Begründung: Der Vater des Beklagten und Gegners der gefährdeten Parteien Rudolf B sen. verpflichtete sich am 23.1.1984 in einem zu 5 Cg 44/79 des Landesgerichtes Salzburg abgeschlossenen Vergleich den klagenden und gefährdeten Parteien (im folgenden: Kläger) die Grundstücke 516/1 Weide, 516/2 Wald und 517 Wiese der KG Eben im Pongau unter Mitübertragung von Dienstbarkeiten und sonstigen Lasten in der Weise zu übereignen, daß die Grundstücke vom Gutsbestand der EZ 274 KG Eben im Pong... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge Klägerin genannt) begehrte die Verurteilung des Beklagten und Gegners der gefährdeten Partei (in der Folge Beklagter genannt) zur Zahlung eines Betrages von 800.000 S s. A. sowie - zur Sicherung des Klageanspruches - die Erlassung nachstehender einstweiliger Verfügungen: a) Drittverbot hinsichtlich der Forderung des Beklagten auf Bezahlung des restlichen Kaufpreises in der Höhe von 300.000 S betreffend die Liegenschaft EZ ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist der eheliche Sohn des am 17. Dezember 1979 verstorbenen Rechtsanwaltes Dr. Ekkehard S*****. Das Verlassenschaftsverfahren ist beim Bezirksgericht Innsbruck anhängig (3 A 378/80). Die Witwe des Verstorbenen, hat auf Grund des erblasserischen Testamentes die Erbserklärung abgegeben. Das vom Kläger erhobene Klagebegehren, auf Grund des Gesetzes stünde ihm das Erbrecht zum Nachlass seines Vaters zu, wurde rechtskräftig abgewiesen. Der Kläger begehrte mit der v... mehr lesen...
Mit den rechtskräftigen und vollstreckbaren Versäumungsurteilen des Landes- als Handelsgerichtes Linz, je vom 8. 6. 1977, 10 Cg 292/77 und 10 Cg 293/77, wurde der Gegner der gefährdeten Partei verpflichtet, der gefährdeten Partei binnen 14 Tagen die Beträge von 1 318 350.10 S und 1 176 853.91 S, je samt Anhang, zu bezahlen. Exekutive Schritte zur Hereinbringung dieser Forderungen hatten nur teilweise Erfolg. Es haften jedenfalls mehr als 200 000 S aus. Die Pfändung des Arbeitseinkomme... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 C
Rechtssatz: Die Anspruchsvoraussetzung der Gefährdung ist für jeden einzelnen Gegner der gefährdeten Partei, mögen diese auch im Rechtsstreit eine Streitgenossenschaft nach § 11 Z 1 ZPO bilden, grundsätzlich unabhängig vom anderen zu beurteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 567/82 Entscheidungstext OGH 17.03.1982 6 Ob 567/82 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 CEO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Das Gesetz setzt die Notwendigkeit der Vollstreckung im Ausland einer Gefährdung im Sinne des § 379 Abs 2 Z 1 EO gleich. Entscheidungstexte 7 Ob 59/79 Entscheidungstext OGH 20.12.1979 7 Ob 59/79 5 Ob 545/80 Entscheidungstext OGH 18.03.1980 5 Ob 545/80 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 CEO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Das Gesetz setzt die Notwendigkeit der Vollstreckung im Ausland einer Gefährdung im Sinne des § 379 Abs 2 Z 1 EO gleich. Entscheidungstexte 7 Ob 59/79 Entscheidungstext OGH 20.12.1979 7 Ob 59/79 5 Ob 545/80 Entscheidungstext OGH 18.03.1980 5 Ob 545/80 ... mehr lesen...
Norm: EO §370 DEO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Die Voraussetzung der §§ 370, 379 Abs 2 Z 2 EO (Vollstreckung im Ausland) liegt nicht vor, wenn der im Ausland lebende Gegner der gefährdeten Partei im Inlande ausreichendes Vermögen besitzt und kein Grund zur Annahme besteht, dass dieses Vermögen dem Zugriff des Gläubigers entzogen werden könnte. Die Voraussetzung ist nur gegeben, wenn der Gegner der gefährdeten Partei außer dem Vermögensobjekt, auf... mehr lesen...
Norm: EO §370 DEO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Die Voraussetzung der §§ 370, 379 Abs 2 Z 2 EO (Vollstreckung im Ausland) liegt nicht vor, wenn der im Ausland lebende Gegner der gefährdeten Partei im Inlande ausreichendes Vermögen besitzt und kein Grund zur Annahme besteht, dass dieses Vermögen dem Zugriff des Gläubigers entzogen werden könnte. Die Voraussetzung ist nur gegeben, wenn der Gegner der gefährdeten Partei außer dem Vermögensobjekt, auf... mehr lesen...
