Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Wiederholungsgefahr begründet für sich allein noch keine Gefährdung im Sinne des § 381 Z 2 EO. Entscheidungstexte 6 Ob 772/79 Entscheidungstext OGH 05.12.1979 6 Ob 772/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0005337 Dokumentnummer JJR_19791205_OGH0002_... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Wiederholungsgefahr begründet für sich allein noch keine Gefährdung im Sinne des § 381 Z 2 EO. Entscheidungstexte 6 Ob 772/79 Entscheidungstext OGH 05.12.1979 6 Ob 772/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0005337 Dokumentnummer JJR_19791205_OGH0002_... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z1 B
Rechtssatz: Die mit der ordnungsgemäßen Benützung einer Sache verbundene normale Abnützung ist ebensowenig eine die Verwirklichung des Herausgabeanspruches gefährdende Zustandsveränderung iSd § 381 Z 1 EO wie die abstrakte Möglichkeit einer zufälligen Beschädigung oder Zerstörung; nur eine übermäßige Abnützung - insbesondere durch schonungslosen Gebrauch, mangelhafte Pflege oder dergleichen - oder eine zweckwidrige Verwendung... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z1 B
Rechtssatz: Die mit der ordnungsgemäßen Benützung einer Sache verbundene normale Abnützung ist ebensowenig eine die Verwirklichung des Herausgabeanspruches gefährdende Zustandsveränderung iSd § 381 Z 1 EO wie die abstrakte Möglichkeit einer zufälligen Beschädigung oder Zerstörung; nur eine übermäßige Abnützung - insbesondere durch schonungslosen Gebrauch, mangelhafte Pflege oder dergleichen - oder eine zweckwidrige Verwendung... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §381 A
Rechtssatz: Im Verfahren zur Erlassung einer beantragten einstweiligen Verfügung ist nicht eigens zu untersuchen, ob die angestrebte Anspruchssicherung auch tatsächlich erreicht werden wird. Entscheidungstexte 6 Ob 773/78 Entscheidungstext OGH 14.12.1978 6 Ob 773/78 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Der Kläger als gefährdete Partei (im folgenden kurz: Kläger) hat mit seiner Klage auf Ausschluß des Beklagten aus der "... Gesellschaft ... Dr. St. und Dr. M" den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verbunden, womit dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz: Beklagten) die Gesamtvertretungsmacht und Gesamtgeschäftsführungsbefugnis bei dieser Gesellschaft entzogen und dem Kläger die alleinige Vertretungsmacht und Geschäftsführungsbefugnis übertra... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 DHGB §140HGB §142
Rechtssatz: Untätigkeit des einen Gesellschafter als Gefahr eines dem verbleibenden Gesellschafters drohenden unwiederbringlichen Schadens. Entscheidungstexte 7 Ob 702/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 7 Ob 702/78 SZ 51/145 7 Ob 614/79 Entscheidungstext OGH 17.05.1979 7 Ob 614/79 A... mehr lesen...
Der Kläger als gefährdete Partei (im folgenden kurz: Kläger) hat mit seiner Klage auf Ausschluß des Beklagten aus der "... Gesellschaft ... Dr. St. und Dr. M" den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verbunden, womit dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz: Beklagten) die Gesamtvertretungsmacht und Gesamtgeschäftsführungsbefugnis bei dieser Gesellschaft entzogen und dem Kläger die alleinige Vertretungsmacht und Geschäftsführungsbefugnis übertra... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 DHGB §140HGB §142
Rechtssatz: Untätigkeit des einen Gesellschafter als Gefahr eines dem verbleibenden Gesellschafters drohenden unwiederbringlichen Schadens. Entscheidungstexte 7 Ob 702/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 7 Ob 702/78 SZ 51/145 7 Ob 614/79 Entscheidungstext OGH 17.05.1979 7 Ob 614/79 A... mehr lesen...
Die Kläger sind - neben anderen Personen - Miteigentümer (Wohnungseigentümer) der Liegenschaft mit den Häusern X-Straße 34 und 36. In ihrer am 25. Mai 1976 beim Erstgericht eingebrachten Klage behaupten sie, die Beklagte habe im November 1973 und Herbst 1974 als Eigentürmerin der Nachbarliegenschaft mit den Häusern 25, 27, 29 und 31 sowie als Verwalterin der Liegenschaft der Kläger eigenmächtig einen der beiden im Hause X-Straße 36 befindlichen Heizkessel gegen einen leistungsfähigere... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §381 A
Rechtssatz: Die Klägerin kann nicht mit einer einstweiligen Verfügung die Herstellung eines Zustandes verlangen, den sie noch vor ihrem Antrag durch eigenes Handeln herbeigeführt hat, denn das Institut der einstweiligen Verfügung kann nicht dazu dienen, allenfalls eigenmächtige Handlungen im nachhinein zu sanktionieren. Entscheidungstexte 6 Ob 569/78 Entscheidu... mehr lesen...
