Norm: EO §379 Abs2 CEO §389 IEO §389 IIIDEO §389 VI
Rechtssatz: Gefährdung der Durchsetzbarkeit einer rechtskräftig zugesprochenen Unterhaltsforderung, die vom Verpflichteten niemals bezahlt wurde und zu deren Einbringung jeweils auf die Erträgnisse einer dem Verpflichteten gehörigen Liegenschaft Exekution geführt werden mußte, wenn der Verpflichtete diese Liegenschaft nunmehr veräußert. Drittverbot bezüglich des bei einer Sparkasse erliegenden... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Die Ansicht, § 379 Abs 2 Z 2 EO habe nur mit der Einschränkung Geltung, daß der gefährdeten Partei im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war, daß ihr Gegner im Ausland wohnt, findet im Gesetz keine Stütze. Entscheidungstexte 7 Ob 438/56 Entscheidungstext OGH 03.10.1956 7 Ob 438/56 Euro... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Die Ansicht, § 379 Abs 2 Z 2 EO habe nur mit der Einschränkung Geltung, daß der gefährdeten Partei im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war, daß ihr Gegner im Ausland wohnt, findet im Gesetz keine Stütze. Entscheidungstexte 7 Ob 438/56 Entscheidungstext OGH 03.10.1956 7 Ob 438/56 Euro... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Weder eine ungünstige Vermögenslage der Antragsgegnerin noch eine erwiesene Verkaufsabsicht genügen für sich allein, um die vom Gesetz geforderte subjektive Gefährdung im Sinne des § 379 Abs 2 Z 1 EO als gegeben anzunehmen. Entscheidungstexte 7 Ob 355/56 Entscheidungstext OGH 11.07.1956 7 Ob 355/56 8 Ob 155/6... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Weder eine ungünstige Vermögenslage der Antragsgegnerin noch eine erwiesene Verkaufsabsicht genügen für sich allein, um die vom Gesetz geforderte subjektive Gefährdung im Sinne des § 379 Abs 2 Z 1 EO als gegeben anzunehmen. Entscheidungstexte 7 Ob 355/56 Entscheidungstext OGH 11.07.1956 7 Ob 355/56 8 Ob 155/6... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 DEO §381 Z1 C
Rechtssatz: Der Umstand, daß das Urteil im Ausland vollstreckt werden müßte, ermöglicht auch die Sicherung von Ansprüchen zwischen im Ausland lebenden Ausländern durch einstweilige Verfügung. Der Umstand, daß die Kläger nur Anspruch auf den halben Nachlaß erheben, steht der Anordnung der Verwaltung des ganzen Unternehmens nicht entgegen, da Besitz und Verwaltung einer gemeinschaftlichen Sache nach § 833 ABGB ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 DEO §381 Z1 C
Rechtssatz: Der Umstand, daß das Urteil im Ausland vollstreckt werden müßte, ermöglicht auch die Sicherung von Ansprüchen zwischen im Ausland lebenden Ausländern durch einstweilige Verfügung. Der Umstand, daß die Kläger nur Anspruch auf den halben Nachlaß erheben, steht der Anordnung der Verwaltung des ganzen Unternehmens nicht entgegen, da Besitz und Verwaltung einer gemeinschaftlichen Sache nach § 833 ABGB ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Zum Begriff der subjektiven Gefährdung im Sinne des § 379 Abs 2 Z 1 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 92/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 3 Ob 92/56 7 Ob 50/67 Entscheidungstext OGH 29.03.1967 7 Ob 50/67 Beisatz: Zahlungsunfähigkeit des Gegners der gefährdeten Partei, ungünstige Vermögenslage, anhängig... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Zum Begriff der subjektiven Gefährdung im Sinne des § 379 Abs 2 Z 1 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 92/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 3 Ob 92/56 7 Ob 50/67 Entscheidungstext OGH 29.03.1967 7 Ob 50/67 Beisatz: Zahlungsunfähigkeit des Gegners der gefährdeten Partei, ungünstige Vermögenslage, anhängig... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Ein bloß vorübergehender Aufenthalt im Ausland begründet noch nicht die Gefahr, daß das Urteil im Ausland vollstreckt werden müßte. Entscheidungstexte 3 Ob 98/56 Entscheidungstext OGH 22.02.1956 3 Ob 98/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0005434 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Ein bloß vorübergehender Aufenthalt im Ausland begründet noch nicht die Gefahr, daß das Urteil im Ausland vollstreckt werden müßte. Entscheidungstexte 3 Ob 98/56 Entscheidungstext OGH 22.02.1956 3 Ob 98/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0005434 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 CEO §381 BEO §382 Abs1 Z8 litc IVDEO §389 VAEO §389 VBEO §389 VE
