RS OGH 1955/7/12 1Ob448/55

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Veröffentlicht am 12.07.1955
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Norm

EO §379 Abs2 Z1 C

Rechtssatz

Die bloße Möglichkeit, daß die Beklagten die aus dem Verkauf der strittigen Liegenschaft einlaufenden und vielleicht auch vor Fälligkeit bezahlten Raten dazu verwenden werden, andere Gläubiger zu bezahlen, die ihnen seinerzeit das Geld zum Ankauf vorgestreckt haben, vermag eine subjektive Gefährdungshandlung nicht zu ersetzen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 448/55
    Entscheidungstext OGH 12.07.1955 1 Ob 448/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0005403

Dokumentnummer

JJR_19550712_OGH0002_0010OB00448_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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