Die klagende Partei ist eine Kommanditgesellschaft mit zwei Gesellschaftern, und zwar der Komplementärin Brigitta E und dem Beklagten als Kommanditisten. Brigitta E und der Beklagte leben in aufrechter Ehe, jedoch ist ein Scheidungsprozeß anhängig. Brigitta E hat beim Landes- als Handelsgericht Linz gegen den Beklagten die Übernahme des klägerischen Unternehmens gemäß § 142 HGB klageweise geltend gemacht. Zur Geschäftsführung der klagenden Partei sind laut Zusatzgesellschaftsvertrag... mehr lesen...
Die Streitteile sind Gesellschafter der E-KG. Dieses Unternehmen stammt aus dem Familienbesitz der Klägerin, die nunmehr einzige Komplementärin der Kommanditgesellschaft ist. Der Beklagte wurde mit Zusatzgesellschaftsvertrag vom 23. Jänner 1973 an dieser Kommanditgesellschaft als Kommanditist beteiligt. Die anderen Gesellschafter sind ausgeschieden. An Gewinn und Verlust des Unternehmens ist der Beklagte mit 20% beteiligt. Die Klägerin ist alleinvertretungsbefugt; dies ist auch im Han... mehr lesen...
Die klagende Partei ist eine Kommanditgesellschaft mit zwei Gesellschaftern, und zwar der Komplementärin Brigitta E und dem Beklagten als Kommanditisten. Brigitta E und der Beklagte leben in aufrechter Ehe, jedoch ist ein Scheidungsprozeß anhängig. Brigitta E hat beim Landes- als Handelsgericht Linz gegen den Beklagten die Übernahme des klägerischen Unternehmens gemäß § 142 HGB klageweise geltend gemacht. Zur Geschäftsführung der klagenden Partei sind laut Zusatzgesellschaftsvertrag... mehr lesen...
Norm: EO §381 AEO §381 BEO §382 Z5 II5HGB §142
Rechtssatz: Der Anspruch auf Übernahme des Geschäftes gem § 142 HGB kann duch EV gesichert werden (an Kommanditisten gerichtetes Verbot des Zutritts zu den Geschäftsräumen). Entscheidungstexte 4 Ob 502/78 Entscheidungstext OGH 21.02.1978 4 Ob 502/78 GesRZ 1978,170 = SZ 51/20 Europea... mehr lesen...
Norm: EO §381 AEO §382 Z5 II5HGB §161HGB §166
Rechtssatz: Zulässigkeit einer an den Kommanditisten gerichteten EV, die Geschäftsräume zu betreten. Entscheidungstexte 4 Ob 502/78 Entscheidungstext OGH 21.02.1978 4 Ob 502/78 GesRZ 1978,170 = SZ 51/20 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0005037 ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Verunsicherung der Dienstnehmer und Störung des Arbeitsklimas einer Gesellschaft infolge unklarer Vertretungs- und Weisungsbefugnisse eines Gesellschafters als Gefahr eines unwiederbringlichen Schadens, der sich durch Geldersatz nicht völlig ausgleichen läßt. Entscheidungstexte 4 Ob 503/78 Entscheidungstext OGH 21.02.1978 4 Ob 503/78 SZ 51/21 ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Verunsicherung der Dienstnehmer und Störung des Arbeitsklimas einer Gesellschaft infolge unklarer Vertretungs- und Weisungsbefugnisse eines Gesellschafters als Gefahr eines unwiederbringlichen Schadens, der sich durch Geldersatz nicht völlig ausgleichen läßt. Entscheidungstexte 4 Ob 503/78 Entscheidungstext OGH 21.02.1978 4 Ob 503/78 SZ 51/21 ... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §381 AZPO §458
Rechtssatz: Auf den Vollzug der gemäß § 458 ZPO im Besitzstörungsverfahren ergangenen einstweiligen Vorkehrungen sind die Bestimmungen der Exekutionsordnung über den Vollzug einstweiliger Verfügungen anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 106/77 Entscheidungstext OGH 15.11.1977 3 Ob 106/77 SZ 50/145 3 Ob ... mehr lesen...
In dem beim Erstgericht zwischen den Parteien anhängigen Besitzstörungsverfahren 3 C 237/77 wurde der nunmehrigen Verpflichteten am 8. April 1977 mit einstweiliger Vorkehrung aufgetragen, drei Tausendschilling-Stücke in Gold dem nunmehrigen betreibenden Gläubiger sofort auszufolgen. Das Erstgericht (als angerufenes Titel- und Exekutionsgericht) wies den Antrag des betreibenden Gläubigers, ihm zur Hereinbringung der Herausgabe dieser Sachen die Exekution nach § 346 EO zu bewilligen, ... mehr lesen...
