Norm
ABGB §440Rechtssatz
Beim Doppelverkauf einer Liegenschaft können von den gefährdeten Ersterwerbern Unterlassungsansprüche abgeleitet und zur Abwehr eines drohenden Angriffs gewährt werden, die den Schutz der von den Antragsgegnern voraussichtlich herauszugebenden Liegenschaft und dort befindlicher Fahrnisse der gefährdeten Parteien gegen rechtswidrige Veränderung ihrer Substanz oder gegen Beschädigung durch die als schlechtgläubige Zweiterwerber anzusehenden Antragsgegner bezwecken. Ein Verschulden des Angreifers ist schon deshalb nicht erforderlich, weil mit dem Unterlassungsanspruch nicht Schadenersatz, sondern die Motivierung zu rechtmäßigem Handeln (Unterlassen) erreicht werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0004894Dokumentnummer
JJR_19911018_OGH0002_0080OB00612_9100000_001