Norm: EO §381 Z2 DEO §382 Z5 II5HGB §109HGB §110HGB §114HGB §117HGB §122
Rechtssatz: Bei geänderten Verhältnissen, insbesondere bei schlechtem Geschäftsgang, kann die einem Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag (ausdrücklich oder schlüssig) zuerkannte Geschäftsführervergütung durch gerichtliche Entscheidung herabgesetzt werden. Der Anspruch, die Entnahme von Geschäftsführerbezügen (über ein bestimmtes Ausmaß hinaus) bis zu dieser Entscheidung ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist der eheliche Sohn des am 17. Dezember 1979 verstorbenen Rechtsanwaltes Dr. Ekkehard S*****. Das Verlassenschaftsverfahren ist beim Bezirksgericht Innsbruck anhängig (3 A 378/80). Die Witwe des Verstorbenen, hat auf Grund des erblasserischen Testamentes die Erbserklärung abgegeben. Das vom Kläger erhobene Klagebegehren, auf Grund des Gesetzes stünde ihm das Erbrecht zum Nachlass seines Vaters zu, wurde rechtskräftig abgewiesen. Der Kläger begehrte mit der v... mehr lesen...
Norm: EO §381 BEO §381 D
Rechtssatz: Die Verwirklichung des Anspruches auf Zuhaltung eines Realteilungsvertrages wird nicht dadurch gefährdet, daß der Gegner diesen Anspruch bestreitet und ankündigt, er werde eine Zivilteilungsklage einbringen. Auch droht hiedurch keine Gewalt oder unwiederbringlicher Schaden. Entscheidungstexte 7 Ob 783/82 Entscheidungstext OGH 23.11.1982 7 Ob 7... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z1 D
Rechtssatz: Um von einer die Durchsetzung des - Anteile an einem Unternehmen betreffenden - Herausgabeanspruches gefährdenden Zustandveränderung im Sinne der Z 1 des § 381 EO sprechen zu können, muß eine schlechte, das Unternehmen als Gesamtsache in seinem Bestand erheblich beeinträchtigende Geschäftsführung, also eine Verschlechterung des Unternehmens selbst zu befürchten sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z1 D
Rechtssatz: Um von einer die Durchsetzung des - Anteile an einem Unternehmen betreffenden - Herausgabeanspruches gefährdenden Zustandveränderung im Sinne der Z 1 des § 381 EO sprechen zu können, muß eine schlechte, das Unternehmen als Gesamtsache in seinem Bestand erheblich beeinträchtigende Geschäftsführung, also eine Verschlechterung des Unternehmens selbst zu befürchten sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Die Voraussetzungen des § 381 Z 2 EO sind dann, wenn auf Grund eines bloß bescheinigten Sachverhaltes der Prozesserfolg vorweggenommen werden soll, streng auszulegen. Entscheidungstexte 5 Ob 37/82 Entscheidungstext OGH 14.09.1982 5 Ob 37/82 Veröff: MietSlg 34864 5 Ob 746/82 Entscheidungstext OGH 09.11.198... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Die Voraussetzungen des § 381 Z 2 EO sind dann, wenn auf Grund eines bloß bescheinigten Sachverhaltes der Prozesserfolg vorweggenommen werden soll, streng auszulegen. Entscheidungstexte 5 Ob 37/82 Entscheidungstext OGH 14.09.1982 5 Ob 37/82 Veröff: MietSlg 34864 5 Ob 746/82 Entscheidungstext OGH 09.11.198... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2
Rechtssatz: Gefahr eines unwiederbringlichen Schadens, wenn dem aus der Wohnung verdrängten Mieter wegen Fehlens der zur Beschaffung eines vorübergehenden Ersatzes erforderlichen Mittel echte Obdachlosigkeit und damit gesundheitlicher Schaden drohen. Entscheidungstexte 7 Ob 709/82 Entscheidungstext OGH 09.09.1982 7 Ob 709/82 ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2
Rechtssatz: Gefahr eines unwiederbringlichen Schadens, wenn dem aus der Wohnung verdrängten Mieter wegen Fehlens der zur Beschaffung eines vorübergehenden Ersatzes erforderlichen Mittel echte Obdachlosigkeit und damit gesundheitlicher Schaden drohen. Entscheidungstexte 7 Ob 709/82 Entscheidungstext OGH 09.09.1982 7 Ob 709/82 ... mehr lesen...
Die Streitteile sind Komplementäre der T-KG. Sie sind hinsichtlich Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis gleichberechtigt. Eine Verpflichtung der Streitteile, über die unbedingt erforderliche Tätigkeit hinaus im Geschäft aktiv mitzuarbeiten, besteht nicht. Mit der am 15. 9. 1981 beim Erstgericht eingelangten Klage stellt der Klager das auf die Treuepflicht des Beklagten aus dem Gesellschaftsvertrag und auf § 1330 Abs. 2 ABGB gegrundete Begehren, der Beklagte sei schuldig, die V... mehr lesen...