Die Klägerin und gefährdete Partei (künftig kurz Klägerin genannt) begehrt mit der vorliegenden Klage von der Beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei (künftig kurz Beklagte genannt) die Bezahlung von 379 142.29 DM samt Nebengebühren oder dessen Gegenwert in österreichischen Schilling für auftragsgemäß durchgeführte Warenlieferungen an die Beklagte. Bei beiden Streitteilen handelt es sich um Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. D... mehr lesen...
Die Klägerin und gefährdete Partei (künftig kurz Klägerin genannt) begehrt mit der vorliegenden Klage von der Beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei (künftig kurz Beklagte genannt) die Bezahlung von 379 142.29 DM samt Nebengebühren oder dessen Gegenwert in österreichischen Schilling für auftragsgemäß durchgeführte Warenlieferungen an die Beklagte. Bei beiden Streitteilen handelt es sich um Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. D... mehr lesen...
Die Antragstellerin, eine deutsche OHG begehrt zur Sicherung einer behaupteten Forderung von 219 343 DM samt Anhang wider ihren Gegner, einen türkischen Südfrüchtehändler, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch Drittverbot hinsichtlich 19 inländischer Drittschuldner. Sie macht den Gefährdungstatbestand des § 379 Abs. 2 Z. 2 EO geltend und brachte hiezu - ohne Bescheinigungsmittel anzubieten - vor, ohne die beantragte einstweilige Verfügung müßte das Urteil in der Türkei vol... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Diese Bestimmung gilt nur für inländische Urteile, die im Ausland vollstreckt werden müssten. Entscheidungstexte 8 Ob 508/78 Entscheidungstext OGH 15.02.1978 8 Ob 508/78 SZ 51/17 2 Ob 622/85 Entscheidungstext OGH 08.10.1985 2 Ob 622/85 ... mehr lesen...
Die Antragstellerin, eine deutsche OHG begehrt zur Sicherung einer behaupteten Forderung von 219 343 DM samt Anhang wider ihren Gegner, einen türkischen Südfrüchtehändler, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch Drittverbot hinsichtlich 19 inländischer Drittschuldner. Sie macht den Gefährdungstatbestand des § 379 Abs. 2 Z. 2 EO geltend und brachte hiezu - ohne Bescheinigungsmittel anzubieten - vor, ohne die beantragte einstweilige Verfügung müßte das Urteil in der Türkei vol... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Diese Bestimmung gilt nur für inländische Urteile, die im Ausland vollstreckt werden müssten. Entscheidungstexte 8 Ob 508/78 Entscheidungstext OGH 15.02.1978 8 Ob 508/78 SZ 51/17 2 Ob 622/85 Entscheidungstext OGH 08.10.1985 2 Ob 622/85 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Der Gefährdungstatbestand des § 379 Abs 2 Z 2 EO trifft auch auf den Fall zu, daß eine ausländische Schiedsgerichtsentscheidung vom Gläubiger mit Hilfe der zu erlassenden einstweiligen Verfügung, die das inländische Vermögen sicherstellt, wird im Inland vollstreckt werden können. Entscheidungstexte 1 Ob 586/76 Entscheidungstext OGH 28.04.1976 1 O... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Der Gefährdungstatbestand des § 379 Abs 2 Z 2 EO trifft auch auf den Fall zu, daß eine ausländische Schiedsgerichtsentscheidung vom Gläubiger mit Hilfe der zu erlassenden einstweiligen Verfügung, die das inländische Vermögen sicherstellt, wird im Inland vollstreckt werden können. Entscheidungstexte 1 Ob 586/76 Entscheidungstext OGH 28.04.1976 1 O... mehr lesen...
Der Kläger behauptete, er habe gegen seinen ehemaligen Angestellten Helmuth K eine Schadenersatzforderung von mehreren S 100.000.-. Zur Hereinbringung eines Betrages von S 131.269.10 sei ihm die Exekution durch Pfändung und Überweisung des Guthabens des Verpflichteten bei der Beklagten bewilligt worden. Diese habe das Guthaben mit S 104.167.54 angegeben, verweigere aber die Zahlung. Da die von ihr gegebene Begründung: , der Nebenintervenientin (auf Seite der Beklagten) sei die Pfändung ... mehr lesen...
