: Wird jedoch die Zustimmungsklage mit der Abberufungsklage verbunden, besteht nach dem Zweck der einstweiligen Verfügung, wesentliche Nachteile zu verhindern, kein Grund, die Zulässigkeit der Sicherung des Abberufungsanspruchs vor der Entscheidung über den Zustimmungsanspruch zu versagen. Dem antragstellenden Gesellschafter obliegt nur die doppelte Bescheinigungspflicht. Er muß Umstände glaubhaft machen,... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 AGmbHGnF §16
Rechtssatz: Die mit Zustimmungsklage belangten übrigen Gesellschafter sind auch im Sicherungsverfahren Gegner der gefährdeten Partei, weil es sich auch bei einer bloß vorläufigen Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsmacht um einen Akt der Gestaltung gesellschaftlicher Rechtsverhältnisse handelt. Entscheidungstexte 7 Ob 559/91 Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind seit 16.7.1977 miteinander verheiratet; ihrer Ehe entstammen zwei Kinder. Die Klägerin und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden kurz: Frau) begehrt die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Beklagten und Gefährdeten (im folgenden kurz: Mann). Der Mann beantragte die Abweisung des Klagebegehrens, weil er keine Eheverfehlungen begangen habe. Im Scheidungsverfahren haben die Parteien am 29.11.1990 Ruhen des Verfahrens vereinbart. Die Frau ha... mehr lesen...
Norm: EO §381 AEO §381 Z1 BEO §381 Z2 D
Rechtssatz: Die Mitnahme bestimmter Teile des ehelichen Gebrauchsvermögens rechtfertigt weder die Befürchtung, daß die gerichtliche Verfolgung oder Verwirklichung eines allfälligen künftigen Aufteilungsanspruches vereitelt oder erheblich erschwert werden könnte, noch daß Gewalt oder ein unwiederbringlicher Schaden drohe. Entscheidungstexte 4 Ob 526/9... mehr lesen...
Norm: EO §381 AEO §381 Z1 BEO §381 Z2 D
Rechtssatz: Die Mitnahme bestimmter Teile des ehelichen Gebrauchsvermögens rechtfertigt weder die Befürchtung, daß die gerichtliche Verfolgung oder Verwirklichung eines allfälligen künftigen Aufteilungsanspruches vereitelt oder erheblich erschwert werden könnte, noch daß Gewalt oder ein unwiederbringlicher Schaden drohe. Entscheidungstexte 4 Ob 526/9... mehr lesen...
Norm: EO §381 AEO §381 Z1 BEO §381 Z2 D
Rechtssatz: Die Mitnahme bestimmter Teile des ehelichen Gebrauchsvermögens rechtfertigt weder die Befürchtung, daß die gerichtliche Verfolgung oder Verwirklichung eines allfälligen künftigen Aufteilungsanspruches vereitelt oder erheblich erschwert werden könnte, noch daß Gewalt oder ein unwiederbringlicher Schaden drohe. Entscheidungstexte 4 Ob 526/9... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank nimmt die Beklagte als Bürgin und Pfandschuldnerin für der A***** in Graz, gewährte Darlehen in Anspruch. Sie begehrte, die Beklagte, die Geschäftsführerin und Gesellschafterin (zu 98 %) der genannten Gesellschaft gewesen sei, schuldig zu erkennen, daß sie 1.) zur Besicherung dieser Darlehen in die Einverleibung des Pfandrechtes a) bis zum Höchstbetrag von S 2,500.000,-- und b) bis zum Höchstbetrag von S 4,900.000,-- sowie für eine Nebengebührenka... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch K*****, bestehend aus dem Grundstück Nr. *****, auf dem sich das Gasthaus "E*****" befindet. Für diese Liegenschaft ist die Dienstbarkeit der Errichtung und Benützung eines 3 m breiten Fahrweges über den "Güterweg K*****" grundbücherlich einverleibt. Die Antragsgegner sind Eigentümer der Grundstücke, über welche dieser Weg führt. Dieser Weg stellt die einzige Verbindung des Grundstückes der gefährde... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1. Maria P*****, 2. Georg P*****, und 3. Karin P*****, sowie 4. Hans-Peter F*****, alle vertreten durch Dr. Wolf-Dieter Arnold, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei u... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte *****gesellschaft m.b.H. hat als Wohnungseigentumsorganisator auf der Liegenschaft EZ ***** KG R***** eine Reihenhausanlage errichtet und am Reihenhaus Nr.3 für sich selbst das Wohnungseigentum durch Einverleibung im Grundbuch erworben. Sie schloß mit den beiden Klägern nach Vorgesprächen am 17.1.1990 nachstehende Vereinbarung: "Vertragserrichtungserklärung über das Reihenhaus Top Nr.3 EZ 234 KatGemeinde R***** Gerichtsbezirk B*****, Top Nr.3...Mindest... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden Klägerin) begehrte mit ihrer auf § 1118 ABGB gestützten Klage, den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden Beklagter) schuldig zu erkennen, die Liegenschaft Mödling, Schubertstraße 10, zu räumen. Sie brachte im wesentlichen vor, sie sei vom Beklagten und insbesondere von dessen Ehegattin wiederholt beschimpft und mißhandelt worden, sie habe dabei auch schwere Verletzungen erlitten und lebe in ständiger ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Gesellschafter der G*** L*** OHG (im folgenden Gesellschaft), die Kläger und gefährdeten Parteien (im folgenden Kläger) sind jeweils mit einem Sechstel, der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden Beklagter) mit einem Drittel an der Gesellschaft beteiligt. Auf Grund des Gesellschaftsvertrages vom 25.Oktober 1954 kam die Geschäftsführung Wilhelm L*** sen, dem 1983 verstorbenen Bruder des Beklagten und Vater des Dritt- und Viertkläge... mehr lesen...