Die Streitteile sind Komplementäre der T-KG. Sie sind hinsichtlich Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis gleichberechtigt. Eine Verpflichtung der Streitteile, über die unbedingt erforderliche Tätigkeit hinaus im Geschäft aktiv mitzuarbeiten, besteht nicht. Mit der am 15. 9. 1981 beim Erstgericht eingelangten Klage stellt der Klager das auf die Treuepflicht des Beklagten aus dem Gesellschaftsvertrag und auf § 1330 Abs. 2 ABGB gegrundete Begehren, der Beklagte sei schuldig, die V... mehr lesen...
Die beiden widerklagenden und gefährdeten Parteien Johann S und Margarete E und die Widerbeklagte und Gegnerin der gefährdeten Parteien Wilhelmine N sind Geschwister und Gesellschafter sowohl der offenen Handelsgesellschaft M mit dem Sitze in St. Pölten als auch der offenen Handelsgesellschaft R mit dem Sitze in Wien. Sie sind an beiden Gesellschaften jeweils zu einem Drittel beteiligt. Hinsichtlich der Gesellschaft in St. Pölten (im folgenden kurz OHG St. Pölten genannt) erfolgt nach... mehr lesen...
Norm: EO §381 AHGB §140
Rechtssatz: Untersagung bloß einzelner bestimmter, unter Berufung auf die Geschäftsführungsbefugnis abgegebener, Erklärungen durch EV. Entscheidungstexte 2 Ob 537/81 Entscheidungstext OGH 09.02.1982 2 Ob 537/81 RZ 1982/43,165 = SZ 55/8 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0004987 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 15. 5. 1981 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger, den Beklagten zur Unterfertigung eines inhaltlich bestimmt angeführten, verbücherungsfähigen Kaufvertrages in beglaubigter Form schuldig zu erkennen. Der Beklagte habe als grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** den bereits übergebenen Dachboden des Hauses I*****, mit der Einwilligung zur
Begründung: von Wohnungseigentum an den Kläger verkauft (schriftliches Anbot des Bekl... mehr lesen...
Die nun vom klagenden Masseverwalter repräsentierte Gemeinschuldnerin prot. Firma S war als Subunternehmerin der beklagten Partei beim Bau eines neuen Flughafens in A tätig und hat der beklagten Partei zur Sicherstellung für erhaltene Anzahlungen, Erfüllung des Bauauftrages und Deckungsrücklässe mehrere Bankgarantien der G-Bank AG beschafft, die von der beklagten Partei unmittelbar vor dem Ablauf am 30. Juni 1981 abgerufen wurden. Der Kläger behauptet, die Gemeinschuldnerin sei nach M... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a BEO §378 BEO §381 BEO §381 DEO §382 II5EO §382 II7EO §389 Abs1 IEO §389 Abs1 IIICEO §389 Abs1 IIIDEO §389 Abs1 VAEO §389 Abs1 VE
Rechtssatz: Der Anspruch des Garantieauftraggebers gegen den Begünstigten auf Widerruf des Abrufes einer Bankgarantie kann durch Einstweilige Verfügung (Zahlungsverbot an den Garanten) nur unter der Voraussetzung gesichert werden, daß der Nichteintritt des Garantiefalls liquide und eindeutig nachgewie... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: EV des Darlehensnehmers gegen den Bürgern, mit der ihm die Aufkündigung des Darlehens verboten wird, wenn die Gefahr besteht, daß der Kreditgeber die - wenngleich unzulässige - Aufkündigung durch den Bürgen als wirksam annehmen und ihm nach der Einlösung der Schuld die Blankowechsel herausgeben wird, welche der Bürge treuwidrig zu begeben beabsichtigt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: EV des Darlehensnehmers gegen den Bürgern, mit der ihm die Aufkündigung des Darlehens verboten wird, wenn die Gefahr besteht, daß der Kreditgeber die - wenngleich unzulässige - Aufkündigung durch den Bürgen als wirksam annehmen und ihm nach der Einlösung der Schuld die Blankowechsel herausgeben wird, welche der Bürge treuwidrig zu begeben beabsichtigt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z1 B
Rechtssatz: Von einer erheblichen Erschwerung der Verwirklichung des Anspruches auf Abtragung über die Grundgrenze reichender Teile eines Bauwerks kann keine Rede sein, wenn die Gegner der gefährdeten Parteien den Bau durch Anbringen der Inneninstallationen fortsetzen, diese aber, wenn überhaupt, durch die Abtragung nur in unbedeutenden Ausmaß betroffen sein können, weil die behauptete Überschreitung der Grenze geringfügig is... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z1 B
Rechtssatz: Von einer erheblichen Erschwerung der Verwirklichung des Anspruches auf Abtragung über die Grundgrenze reichender Teile eines Bauwerks kann keine Rede sein, wenn die Gegner der gefährdeten Parteien den Bau durch Anbringen der Inneninstallationen fortsetzen, diese aber, wenn überhaupt, durch die Abtragung nur in unbedeutenden Ausmaß betroffen sein können, weil die behauptete Überschreitung der Grenze geringfügig is... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Verurteilung ihres Ehemannes, alles in seinen Kräften Stehende zu unternehmen, damit (seine Freundin) Johanna H das "eheliche Wohnhaus" in U sofort verläßt und nicht wieder betritt, und alles zu unterlassen, was das Betreten und Bewohnen des Hauses durch Johanna H ermöglichen könnte, insbesondere diese in das eheliche Wohnhaus mitzunehmen und ihr den Zutritt oder Aufenthalt in dem Haus zu gestatten. Das Begehren wurde damit begrundet, daß der Beklagte, der mit... mehr lesen...
