Norm
EO §381 Z2 ARechtssatz
Die mit Zustimmungsklage belangten übrigen Gesellschafter sind auch im Sicherungsverfahren Gegner der gefährdeten Partei, weil es sich auch bei einer bloß vorläufigen Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsmacht um einen Akt der Gestaltung gesellschaftlicher Rechtsverhältnisse handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0004952Dokumentnummer
JJR_19910711_OGH0002_0070OB00559_9100000_001