Begründung: Gemäß "Zeitrentenvertrag" vom 16.Februar 1989 verpflichtete sich der Gegner der gefährdeten Parteien diesen eine Liegenschaft gegen Zahlung von insgesamt 4,5 Millionen Schilling zu übergeben, wobei nach Zahlung mehrerer Teilbeträge der Kaufvertrag abgeschlossen werden solle. Die gefährdeten Parteien sollten die Liegenschaft schon ab 1.März 1989, teilweise (Gasthaus) ab 1.April 1989 benützen können, worüber auch ein "Pachtvertrag" vom 24.Februar 1989 abgeschlossen wurde... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat das Alleinvertriebsrecht für "Huober-Brezeln" in ganz Österreich; er läßt diese Ware überwiegend durch angestellte Gebietsvertreter mit einem Fixum und darüberhinaus auf Provisionsbasis vertreiben. Auch die Klägerin war zunächst als angestellte Gebietsvertreterin für den Beklagten tätig. Anfangs war ihr nur das Bundesland Vorarlberg zur Betreuung zugewiesen gewesen; später kamen aber nach und nach weitere Teile Tirols dazu, und zwar zunächst das Stanze... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte vertreibt Kosmetikartikel über sog. "Yves R*** Schönheitsfachgeschäfte" (Franchisenehmer). Die Klägerin war Franchisenehmerin der Beklagten; über die Wirksamkeit der Auflösungserklärung der Beklagten betreffend diese Geschäftsbeziehung der Parteien besteht Streit. Die Klägerin vertreibt ungeachtet dieser Auflösungserklärung in ihrem Geschäft in Wien 10 weiterhin die Produkte der Beklagten. Mit einem Rundschreiben vom 14.3.1989 kündigte die Beklagte ihren F... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei hat wider ihren Gegner die Klage auf Einwilligung in ein Gesuch um Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung von Liegenschaften erhoben, die nach dem am 15. Dezember 1987 geschlossenen Übergabsvertrag auf den Todesfall der gefährdeten Partei zukommen sollten. Der Gegner habe seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt und sich geweigert, das vorbereitete Gesuch um Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung zu unterferti... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Antrag der gefährdeten Partei auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der der Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden nur Gegnerin) die Einziehung der Bankgarantie der Wr.Neustädter Sparkasse (im folgenden nur Sparkasse) über DM 1,040.000 und der Sparkasse die Auszahlung des Garantiebetrages untersagt werde, im wesentlichen statt. Das Rekursgericht bestätigte die erstgerichtliche Entscheidung im Ausspruch über das Zahlungsverbot. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Handelsgericht Wien erließ am 25.11.1987 auf Antrag des damaligen Klägers (nunmehr: Beklagter) gegen die damalige Beklagte (nunmehr: Klägerin) folgende einstweilige Verfügung: "Zur Sicherung des Anspruches der Klägerin wird der Beklagten für die Dauer dieses Rechtsstreites verboten im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit Bekleidungswaren, insbesondere Unterwäsche, 1./ nachstehende Behauptungen aufzustellen, sofern diese nicht erweislich wahr sind: 'D*** ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Die Behauptungslast für das Vorliegen konkreter Umstände, die die Voraussetzungen des § 381 Z 2 EO begründen, liegt ausschließlich bei der gefährdeten Partei. Entscheidungstexte 2 Ob 576/89 Entscheidungstext OGH 30.08.1989 2 Ob 576/89 1 Ob 554/90 Entscheidungstext OGH 12.09.1990 1 Ob 554/90 Veröff: ec... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten veräußerten im Jahr 1983 aus ihrer Liegenschaft EZ 392 KG Steyregg das Grundstück 608/5 an die Kläger und räumten diesen die Servitut des Geh- und Fahrtrechts über einen auf dem ihnen selbst verbliebenen Grundstück 608/2 befindlichen Weg ein. Seit dem Frühjahr 1988 ist nur noch das Gehen, nicht aber das Befahren des Servitutswegs in seiner gesamten Länge möglich, weil dieser wegen eines Baugebrechens (Erdrutschungen, Instabilität einer Stützmauer) zunächs... mehr lesen...