Rechtssatz: Eine beabsichtigte Veräußerung ist durch die im Grundbuch bewirkte Anmerkung der Rangordnung hinlänglich bescheinigt. Entscheidungstexte 7 Ob 499/55 Entscheidungstext OGH 23.11.1955 7 Ob 499/55 4 Ob 569/91 Entscheidungstext OGH 17.12.1991... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 CEO §381 BEO §382 Abs1 Z8 litc IVDEO §389 VAEO §389 VBEO §389 VE
Rechtssatz: Eine beabsichtigte Veräußerung ist durch die im Grundbuch bewirkte Anmerkung der Rangordnung hinlänglich bescheinigt. Entscheidungstexte 7 Ob 499/55 Entscheidungstext OGH 23.11.1955 7 Ob 499/55 4 Ob 569/91 Entscheidungstext OGH 17.12.1991... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Die gefährdete Partei hat keine subjektive Gefährdung zu bescheinigen. Sie hat demnach auch nicht glaubhaft zu machen, dass der Gegner die von der einstweiligen Verfügung zu erfassenden Vermögensstücke verbringen werde. Es genügt vielmehr die Tatsache, dass ohne diese Vermögensstücke die Exekution im Ausland geführt werden bzw der Anspruch im Ausland erst durchgesetzt werden müsste (vgl SZ 15/224). ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Die gefährdete Partei hat keine subjektive Gefährdung zu bescheinigen. Sie hat demnach auch nicht glaubhaft zu machen, dass der Gegner die von der einstweiligen Verfügung zu erfassenden Vermögensstücke verbringen werde. Es genügt vielmehr die Tatsache, dass ohne diese Vermögensstücke die Exekution im Ausland geführt werden bzw der Anspruch im Ausland erst durchgesetzt werden müsste (vgl SZ 15/224). ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Der zur Unterhaltsleistung Verpflichtete erklärte, er müsse vorerst ein Darlehen zurückzahlen und für sein außereheliches Kind sorgen. Antrag auf einstweilige Verfügung wurde mangels subjektiver Gefährdung abgewiesen. Die Bezahlung fälliger Raten zur Rückzahlung eines Darlehens läßt sich ebensowenig einer der im § 379 Abs 2 Z 1 EO taxativ angeführten Verfügung unterstellen wie die Aufwendungen zur Erhaltung e... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Der zur Unterhaltsleistung Verpflichtete erklärte, er müsse vorerst ein Darlehen zurückzahlen und für sein außereheliches Kind sorgen. Antrag auf einstweilige Verfügung wurde mangels subjektiver Gefährdung abgewiesen. Die Bezahlung fälliger Raten zur Rückzahlung eines Darlehens läßt sich ebensowenig einer der im § 379 Abs 2 Z 1 EO taxativ angeführten Verfügung unterstellen wie die Aufwendungen zur Erhaltung e... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Die bloße Möglichkeit, daß die Beklagten die aus dem Verkauf der strittigen Liegenschaft einlaufenden und vielleicht auch vor Fälligkeit bezahlten Raten dazu verwenden werden, andere Gläubiger zu bezahlen, die ihnen seinerzeit das Geld zum Ankauf vorgestreckt haben, vermag eine subjektive Gefährdungshandlung nicht zu ersetzen. Entscheidungstexte 1 Ob 448/... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Die bloße Möglichkeit, daß die Beklagten die aus dem Verkauf der strittigen Liegenschaft einlaufenden und vielleicht auch vor Fälligkeit bezahlten Raten dazu verwenden werden, andere Gläubiger zu bezahlen, die ihnen seinerzeit das Geld zum Ankauf vorgestreckt haben, vermag eine subjektive Gefährdungshandlung nicht zu ersetzen. Entscheidungstexte 1 Ob 448/... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Daraus, daß ein sonst Vermögensloser seinen Liegenschaftsbesitz veräußert, kann noch nicht die Wahrscheinlichkeit erschlossen werden, daß er den ganzen Veräußerungserlös "verbraucht", d. h. in Werte umsetzt, die dem Zugriff seiner Gläubiger gar nicht oder erheblich schwerer offenstehen als der veräußerte Liegenschaftsbesitz. Entscheidungstexte Rkv 5/55 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Daraus, daß ein sonst Vermögensloser seinen Liegenschaftsbesitz veräußert, kann noch nicht die Wahrscheinlichkeit erschlossen werden, daß er den ganzen Veräußerungserlös "verbraucht", d. h. in Werte umsetzt, die dem Zugriff seiner Gläubiger gar nicht oder erheblich schwerer offenstehen als der veräußerte Liegenschaftsbesitz. Entscheidungstexte Rkv 5/55 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Die glaubhafte Äußerung des Gegners der gefährdeten Partei, sie werde im Inland das Vermögen veräußern und sich ins Ausland begeben, ist zum Nachweis einer subjektiven Gefährdung ausreichend (vgl gegenteilig 2 Ob 412/53, 3 Ob 299/54). Entscheidungstexte 1 Ob 883/54 Entscheidungstext OGH 24.11.1954 1 Ob 883/54 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Die glaubhafte Äußerung des Gegners der gefährdeten Partei, sie werde im Inland das Vermögen veräußern und sich ins Ausland begeben, ist zum Nachweis einer subjektiven Gefährdung ausreichend (vgl gegenteilig 2 Ob 412/53, 3 Ob 299/54). Entscheidungstexte 1 Ob 883/54 Entscheidungstext OGH 24.11.1954 1 Ob 883/54 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Keine Gefährdung: die Antragsgegner sind ununterbrochen, durch 16 Monate mit dem Pachtzins im Rückstand; das Pachtgut wird von ihnen nicht rationell und nicht mit der nötigen Sachkunde bewirtschaftet; der sichtlich nicht außerhalb des Rahmens normaler Wirtschaftsführung vorgenommene Austausch von Vieh. Entscheidungstexte 3 Ob 705/54 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Keine Gefährdung: die Antragsgegner sind ununterbrochen, durch 16 Monate mit dem Pachtzins im Rückstand; das Pachtgut wird von ihnen nicht rationell und nicht mit der nötigen Sachkunde bewirtschaftet; der sichtlich nicht außerhalb des Rahmens normaler Wirtschaftsführung vorgenommene Austausch von Vieh. Entscheidungstexte 3 Ob 705/54 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Die allfällige Haftung des Übernehmers der Liegenschaft nach § 1409 ABGB kann nicht die Gefährdung des Anspruches der Antragsteller beseitigen, weil sie selbst im Falle einer solchen Haftung zu einer neuen Prozeßführung gegen den Übernehmer genötigt wären, wodurch die Einbringung ihrer Forderung erheblich erschwert würde. Entscheidungstexte 2 Ob 756/54 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Die allfällige Haftung des Übernehmers der Liegenschaft nach § 1409 ABGB kann nicht die Gefährdung des Anspruches der Antragsteller beseitigen, weil sie selbst im Falle einer solchen Haftung zu einer neuen Prozeßführung gegen den Übernehmer genötigt wären, wodurch die Einbringung ihrer Forderung erheblich erschwert würde. Entscheidungstexte 2 Ob 756/54 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Die Tatsache der Veräußerung von Grundbesitz oder sonstiger Vermögensgegenstände allein recht für die Bescheinigung der im § 379 Abs 2 EO geforderten subjektiven, durch das Verhalten des Antragsgegners hervorgerufenen Gefährdung noch nicht aus, wenn nicht zu besorgen ist, daß der Schuldner aus dem Verkaufserlös unberechtigter Weise einige Gläubiger begünstigen oder den Erlös dem Zugriff eines bestimmten Gläub... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Die Tatsache der Veräußerung von Grundbesitz oder sonstiger Vermögensgegenstände allein recht für die Bescheinigung der im § 379 Abs 2 EO geforderten subjektiven, durch das Verhalten des Antragsgegners hervorgerufenen Gefährdung noch nicht aus, wenn nicht zu besorgen ist, daß der Schuldner aus dem Verkaufserlös unberechtigter Weise einige Gläubiger begünstigen oder den Erlös dem Zugriff eines bestimmten Gläub... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Die Veräußerung des Vermögens des Schuldners rechtfertigt nur dann die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, wenn zu besorgen ist, daß aus dem Vermögen des Schuldners unberechtigterweise einige Gläubiger begünstigt werden oder daß der Schuldner beabsichtigte, den Erlös dem Zugriff des Gläubigers zu entziehen. Entscheidungstexte 2 Ob 412/53 Entscheidu... mehr lesen...