Die Streitteile sind verheiratet. Der Kläger begehrt die Fällung des Urteiles, die Beklagte sei schuldig, ihm einen sperrbaren Schlüssel für die Eingangstür der näher beschriebenen Ehewohnung in Linz A-Straße zu übergeben. Er brachte vor, er habe am 1. August 1980 feststellen müssen, daß an der Ehewohnung von der Beklagten ein anderes Schloß angebracht worden sei. Es sei ihm nicht möglich gewesen, die für eine Urlaubsreise notwendigen Kleidungsstücke aus der Ehewohnung zu holen. Bedin... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BIEO §381 B
Rechtssatz: Für EV wegen Verstoßes nach § 1330 Abs 2 ABGB ist eine konkrete Gefahrbescheinigung notwendig. Entscheidungstexte 4 Ob 387/80 Entscheidungstext OGH 16.12.1980 4 Ob 387/80 4 Ob 132/93 Entscheidungstext OGH 21.09.1993 4 Ob 132/93 Vgl aber; Beisatz: Ein wegen einer Ehrverletzun... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z1 A
Rechtssatz: Ein Unterlassungsanspruch kann durch das Gebot gleichartiger vorläufiger Unterlassung gem § 381 Z 1 EO gesichert werden. Entscheidungstexte 7 Ob 619/80 Entscheidungstext OGH 26.06.1980 7 Ob 619/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0004893 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z1 A
Rechtssatz: Ein Unterlassungsanspruch kann durch das Gebot gleichartiger vorläufiger Unterlassung gem § 381 Z 1 EO gesichert werden. Entscheidungstexte 7 Ob 619/80 Entscheidungstext OGH 26.06.1980 7 Ob 619/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0004893 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: EO §381 DEO §382 Z6 II6
Rechtssatz: Wenn auch nach § 381 EO die Gefährdung durch dritte Personen einen Grund für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung bilden kann, so genügt doch nicht der Umstand, daß der Gegner der gefährdeten Partei von Exekutionen verfolgt wird, denn durch die einstweilige Verfügung soll nicht die Rechtsverfolgung anderer Gläubiger behindert oder der gefährdeten Partei ein Rang vor anderen Gläubigern gesichert w... mehr lesen...
Die gefährdete Partei, eine GesmbH, beantragte zur Sicherung eines auf §§ 2, 3 AnfO gestützten Anspruches auf Duldung der Zwangsvollstreckung in eine Liegenschaft der nach den Antragsbehauptungen in A wohnhaften Antragsgegnerin zur Hereinbringung einer Forderung gegen R, den Ehemann der Antragsgegnerin, dieser im Sinne des § 382 Z. 6 EO die Veräußerung und Belastung der Liegenschaft zu verbieten. Sie behauptete, daß ihr der Gatte der Antragsgegnerin (der einer der Geschäftsführer der ... mehr lesen...
Norm: AnfO §13AnfO §14EO §379 AEO §379 BEO §381 A
Rechtssatz: Wenn durch die anfechtbare Rechtshandlung dem Schuldner ein Geldbetrag entzogen wurde, kann der Anfechtungsgläubiger vom Anfechtunsgegner selbst Geld beanspruchen. Ein solcher Anspruch ist aber nur unter den Voraussetzungen und mit den Mitteln des § 379 EO einer Sicherung zugänglich. Ob ein Anfechtungsanspruch nach §§ 379 ff EO oder nach §§ 381 ff EO sicherbar ist, hängt immer von se... mehr lesen...
Norm: EO §379 AEO §381 AZPO §226 V
Rechtssatz: Umstände, die bei der Sicherung eines Eventualbegehrens in materieller und formeller Hinsicht zu erwägen sind. Entscheidungstexte 6 Ob 543/80 Entscheidungstext OGH 03.03.1980 6 Ob 543/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0005219 Dokumentnu... mehr lesen...
Vor etwa 20 Jahren schlossen sich Bewohner des Ortsteiles A der Gemeinde S zum Zwecke der Eigenversorgung dieses Ortsteiles mit Wasser zusammen. Es sollten Quellen - allenfalls durch Ankauf - erschlossen und die Versorgung durch Errichtung entsprechender Anlagen sichergestellt werden. Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein als zuständige Wasserrechtsbehörde anerkannte bisher diese Zweckgemeinschaft, die den Namen "Wasserinteressentschaft A" führt, nicht als Wassergenossenschaft im Sinne ... mehr lesen...