RS OGH 1991/6/18 4Ob526/91

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Veröffentlicht am 18.06.1991
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Norm

EO §381 A
EO §381 Z1 B
EO §381 Z2 D

Rechtssatz

Die Mitnahme bestimmter Teile des ehelichen Gebrauchsvermögens rechtfertigt weder die Befürchtung, daß die gerichtliche Verfolgung oder Verwirklichung eines allfälligen künftigen Aufteilungsanspruches vereitelt oder erheblich erschwert werden könnte, noch daß Gewalt oder ein unwiederbringlicher Schaden drohe.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0004912

Dokumentnummer

JJR_19910618_OGH0002_0040OB00526_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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