Der Kläger behauptete, er habe gegen seinen ehemaligen Angestellten Helmuth K eine Schadenersatzforderung von mehreren S 100.000.-. Zur Hereinbringung eines Betrages von S 131.269.10 sei ihm die Exekution durch Pfändung und Überweisung des Guthabens des Verpflichteten bei der Beklagten bewilligt worden. Diese habe das Guthaben mit S 104.167.54 angegeben, verweigere aber die Zahlung. Da die von ihr gegebene Begründung: , der Nebenintervenientin (auf Seite der Beklagten) sei die Pfändung ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Die Absicht, eine Haftkaution zur Aufhebung der Untersuchungshaft zu erlegen, stellt keine subjektive Gefährdungshandlung dar. Entscheidungstexte 1 Ob 220/70 Entscheidungstext OGH 01.10.1970 1 Ob 220/70 EvBl 1971/112 S 185 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0005392 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Die Absicht, eine Haftkaution zur Aufhebung der Untersuchungshaft zu erlegen, stellt keine subjektive Gefährdungshandlung dar. Entscheidungstexte 1 Ob 220/70 Entscheidungstext OGH 01.10.1970 1 Ob 220/70 EvBl 1971/112 S 185 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0005392 ... mehr lesen...
Von 1945 bis zum Jahre 1955 wohnten die Klägerin und Ing. Rudolf B. im gleichen Haus in G. Sie waren befreundet. Die Klägerin besaß Schmuck, zu dem auch die Verlobungsringe ihrer Eltern - zwei Goldringe mit je drei Brillanten - gehörten, auf denen die Namen ihrer Eltern und deren Verlobungsdatum eingraviert waren. Einen Ring überließ die Klägerin leihweise Ing. B. auf Lebensdauer, weil ihm der Ring gut gefiel, doch verpflichtete sich Ing. B. der Klägerin jederzeit über Aufforderung de... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Miteigentümer des Hauses W*****, und Wohnungseigentümer im genannten Hause. Der Kläger behauptet den Abschluss eines Kaufvertrages hinsichtlich des fraglichen Liegenschaftsanteiles mit Wohnungseigentum und bringt vor, er selbst sei bereit, seine Vertragspflichten zu erfüllen, doch weigere sich der Beklagte, die für die grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages notwendigen Erklärungen abzugeben. Der Kläger begehrt die Feststellung des aufrechten Bes... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 C
Rechtssatz: Ein bestimmungsgemäßer Gebrauch eines PKW (durch einen Versicherungsvertreter) kann nicht als eine konkrete Gefährdungshandlung, die zu einer der Bestimmung des § 379 Abs 2 EO genügenden Gefahrenbescheinigung erforderlich wäre, angesehen werden. Entscheidungstexte 8 Ob 128/68 Entscheidungstext OGH 21.05.1968 8 Ob 128/68 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 C
Rechtssatz: Die Tatsache der Zahlungsunfähigkeit und der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens reicht für sich allein als Gefahrenbescheinigung nicht aus. Entscheidungstexte 8 Ob 38/66 Entscheidungstext OGH 08.02.1966 8 Ob 38/66 7 Ob 645/82 Entscheidungstext OGH 01.07.1982 7 Ob 645/82 Auch; Beisatz: Ver... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Subjektive Gefährdung nur bei Bescheinigung von nach Vertragsabschluß eingetretenen Umständen. Bekannter Liquidationsausgleich vor Vertragsabschluß kann nicht nachher als Gefährdung geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 6 Ob 63/64 Entscheidungstext OGH 04.03.1964 6 Ob 63/64 European Case Law... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Subjektive Gefährdung nur bei Bescheinigung von nach Vertragsabschluß eingetretenen Umständen. Bekannter Liquidationsausgleich vor Vertragsabschluß kann nicht nachher als Gefährdung geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 6 Ob 63/64 Entscheidungstext OGH 04.03.1964 6 Ob 63/64 European Case Law... mehr lesen...
Norm: EO §370 C1EO §379 Abs2 Z1EO §381 BZPO §274
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Anspruchsgefährdung kommt es immer auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an (Hinweis auf die divergierende Judikatur). Entscheidungstexte 6 Ob 31/63 Entscheidungstext OGH 30.01.1963 6 Ob 31/63 Veröff: EvBl 1963/215 S 298 = JBl 1963,536 5 Ob 197/65 ... mehr lesen...
Norm: EO §370 C1EO §379 Abs2 Z1EO §381 BZPO §274
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Anspruchsgefährdung kommt es immer auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an (Hinweis auf die divergierende Judikatur). Entscheidungstexte 6 Ob 31/63 Entscheidungstext OGH 30.01.1963 6 Ob 31/63 Veröff: EvBl 1963/215 S 298 = JBl 1963,536 5 Ob 197/65 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei behauptet, daß die Zweit- bis Viertbeklagten Gesellschafter der erstbeklagten offenen Handelsgesellschaft sind. Die Erstbeklagte sei Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** und ***** beide KG W*****. Die Erstbeklagte schulde der Klägerin aus Bierbezügen 382.000 S. Da die Beklagten nicht in der Lage gewesen seien, ihre Verbindlichkeiten abzudecken, hätten sie sich entschlossen, das von der OHG betriebene Unternehmen zu veräußern. Am 22.2.1962 hätt... mehr lesen...