Norm: EO §381 D
Rechtssatz: Ein Schaden ist dann unwiederbringlich, wenn ein Nachteil an Vermögen, Rechten oder Personen eingetreten und wenn die Zurückversetzung in den vorigen Zustand nicht tunlich ist und Schadenersatz entweder nicht geleistet werden kann (Zahlungsunfähigkeit des Beschädigers) oder die Leistung des Geldersatzes dem angerichteten Schaden nicht völlig adäquat ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §381 AUWG §24ZPO §577ZPO §594
Rechtssatz: Die Erlassung einstweiliger Verfügungen zur Sicherung von Ansprüchen, über die ein Schiedsgericht zu entscheiden hat, ist zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 350/77 Entscheidungstext OGH 07.06.1977 4 Ob 350/77 SZ 50/83 6 Ob 2148/96t Entscheidungstext OGH 12.09.1996 6 Ob 2148... mehr lesen...
Die gefährdete Partei beantragte vor Einbringung einer Klage zur Sicherung ihres behaupteten Anspruches auf Rückkauf des Fertigwarenlagers aller jener Erzeugnisse, auf die sich die V-Schutzmarken beziehen, den Antragsgegnern mit einstweiliger Verfügung die gerichtliche Hinterlegung der in ihrer Gewahrsame befindlichen, die erwähnte Schutzmarke aufweisenden Erzeugnisse aufzutragen; für den Fall, daß sich die gerichtliche Hinterlegung nicht eignen sollte, beantragte sie die Verwahrung d... mehr lesen...
Mit ihrer am 13. Dezember 1976 eingebrachten Klage begehrten die vier klagenden Parteien (J O Gesellschaft m. b. H. und drei ihrer Gesellschafter), den Beklagten J O schuldig zu erkennen, jede Geschäftsführertätigkeit für die J O Gesellschaft m. b. H. zu unterlassen; sie stellten das Eventualbegehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, jede Alleinvertretung der J O Gesellschaft m. b. H. ohne Mitwirkung eines weiteren Geschäftsführers zu unterlassen. Die klagenden Parteien beantragt... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 DGmbHG §18
Rechtssatz: In der Fortsetzung der Geschäftsführertätigkeit durch einen Unbefugten liegt eine Bedrohung mit unwiederbringlichem Nachteil für die Gesellschaft, die seine Rechtshandlungen gegen sich gelten lassen muss, solange die Löschung des Geschäftsführers im Handelsregister nicht durchgeführt ist. Entscheidungstexte 6 Ob 575/77 Entscheidungstext OGH 3... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 DGmbHG §18
Rechtssatz: In der Fortsetzung der Geschäftsführertätigkeit durch einen Unbefugten liegt eine Bedrohung mit unwiederbringlichem Nachteil für die Gesellschaft, die seine Rechtshandlungen gegen sich gelten lassen muss, solange die Löschung des Geschäftsführers im Handelsregister nicht durchgeführt ist. Entscheidungstexte 6 Ob 575/77 Entscheidungstext OGH 3... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 B
Rechtssatz: In der Fortsetzung der Geschäftsführertätigkeit durch einen Unbefugten (Abberufung), liegt eine Bedrohung mit unwiederbringlichem Nachteil für die Gesellschaft mbH (keine weitere Gefahrbescheinigung). Entscheidungstexte 8 Ob 564/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 8 Ob 564/76 EvBl 1977/192 S 435 5 Ob 572/78 ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 B
Rechtssatz: In der Fortsetzung der Geschäftsführertätigkeit durch einen Unbefugten (Abberufung), liegt eine Bedrohung mit unwiederbringlichem Nachteil für die Gesellschaft mbH (keine weitere Gefahrbescheinigung). Entscheidungstexte 8 Ob 564/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 8 Ob 564/76 EvBl 1977/192 S 435 5 Ob 572/78 ... mehr lesen...
Notburga S (die Gegnerin der gefährdeten Partei) ist bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft (geschlossener Hof) EZ 30 KG T. Mit dem am 20. April 1961 vor dem öffentlichen Notar Dr. Hieronymus S in Innsbruck errichteten Notariatsakt hat die Genannte diese Liegenschaft dem Antragsteller Romed G (der gefährdeten Partei) samt dem landwirtschaftlichen Zugehör schenkungsweise für den Todesfall versprochen; der Antragsteller hat dieses Schenkungsversprechen angenommen. Die Antragsgegnerin... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D3EO §381 BEO §382 Z6 II6
Rechtssatz: Hat der Antragsteller bereits in einem Erkenntnisverfahren einen Exekutionstitel auf Unterlassung der Veräußerung der Liegenschaft erwirkt, bildete den Rechtsgrund dieses Unterlassungsanspruches aber ein Vertrag, sodaß die Verbücherung eines Veräußerungsverbotes mangels Vorliegens der im § 364 c ABGB aufgestellten Voraussetzungen nicht möglich ist, so kann der Antragsteller seinem obligator... mehr lesen...