Norm
EO §378 ARechtssatz
Ist aus der Formulierung des Sicherungsantrages nicht deutlich erkennbar, daß die Sicherung eines Anspruches außerhalb des schon abhängigen Rechtsstreites angestrebt wird, liegt ein während des Rechtsstreites erhobener Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Klagebegehrens vor, der im Sinne der bisherigen Rechtsprechung abzuweisen ist, wenn er den Rahmen des Klagebegehrens überschreitet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0004886Zuletzt aktualisiert am
30.10.2009